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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
"Nein" zu einer privaten
PV-Anlage in Schleswig!
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!
Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:
Neues von Neubauer:
Juni 2025
Unser Sohn Niklas hat am 6.6.2025 auf Zypern "seine" Anna geheiratet. Wir freuen uns sehr über unsere neue Schwiegertochter und auf die kirchliche Hochzeitsfeier im September - leider konnten wir an der standesamtlichen Trauung nicht teilnehmen!
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat sich am 20.6.2025, wenige Tage nachdem wir uns dort nach dem Sachstand erkundigt haben, bei uns gemeldet. Nach der Begutachtung unserer Ferienhäuser am Hafen ist nach fast einem Jahr Prüfung entschieden worden, dass der "Hochwasser-Notkredit" nicht vorzeitig fällig gestellt wird und wir ihn stattdessen - wie seinberzeit vereinbart - in 48 Monatsraten tilgen dürfen. Jetzt endlich haben wir in diesem Punkt Planungssicherheit und damit ein "Spielfeld" weniger zu bedienen ...
Juli 2025
Am 1.7.2005, vor genau 20 Jahren, haben wir den Paulihof vom Land Schleswig-Holstein übernommen! Es war nicht immer einfach, die Hofanlage hat uns viel Schweiß, noch mehr Geduld und natürlich auch Geld gekostet ... aber: Es hat sich gelohnt, wir leben noch immer sehr gerne hier!
... und einmal mehr heißt es "Arbeitsklamotten anziehen und die Pinsel schwingen".
Wir haben am 1.7.2025 eine unserer Wohnungen auf dem Paulihof zurückgenommen und müssen sie nun ersteinmal renovieren - in dem jetzigen Zustand können wir die Wohnung beim besten Willen nicht weitergeben! Leider müssen wir zudem auch noch ausstehenden Heiz- und Betriebskosten hinterherlaufen, weshalb wir mal wieder das gerichtliche Mahnverfahren bemüht haben.
Vermieten bringt nicht immer nur Spaß.
Nach unzähligen (Fehl-)Versuchen und monatelangem Warten haben tatsächlich laibhaftige Mitarbeiter der Schleswiger Kreisverwaltung mit uns gesprochen!
Am Nachmittag des 9.7.2025 konnten wir endlich mal unsere Sorgen rund um die Planungen eines (temporären) Baus zweier Tragluft-Sporthallen auf dem benachbarten BBZ-Gelände sowie Fragen der Regenentwässerung des Schulgeländes vortragen. Beides Themen, welche uns schon länger beschäftigen.
Am 14.7.2025 hat unser geliebtes Finanzamt die "Steuerkatze aus dem Sack" gelassen:
Wir müssen wegen eines vermeintlichen Aufgabe- oder auch Veräußerungsgewinns 22.865,79€ an Steuern für das Jahr 2023 nachzahlen - das tut weh und fällt uns natürlich auch sehr schwer!
Steuern zahlen zu müssen, obwohl man tatsächlich keine Extra-Einnahme oder gar einen Gewinn hatte, das muss man erstmal verstehen. Ich werde nach der Rechtskraft des Steuerbescheids hier die komplette Geschichte erzählen.
Sie können sich jetzt schon auf diese unglaubliche Geschichte freuen ...
Wir hatten am 21.7.2025 mit einem Vertreter der Flensburger Firma "Enerix" einen weiteren Beratungstermin zum Thema Heizen. Wir haben ihn in die Örtlichkeiten eingewiesen und alle möglichen Heizungsdaten zusammengestellt. Nun sind wir auf seine Expertise gespannt und warten auf ein Angebot bzw. Vorschlag für ein zukunftsfähiges Heizkonzept.
August 2025
Unser gerichtliches Mahnverfahren wegen ausstehender Mietnebenkosten geht am 5.8.2025 in die nächste Runde.
Nachdem in letzter Minute (unbegründeter) Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde, haben wir eine Klageschrift verfasst und dem Amtsgericht Schleswig übersandt. Nun kommt es zu einem schriftlichen Vorverfahren vor dem Zivilgericht - zuvor mussten wir aber 205,00€ Gerichtskosten vorstrecken.
Jetzt hoffen wir, dass uns mal der Grund für die bisherige Zahlungsverweigerung genannt wird.
