Familie Neubauer Schleswig, Paulihof
Familie NeubauerSchleswig, Paulihof

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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?

Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?

Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist): 

Fortbetrieb Ferienwohnungen

"Nein" zu einer privaten

PV-Anlage in Schleswig!

Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!

Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:

Genehmigungsversagung PV-Anlage

Neues von Neubauer:

 

September 2023

Henry Neubauer ist zur Welt gekommen und alle sind wohlauf! Am 8.9.2023 wurde unser erster Enkel auf Zypern geboren und ist schon jetzt unser ganzer Stolz - auch wenn wir ihn noch nicht einmal knuddeln konnten. Das holen wir aber sehr bald nach!

Es ist schon außergewöhnlich, dass in der Neubauer-Linie alle 30 Jahre der Erstgeborene einen Sohn bekommt: 1903 (Heinz) - 1933 (Peter) - 1963 (Frank) - 1993 (Niklas) und 2023 (Henry).

Frank ist nicht nur frischer Opa, jetzt trägt er auch noch die "6" vorneweg! Am 23.9.2023 haben wir mit der ganzen Familie seinen 60. Geburtstag gefeiert ...

 

Oktober 2023

Wir haben unseren Enkel Henry vom 10.10.2023 bis 17.10.2023 auf Zypern besucht. Er ist ein prächtiger Kerl und hat unsere Herzen im Flug vereinnahmt. Wir freuen uns schon jetzt auf den nächsten Besuch im kommenden Frühjahr - dann ist Henry schon ein gutes halbes Jahr alt und sicher schon deutlich "mobiler".

Freitag, der 20.10.2023, ist wohl einer der, wenn nicht sogar der schwärzeste Tag unseres  bisherigen Lebens: Das Hochwasser hat um 12.13 Uhr unsere beiden Ferienhäuser am Stadthafen geflutet!

Wie es jetzt weitergeht, wissen wir auch noch nicht ... jetzt müssen (und können) wir nur noch auf eine Wetterberuhigung warten und uns dann in Ruhe den Schaden in den Häusern ansehen. Es wird wohl aber auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen.

 

Für alle, die es nicht wissen sollten: Ostsee-Hochwasserschäden kann man nicht versichern - auch nicht über eine Elementarversicherung, welche wir im Übrigen in 3-facher Ausfertigung haben!

Derzeit rechnen wir mit einem Schaden im hohen 6-stelligen Bereich ...

Ärmel hochkrempeln - und alle Schotten auf!

Das wird unser Motto für die nächsten Wochen und Monate. Verzweifeln bringt nichts und Aufgeben ist keine Option.

Über diesen Link können Sie unsere "Geschichte" nachlesen ...

 

Wir werden in naher Zukunft Kontakt zu allen Feriengästen aufnehmen, die schon für dieses und nächstes Jahr ihren Urlaub bei uns gebucht haben. Im Moment haben wir allerdings keine Ahnung, wie lange die fällige Sanierung andauern wird. Wer schon jetzt von sich aus stornieren möchte, der darf sich gerne melden - ich bin keinem böse und wir finden eine Lösung!

Und wenn man schon kein Glück hat, dann hat man auch noch Pech - am 26.10.2023 folgte der nächste Hochwasseralarm! Dieses Mal auf dem Paulihof, jetzt in Form einer verstopften Regenwasserleitung in bummelig 3 Metern Tiefe. Das rückstauende Wasser stand schon gut 30cm im Keller unseres Nachbarhauses und droht dort den Hausanschluss zu fluten. Wir haben alle Schächte geöffnet und kämpfen mit Pumpen gegen das Wasser an. Hoffentlich hilft uns in der kommenden Woche irgendein Fachbetrieb beim Reinigen der Rohre - spontan hat keiner Zeit!

Wir sehen - zumindest auf dem Paulihof - wieder Licht am Ende des Tunnels :-)

Am 30.10.2023 hatte eine Rohr-Reinigungsfirma endlich Zeit und unser Regenrohr mit Hochdruck gereinigt. Das Wasser läuft wieder ab! Eine Sorge weniger, im kommenden Jahr müssen wir die Leitung aber noch freifräsen lassen. Die Ursache für die Verstopfung waren eingewachsene Baumwurzeln ...

