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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
"Nein" zu einer privaten
PV-Anlage in Schleswig!
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!
Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:
Neues von Neubauer:
Juli 2025
Am 1.7.2005, vor genau 20 Jahren, haben wir den Paulihof vom Land Schleswig-Holstein übernommen! Es war nicht immer einfach, die Hofanlage hat uns viel Schweiß, noch mehr Geduld und natürlich auch Geld gekostet ... aber: Es hat sich gelohnt, wir leben noch immer sehr gerne hier!
... und einmal mehr heißt es "Arbeitsklamotten anziehen und die Pinsel schwingen".
Wir haben am 1.7.2025 eine unserer Wohnungen auf dem Paulihof zurückgenommen und müssen sie nun ersteinmal renovieren - in dem jetzigen Zustand können wir die Wohnung beim besten Willen nicht weitergeben! Leider müssen wir zudem auch noch ausstehenden Heiz- und Betriebskosten hinterherlaufen, weshalb wir mal wieder das gerichtliche Mahnverfahren bemüht haben.
Vermieten bringt nicht immer nur Spaß.
Nach unzähligen (Fehl-)Versuchen und monatelangem Warten haben tatsächlich laibhaftige Mitarbeiter der Schleswiger Kreisverwaltung mit uns gesprochen!
Am Nachmittag des 9.7.2025 konnten wir endlich mal unsere Sorgen rund um die Planungen eines (temporären) Baus zweier Tragluft-Sporthallen auf dem benachbarten BBZ-Gelände sowie Fragen der Regenentwässerung des Schulgeländes vortragen. Beides Themen, welche uns schon länger beschäftigen.
Am 14.7.2025 hat unser geliebtes Finanzamt die "Steuerkatze aus dem Sack" gelassen:
Wir müssen wegen eines vermeintlichen Aufgabe- oder auch Veräußerungsgewinns 22.865,79€ an Steuern für das Jahr 2023 nachzahlen - das tut weh und fällt uns natürlich auch sehr schwer!
Steuern zahlen zu müssen, obwohl man tatsächlich keine Extra-Einnahme oder gar einen Gewinn hatte, das muss man erstmal verstehen. Ich werde nach der Rechtskraft des Steuerbescheids hier die komplette Geschichte erzählen.
Sie können sich jetzt schon auf diese unglaubliche Geschichte freuen ...
Wir hatten am 21.7.2025 mit einem Vertreter der Flensburger Firma "Enerix" einen weiteren Beratungstermin zum Thema Heizen. Wir haben ihn in die Örtlichkeiten eingewiesen und alle möglichen Heizungsdaten zusammengestellt. Nun sind wir auf seine Expertise gespannt und warten auf ein Angebot bzw. Vorschlag für ein zukunftsfähiges Heizkonzept.
August 2025
Unser gerichtliches Mahnverfahren wegen ausstehender Mietnebenkosten geht am 5.8.2025 in die nächste Runde.
Nachdem in letzter Minute (unbegründeter) Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde, haben wir eine Klageschrift verfasst und dem Amtsgericht Schleswig übersandt. Nun kommt es zu einem schriftlichen Vorverfahren vor dem Zivilgericht - zuvor mussten wir aber 205,00€ Gerichtskosten vorstrecken.
Jetzt hoffen wir, dass uns mal der Grund für die bisherige Zahlungsverweigerung genannt wird.
Am 17.8.2025 haben wir die Renovierung unserer (noch) leerstehenden Wohnung im alten Stall abgeschlossen und können jetzt ganz entspannt auf die neue Mitbewohnerin warten, welche zum 1.11.2025 einziehen wird.
September 2025
Die Folgen des Ostsee-Hochwassers 2023 lassen uns nicht los:
Der Bund der Versicherten strebt eine Sammelklage gegen die zahlungsunwilligen Versicherungen an und auch unser Fall soll dafür herangezogen werden. Der BdV benötigt für die Klage ca. 60.000€ an Spenden und mindestens 50 Betroffene, die sich der Sammelklage anschließen wollen.
Wir sind dabei - auch mit einer Geldspende!
Das war klar: Der Schleswiger Bürgermeister will die Bettensteuer einführen. Ab wann und in welcher Höhe diese neue Steuer kommen soll, ist mir (noch) nicht bekannt. Ich werde Sie regelmäßig über die Entwicklung informieren und bereits jetzt ankündigen, dass ich diese Steuer an meine Gäste weitergeben werde ...
Tatsächlich haben wir bereits im September den Terrassenneubau im Westen unseres Hauses so gut wie abgeschlossen - jetzt fehlen nur noch Kleinigkeiten, es wird!
Die nächste "Heizungs-Fachfirma" hat das Handtuch geschmissen und vor der Aufgabe, das Heizen auf dem Paulihof neu und alternativ zu denken, kapituliert.
Wir geben nicht auf und haben bereits für den Oktober einen nächsten Beratungstermin mit einer neuen Firma verabredet ... mal sehen, was von dort kommt.