Am 17.8.2025 haben wir die Renovierung unserer (noch) leerstehenden Wohnung im alten Stall abgeschlossen und können jetzt ganz entspannt auf die neue Mitbewohnerin warten.
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!
Am 3.8.2022 war die August-Mietzahlung unserer Pächter der Ceremoni noch immer nicht auf unserem Konto gutgeschrieben und so ganz langsam bildeten sich die ersten Sorgenfalten auf unserer Stirn - zu recht, wie sich später herausstellen sollte.
Aber der Reihe nach ...
Am 5.8.2022 baten wir die Geschäftsführung um ein persönliches Gespräch.
Unsere Befürchtungen waren nicht unbegründet, die Pächter-Firma befand sich tatsächlich in einer finanziellen Schieflage - aber: "Alles wird gut" hieß es noch Anfang August.
Wie wir erst am 8.9.2022 erfahren haben, hatte das Amtsgericht Flensburg bereits am 10.8.2022 ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet, zum vorläufigen Sachwalter wurde der Flensburger Rechtsanwalt Grimm bestellt.
Wir bemühten zunächst das gerichtliche Mahnverfahren:
Zwar wurde die September-Pacht rechtzeitig gezahlt und unsere Laune wieder besser, aber die August-Pacht in Höhe von 2.579,92€ brutto inklusive Heiz- und Betriebskosten haben wir trotz Mahnschreiben nicht bekommen. Am 15.9.2022 haben wir deswegen bei dem Amtsgericht Schleswig - Mahnabteilung - den Erlass eines Mahnbescheids beantragt.
Den Antrag kann man online ausfüllen und ihn dann in Papierform an das Gericht schicken. Das funktionierte völlig unkompliziert und in Windeseile - ich kann jedem Gläubiger nur dazu raten. Auch eine Gerichts-Gebühr in Höhe von 59,50€ sollte einen nicht abschrecken, das Geld ist gut investiert.
Wenige Tage später bekamen wir per Post die Nachricht, dass der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt wurde und uns wurde gleichzeitig das konkrete Ablaufdatum der gerichtlich eingeräumten Zahlungsfrist mitgeteilt.
Zusätzlich lag dem Schreiben ein vorgefertigtes Antragsformular zum Erlass eines Vollstreckungsbescheids durch das Amtsgericht bei. Dieses Formular mussten wir nach Fristablauf nur noch unterschreiben und wieder zurückschicken. Wenige Tage später hatten wir den vollstreckbaren Bescheid des Amtsgerichts in unserem Postkasten!
Mein Fazit:
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ganz großes Kino, kinderleicht zu durchlaufen und im Verhältnis sehr günstig! Uneingeschränkt empfehlenswert - 6 Sterne!
Den gerichtlichen Vollstreckungsbescheid über 2.639,42€ hatten wir nun in der Tasche und hätten damit einen Gerichtsvollzieher losschicken können. Hier zeigt sich dann aber wieder die deutsche Gründlichkeit und der Bürokratismus.
Jetzt hätten wir einen 8-seitigen Onlineantrag ausfüllen müssen, welcher zudem schwer zu verstehen ist. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher hätten wir vorstrecken müssen.
Da wir aber mittlerweile um die Insolvenz unserer Pächter wussten, haben wir nach Rücksprache mit dem Gerichtsvollzieher und frei nach dem Motto "einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen" zunächst auf die Vollstreckung verzichtet. Der Vollstreckungsbescheid bleibt aber Ewigkeiten gültig ...
Es kam, wie es kommen musste - unsere Pächter blieben neben der August-Pacht auch die Oktober-Pacht schuldig. Ein außerordentliches Kündigungsrecht stand uns nicht zu, weil die September-Pacht hingegen gezahlt wurde. Somit mussten wir einen weiteren Monat abwarten und waren zur Untätigkeit verdammt, die Pächter hatten dadurch aber einen Monat "gewonnen".
Natürlich haben wir auch für die ausstehende Oktober-Pacht das gerichtliche Mahnverfahren bemüht, am 25.11.2022 hielten wir den nächsten Vollstreckungsbescheid, dieses Mal über 2.915,50€, in den Händen.
Damit haben sich unsere vollstreckbaren Pachtrückstände auf 5.554,92€ erhöht.
Am 11.10.2022 erreichte uns dann erstmals ein offizielles Schreiben, in dem mitgeteilt wurde, dass der Herr Rechtsanwalt Stanitzke aus Osnabrück die Interessen unserer Pächter in dem Insolvenzverfahren vertritt.