 

November 2023

Am 1.11.2023 hatten wir ein weiteres Gespräch mit unserer Versicherungsagentur (Provinzial Schleswig). Es besteht berechtigte Hoffnung, dass wir zumindest den finanziellen Schaden der Hochwasserkatastrophe doch von unserer Elementarschadenversicherung ersetzt bekommen!? Wir wollen uns aber nicht zu früh freuen, noch wird geprüft ...

 

Am 10.11.2023 sind beide Häuser leergeräumt, die Küchen demontiert, der Fußboden hochgenommen, die Innenwände geöffnet und der Sperrmüll entsorgt - es hätte kaum schlimmer kommen können! 

Jetzt heißt es "trocknen - trocknen - trocknen"!

Falls es wen interessiert: Auf die schnelle und unbürokratische Hilfe warte ich immer noch! 

 

 

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Pächterinsolvenz - wie ergeht es dem Vermieter?

Am 3.8.2022 war die August-Mietzahlung unserer Pächter der Ceremoni noch immer nicht auf unserem Konto gutgeschrieben und so ganz langsam bildeten sich die ersten Sorgenfalten auf unserer Stirn - zu recht, wie sich später herausstellen sollte.

Aber der Reihe nach ...

 

Am 5.8.2022 baten wir die Geschäftsführung um ein persönliches Gespräch.

Unsere Befürchtungen waren nicht unbegründet, die Pächter-Firma befand sich tatsächlich in einer finanziellen Schieflage - aber: "Alles wird gut" hieß es noch Anfang August.

Wie wir erst am 8.9.2022 erfahren haben, hatte das Amtsgericht Flensburg bereits am 10.8.2022 ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet, zum vorläufigen Sachwalter wurde der Flensburger Rechtsanwalt Grimm bestellt.

 

Wir bemühten zunächst das gerichtliche Mahnverfahren:

Zwar wurde die September-Pacht rechtzeitig gezahlt und unsere Laune wieder besser, aber die August-Pacht in Höhe von 2.579,92€ brutto inklusive Heiz- und Betriebskosten haben wir trotz Mahnschreiben nicht bekommen. Am 15.9.2022 haben wir deswegen bei dem Amtsgericht Schleswig - Mahnabteilung - den Erlass eines Mahnbescheids beantragt.

 

Den Antrag kann man online ausfüllen und ihn dann in Papierform an das Gericht schicken. Das funktionierte völlig unkompliziert und in Windeseile - ich kann jedem Gläubiger nur dazu raten. Auch eine Gerichts-Gebühr in Höhe von 59,50€ sollte einen nicht abschrecken, das Geld ist gut investiert.

Wenige Tage später bekamen wir per Post die Nachricht, dass der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt wurde und uns wurde gleichzeitig das konkrete Ablaufdatum der gerichtlich eingeräumten Zahlungsfrist mitgeteilt.

Zusätzlich lag dem Schreiben ein vorgefertigtes Antragsformular zum Erlass eines Vollstreckungsbescheids durch das Amtsgericht bei. Dieses Formular mussten wir nach Fristablauf nur noch unterschreiben und wieder zurückschicken. Wenige Tage später hatten wir den vollstreckbaren Bescheid des Amtsgerichts in unserem Postkasten! 

 

Mein Fazit:

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ganz großes Kino, kinderleicht zu durchlaufen und im Verhältnis sehr günstig! Uneingeschränkt empfehlenswert - 6 Sterne!

 

Den gerichtlichen Vollstreckungsbescheid über 2.639,42€ hatten wir nun in der Tasche und hätten damit einen Gerichtsvollzieher losschicken können. Hier zeigt sich dann aber wieder die deutsche Gründlichkeit und der Bürokratismus.

Jetzt hätten wir einen 8-seitigen Onlineantrag ausfüllen müssen, welcher zudem schwer zu verstehen ist. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher hätten wir vorstrecken müssen.

Da wir aber mittlerweile um die Insolvenz unserer Pächter wussten, haben wir nach Rücksprache mit dem Gerichtsvollzieher und frei nach dem Motto "einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen" zunächst auf die Vollstreckung verzichtet. Der Vollstreckungsbescheid bleibt aber Ewigkeiten gültig ...