Das gerichtliche Mahnverfahren wegen ausstehender Mietnebenkosten ist mit einer gütlichen Einigung außergerichtlich zu Ende gegangen - das erspart viel Zeit, Ärger und schont die Nerven! Einen bereits für Oktober anberaumten Gerichtstermin kann ich nun absagen ...
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
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Als wäre die Versagung einer Genehmigung zur Herstellung einer PV-Anlage für sich genommen nicht schon schlimm und unerträglich genug - jetzt sehen wir uns auch noch einer Ordnungswidrigkeitenanzeige ausgesetzt!
Der Vorwurf aus dem städtischen Bauamt lautet auf "Errichtung einer ungenehmigten Parkplatzanlage".
Die Geldbuße für diese "Tat" wurde von der städtischen Bußgeldstelle auf 1.000,00€ festgesetzt.
Doch der Reihe nach:
Herr Bürgermeister Dose hat bereits kurz vor Weihnachten 2022 in einer EMail an uns angekündigt, dass "seine" Bauaufsicht eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen Frank erstatten wird ...
Am 13.2.2023 erreichte uns dann diese Anhörung zu einer gegen Frank gerichteten Ordnungswidrigkeitenanzeige vom 24.1.2023 der Stadt Schleswig, FB Bau, Sachgebiet Bauaufsicht.
Uns, besser Frank, wurde eine Antwortfrist bis zum 28.2.2023 eingeräumt - das sind man gerade 14 Tage!
Aber so kennt man unsere Verwaltung. Sie lassen sich ewig Zeit, von "ihren" Bürgern erwarten sie aber sofortiges reagieren ... als ob man nichts auf dem Zettel hätte.
Als pflichtbewusster Bürger antwortet man dann ja auch innerhalb der gesetzten Frist. Aber mal ganz ehrlich: Was ist das für ein Tatvorwurf? Wir sind zwar keine Juristen, aber ein wenig Fleisch am Knochen hätten wir schon erwartet! Daher fiel die erste Äußerung auch ziemlich kurz (und vielleicht ja auch ein wenig bissig) aus ...
Von einer Verfahrenseinstellung haben wir allerdings auch nur geträumt!
Tatsächlich erreichte uns am 6.5.2023 ein Bußgeldbescheid über 1.000,00€ zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 53,50€!
Nur mal so am Rande bemerkt: Die Verwaltung hat sich für die "Bearbeitung" meines Verfahrens bis hierher deutlich über 3 Monate Zeit gelassen - gerechnet ab Anzeigedatum.
Deutlich über 2 Monate musste Frank nun auf eine nächste Reaktion aus dem Rathaus warten ... sie kam dann (endlich) am 13.7.2023.
"Ihrem Einspruch kann nicht stattgegeben werden, Sie können aber noch bis zum 20.8.2023 die Gesamtforderungin Höhe von 1.053,50 Euro auf eines der Konten der Finanzbuchhaltung Schleswig überweisen"
Natürlich werden wir nicht überweisen und die nächsten Schritte mitgehen: Die Staatsanwaltschaft Flensburg wird wohl öffentliche Klage gegen Frank beim Amtsgericht Schleswig beantragen.
Das können wir schon jetzt sagen: Gleich wie der erstinstanzliche Richterspruch ausfällt, wir werden das Urteil akzeptieren.
Sollten Sie Interesse an dem Wortlaut der Einspruchsversagung haben, können Sie das Schreiben hier nachlesen:
Wir schreiben den 27.8.2023 und haben das Bußgeld (natürlich) nicht bezahlt!
Als nächstes wird uns dann wohl die Klageschrift der Staatsanwaltschaft Flensburg erreichen!?
Auch am 25.09.2023 gibt es noch keine Neuigkeiten von dem Verfahren ...
Auch am 21.03.2024 gibt es noch keine Neuigkeiten von dem Verfahren ...
Auch am 30.05.2024 gibt es noch keine Neuigkeiten von dem Verfahren ...
Am 3.1.2025 erreichte uns eine bis zum 15.1.2035 befristete "Duldungsverfügung" für die "rechtswidrig errichtete Stellplatzanlage" - so steht es in einem 7-seitigen Brief der städtischen Bauaufsichtsbehörde geschrieben.
Die Kosten für die Duldungsverfügung wurden auf 355,00€ festgesetzt.
Dadurch ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren zwar noch nicht abgeschlossen, wir haben aber Ruhe vor dem Bauamt und ein weiteres Argument in dem staatsanwaltschaftlichen Verfahren (wenn es denn überhaupt noch geführt wird!?).
Auch am 4.10.2025 gibt es keine Neuigkeiten von der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht.
Ich gehe davon aus, dass das Ordnungswidrigkeitenverfahren entweder eingestellt wurde oder aber mittlerweile verjährt ist!?
Für mich ist dieses Kapitel jedenfalls abgeschlossen.