Gegenüber Herrn Stanitzke erklärten wir am 18.10.2022 über das eingebrachte Eigentum der Firma unser Vermieterpfandrecht und kündigten an, dass wir zum 1.11.2022 die fristlose Kündigung aussprechen und den Zutritt zum Gebäude einschränken werden.
Bei allem Ärger über den baulichen Zustand unseres Gebäudes, dem zurückgelassenen Müll und den ausgebliebenen Pachtzahlungen, haben wir trotzdem noch ein Angebot zur Güte gemacht: Wenn bis zum Ende Oktober alle im Dritteigentum stehenden Gegenstände aus der Räumlichkeit entfernt und wir das Eigentum an allen dann noch in dem Gebäude befindlichen Gegenstände bekommen hätten, hätten wir auf unsere Forderungen komplett verzichtet!
Aber offensichtlich war nicht einmal dieses Angebot akzeptabel, die Frist 31.10.2022 verstrich ohne eine Regung und wir hatten die mühevolle Ausräumarbeit zu erledigen ...
Am 31.10.2022 haben wir dann die fristlose Kündigung zum 1.11.2022 ausgesprochen und gleichzeitig eine weitere 10-tägige Frist zur Müllentsorgung und Beseitigung von persönlichen (Mitarbeiter-)Gegenständen gewährt.
Auch hier wieder Fehlanzeige, nichts tat sich ...
In den folgenden Tagen und Wochen haben wir die Drittrechteinhaber ausfindig gemacht (im wesentlichen waren das Fliesen-Großhändler) und haben den Firmen die Abholung ihrer Gegenstände ermöglicht - deren Dankbarkeit war unser einziger Lohn für die Arbeit, welche eigentlich unsere Pächter hätte machen sollen/müssen/können ...
Nebenher haben wir gesichtet, sortiert, entsorgt, verkauft und aufgeräumt. In dem Zustand, in dem das Gebäude am 11.11.2022 war, hätte man nicht mal einen neuen Mietinteressenten zur Besichtigung einladen mögen.
Am meisten haben wir uns aber geärgert, dass eine Toilettenspülung lief, alle Heizungen angestellt und auch Elektrogeräte (Bildschirme, Kühlschrank, Lampen) nicht ausgestellt waren - und das bei den aktuellen Energiepreisen!
Im Folgenden können Sie sich mal einen kleinen Eindruck von den "Hinterlassenschaften" unserer Pächter machen. Wie kann man nur so gleichgültig sein?
Zum 30.11.2022 waren wir aufgefordert, unsere (Schadenersatz-)Forderungen dem vorläufigen Insolvenzverwalter mitzuteilen. Wer nun meint, eine kurze Mail würde ausreichend sein, der irrt gewaltig.
Für jede Forderung ist ein Formular auszufüllen, dieses muss ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit Belegen dem Insolvenzverwalter übergeben werden.
Tatsächlich haben wir insgesamt 4 Forderungen angemeldet und am 30.11.2022 vorschriftengetreu dem Flensburger Insolvenzanwalt persönlich überbracht.
Neben den beiden Vollstreckungsbescheiden haben wir unsere zu erwartenden Pachtausfälle in Höhe von 31.314,00€ und geschätzte 81.158,00€ Gebäudeschäden angemeldet - zusammen somit 118.026,92€.
Zieht man mal die gesetzliche Umsatzsteuer davon ab, dann blieben uns noch 99.182,29€
Selbst wenn wir diese Summe tatsächlich aus der Insolvenzmasse bekomen würden, könnten wir davon die Kapitalkosten, die Betriebskosten und den notwendigen Rück- und Umbau nicht bezahlen - das würde niemals ausreichend sein!
Am 14.12.2022 wurde bei dem Amtsgericht Flensburg das Insolvenzverfahren "offiziell" eröffnet. Neben den Gläubigern wurden dazu der vorläufige Insolvenzverwalter und der Prozessbevollmächtigte geladen.
Ich mache es kurz. Es war eine skurrile Veranstaltung, die Anwesenheit von laibhaftigen Gläubigern ist offensichtlich unüblich!
Der Vorsitzende hat neben thematisch unglücklichen Abschweifungen mehr gestottert als verhandelt und letztlich wurden Gesamtforderungen in Höhe von bummelig 1.500.000€ in den Raum geworfen, dem gegenüber steht ein rechnerisches Guthaben in Höhe von gerade mal 250.000€!