Es kam, wie es kommen musste - unsere Pächter blieben neben der August-Pacht auch die Oktober-Pacht schuldig. Ein außerordentliches Kündigungsrecht stand uns nicht zu, weil die September-Pacht hingegen gezahlt wurde. Somit mussten wir einen weiteren Monat abwarten und waren zur Untätigkeit verdammt, die Pächter hatten dadurch aber einen Monat "gewonnen".

 

Natürlich haben wir auch für die ausstehende Oktober-Pacht das gerichtliche Mahnverfahren bemüht, am 25.11.2022 hielten wir den nächsten Vollstreckungsbescheid, dieses Mal über 2.915,50€, in den Händen.

Damit haben sich unsere vollstreckbaren Pachtrückstände auf 5.554,92€ erhöht.

 

Am 11.10.2022 erreichte uns dann erstmals ein offizielles Schreiben, in dem mitgeteilt wurde, dass der Herr Rechtsanwalt Stanitzke aus Osnabrück die Interessen unserer Pächter in dem Insolvenzverfahren vertritt.

Gegenüber Herrn Stanitzke erklärten wir am 18.10.2022 über das eingebrachte Eigentum der Firma unser Vermieterpfandrecht und kündigten an, dass wir zum 1.11.2022 die fristlose Kündigung aussprechen und den Zutritt zum Gebäude einschränken werden.

 

Bei allem Ärger über den baulichen Zustand unseres Gebäudes, dem zurückgelassenen Müll und den ausgebliebenen Pachtzahlungen, haben wir trotzdem noch ein Angebot zur Güte gemacht: Wenn bis zum Ende Oktober alle im Dritteigentum stehenden Gegenstände aus der Räumlichkeit entfernt und wir das Eigentum an allen dann noch in dem Gebäude befindlichen Gegenstände bekommen hätten, hätten wir auf unsere Forderungen komplett verzichtet!

Aber offensichtlich war nicht einmal dieses Angebot akzeptabel, die Frist 31.10.2022 verstrich ohne eine Regung und wir hatten die mühevolle Ausräumarbeit zu erledigen ...

... ein kleiner Teil des Lagers mit Unrat, defekten Maschinen und leeren Kästen

Am 31.10.2022 haben wir dann die fristlose Kündigung zum 1.11.2022 ausgesprochen und gleichzeitig eine weitere 10-tägige Frist zur Müllentsorgung und Beseitigung von persönlichen (Mitarbeiter-)Gegenständen gewährt.

Auch hier wieder Fehlanzeige, nichts tat sich ...

In den folgenden Tagen und Wochen haben wir die Drittrechteinhaber ausfindig gemacht (im wesentlichen waren das Fliesen-Großhändler) und haben den Firmen die Abholung ihrer Gegenstände ermöglicht - deren Dankbarkeit war unser einziger Lohn für die Arbeit, welche eigentlich unsere Pächter hätte machen sollen/müssen/können ...

 

Nebenher haben wir gesichtet, sortiert, entsorgt, verkauft und aufgeräumt. In dem Zustand, in dem das Gebäude am 11.11.2022 war, hätte man nicht mal einen neuen Mietinteressenten zur Besichtigung einladen mögen.

Am meisten haben wir uns aber geärgert, dass eine Toilettenspülung lief, alle Heizungen angestellt und auch Elektrogeräte (Bildschirme, Kühlschrank, Lampen) nicht ausgestellt waren - und das bei den aktuellen Energiepreisen!

Im Folgenden können Sie sich mal einen kleinen Eindruck von den "Hinterlassenschaften" unserer Pächter machen. Wie kann man nur so gleichgültig sein?

 

Zum 30.11.2022 waren wir aufgefordert, unsere (Schadenersatz-)Forderungen dem vorläufigen Insolvenzverwalter mitzuteilen. Wer nun meint, eine kurze Mail würde ausreichend sein, der irrt gewaltig.

Für jede Forderung ist ein Formular auszufüllen, dieses muss ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit Belegen dem Insolvenzverwalter übergeben werden.

 

Tatsächlich haben wir insgesamt 4 Forderungen angemeldet und am 30.11.2022 vorschriftengetreu dem Flensburger Insolvenzanwalt persönlich überbracht.