Der Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, alle Forderungen zu prüfen. Im besten Falle werden die Forderungen anerkannt und in eine vielzitierte "Tabelle" übernommen.
Von unseren Forderungen ist bisher lediglich die per Vollstreckungsbescheid festgestellte Summe von 5.554,92€ anerkannt worden - mehr nicht!
Der Insolvenzverwalter hat allerdings angeboten, dass er sich persönlich ein Bild von den Räumlichkeiten unserer "Ceremoni" machen will - tatsächlich passierte dies dann auch so.
Bereits am 19.12.2022 erschien Herr RA Grimm höchstpersönblich bei uns und nahm die Räumlichkeiten in Augenschein.
Ein (Prüf-)Ergebnis liegt allerdings bis heute (21.3.2024) noch nicht vor.
Wir haben uns mittlerweile mit dem Gedanken an einen Totalausfall angefreundet und sehen positiv nach vorn, die Aufräumarbeiten in unserem Gebäude gehen zügig voran, jetzt gibt es kaum noch Spuren der ehemaligen Pächter.
Auf die Frage "und nun?" haben wir keine Antwort. Wir hoffen, dass wir zum Herbst diesen Jahres einen Nachnutzer finden und irgendwann mal wieder eine Mieteinnahme haben werden.
Unser Verpachtungsgewerbe "Ceremoni" haben wir jedenfalls vorsorglich abgemeldet.
Ich möchte aber auch nicht verschweigen, dass wir bei den Aufräumarbeiten auch Datenträger unserer ehemaligen Pächter gefunden haben, die zumindest bei uns für Stirnrunzeln gesorgt haben ... neben unerklärlichen Finanztransaktionen und Scheinrechnungen sind uns weitere interessante Daten in die Hände gefallen. Wir werden die entsprechenden Datenträger dem Insolvenzverwalter zur Auswertung zukommen lassen.
Wir möchten nicht missverstanden werden! Eine Insolvenz ist tragisch und kann jedes Unternehmen treffen. Das für sich genommen ist kein Weltuntergang und sicherlich in der Regel auch von keinem gewollt.
Die entscheidende Frage ist doch aber, wie man mit so einer Situation umgeht!
Kann man nicht einmal den Kühlschrank ausräumen?
Kann man nicht einmal die Heizkörper und die Toilettenspülung abdrehen?
Kann man nicht einmal die Gegenstände, die man sich geliehen hat, an die Eigentümer zurückgeben?
Kann man nicht einmal seinen Müll entsorgen?
Die Zeit und die Möglichkeit wäre gewesen! Uns wäre das nicht passiert!
Zudem haben wir mittlerweile Erkenntnisse und Informationen, die eine ungewollte Insolvenz zumindest in Frage stellen ...
Wir schreiben den 21.3.2024 (!) und ich möchte ihnen ein kurzes Update geben ...
Es ist bis heute nichts Neues passiert: Keine Nachrichten, keine Zahlungen aus unseren Forderungen, keine Nachforderungen von Belegen, keine neuen Termine.
Was wir aber wissen ist, dass unsere "Altpächter" lustig in ihrem Gewerbe weitermachen - unter einem neuen Firmennamen und an einem anderen Ort.
Im Dezember 2024 schrieb uns das Insolvenzgericht an und wollte uns zu einem Vergleich drängen. Da dieser Vergleich nicht formuliert war und wir unserem Schuldner nicht entgegenkommen wollen, haben wir Widerspruch gegen den beabsichtigten Verfahrensschritt eingelegt. Tatsächlich klingelte kurze Zeit später unser Telefon: "Einen Gläubiger-Widerspruch gegen einen beabsichtigten Vergleich haben wir noch nicht erlebt" lautete die Kernbotschaft des Telefonats.
Wir sind dabei geblieben: Kein Vergleich - zu groß ist der Ärger über das Verhalten unserer Ex-Pächter nach deren Insolvenz!
Auch heute (2.3.2025) kann ich keine wirklichen Neuigkeiten vermelden ...
Fortsetzung folgt - wir bitten um Geduld - das Insolvenzverfahren kann bis zu 5 Jahre andauern! Natürlich halten wir alle interessierten Leser auf dem Laufenden.