Neben den beiden Vollstreckungsbescheiden haben wir unsere zu erwartenden Pachtausfälle in Höhe von 31.314,00€ und geschätzte 81.158,00€ Gebäudeschäden angemeldet - zusammen somit 118.026,92€.

Zieht man mal die gesetzliche Umsatzsteuer davon ab, dann blieben uns noch 99.182,29€

Selbst wenn wir diese Summe tatsächlich aus der Insolvenzmasse bekomen würden, könnten wir davon die Kapitalkosten, die Betriebskosten und den notwendigen Rück- und Umbau nicht bezahlen - das würde niemals ausreichend sein!

 

Am 14.12.2022 wurde bei dem Amtsgericht Flensburg das Insolvenzverfahren "offiziell" eröffnet. Neben den Gläubigern wurden dazu der vorläufige Insolvenzverwalter und der Prozessbevollmächtigte geladen.

Ich mache es kurz. Es war eine skurrile Veranstaltung, die Anwesenheit von laibhaftigen Gläubigern ist offensichtlich unüblich!

Der Vorsitzende hat neben thematisch unglücklichen Abschweifungen mehr gestottert als verhandelt und letztlich wurden Gesamtforderungen in Höhe von bummelig 1.500.000€ in den Raum geworfen, dem gegenüber steht ein rechnerisches Guthaben in Höhe von gerade mal 250.000€!

Der Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, alle Forderungen zu prüfen. Im besten Falle werden die Forderungen anerkannt und in eine vielzitierte "Tabelle" übernommen.

Von unseren Forderungen ist bisher lediglich die per Vollstreckungsbescheid festgestellte Summe von 5.554,92€ anerkannt worden - mehr nicht!

 

Der Insolvenzverwalter hat allerdings angeboten, dass er sich persönlich ein Bild von den Räumlichkeiten unserer "Ceremoni" machen will - tatsächlich passierte dies dann auch so.

Bereits am 19.12.2022 erschien Herr RA Grimm höchstpersönblich bei uns und nahm die Räumlichkeiten in Augenschein.

Ein (Prüf-)Ergebnis liegt allerdings bis heute (15.5.2023) noch nicht vor. 

 

Wir haben uns mittlerweile mit dem Gedanken an einen Totalausfall angefreundet und sehen positiv nach vorn, die Aufräumarbeiten in unserem Gebäude gehen zügig voran, jetzt gibt es kaum noch Spuren der ehemaligen Pächter.

 

Auf die Frage "und nun?" haben wir keine Antwort. Wir hoffen, dass wir zum Herbst diesen Jahres einen Nachnutzer finden und irgendwann mal wieder eine Mieteinnahme haben werden.

Unser Verpachtungsgewerbe "Ceremoni" haben wir jedenfalls vorsorglich abgemeldet.

 

Ich möchte aber auch nicht verschweigen, dass wir bei den Aufräumarbeiten auch Datenträger unserer ehemaligen Pächter gefunden haben, die zumindest bei uns für Stirnrunzeln gesorgt haben ... neben unerklärlichen Finanztransaktionen und Scheinrechnungen sind uns weitere interessante Daten in die Hände gefallen. Wir werden die entsprechenden Datenträger dem Insolvenzverwalter zur Auswertung zukommen lassen.

 

Wir möchten nicht missverstanden werden! Eine Insolvenz ist tragisch und kann jedes Unternehmen treffen. Das für sich genommen ist kein Weltuntergang und sicherlich in der Regel auch von keinem gewollt.

Die entscheidende Frage ist doch aber, wie man mit so einer Situation umgeht!

Kann man nicht einmal den Kühlschrank ausräumen?

Kann man nicht einmal die Heizkörper und die Toilettenspülung abdrehen?

Kann man nicht einmal die Gegenstände, die man sich geliehen hat, an die Eigentümer zurückgeben?

Kann man nicht einmal seinen Müll entsorgen?

Die Zeit und die Möglichkeit wäre gewesen! Uns wäre das nicht passiert!

 

Zudem haben wir mittlerweile Erkenntnisse und Informationen, die eine ungewollte Insolvenz zumindest in Frage stellen ...

 

Fortsetzung folgt - wir bitten um Geduld - das Insolvenzverfahren kann bis zu 5 Jahre andauern! Natürlich halten wir alle interessierten Leser auf dem Laufenden.

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© Frank Neubauer 2022