Familie Neubauer Schleswig, Paulihof
Familie NeubauerSchleswig, Paulihof

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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?

Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?

Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist): 

Fortbetrieb Ferienwohnungen

"Nein" zu einer privaten

PV-Anlage in Schleswig!

Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!

Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:

Genehmigungsversagung PV-Anlage

Neues von Neubauer:

 

Dezember 2023

Natürlich dreht sich dieser Tage alles um die beiden Ferienhäuser am Hafen. Wir haben mittlerweile 3 Bautrockner rund um die Uhr in Arbeit, sorgen einmal am Tag für Luft-Durchzug und haben jetzt zusätzlich auch noch einen Luftreiniger angeschafft - wir brauchen Geduld.

 

Finanzielle Hilfe haben wir von staatlicher Seite in der Tat noch nicht erhalten. Dafür hat aber ein lieber Feriengast einfach so die Miete für einen geplanten Aufenthalt mit der Aussage "egal, ob wir anreisen können oder auch nicht, ihr könnt es behalten!" überwiesen. Das hat uns schon sehr berührt! 

 

Mittlerweile steht fest, dass wir ohne professionelle Bautrocknung den Estrich nicht (rechtzeitig) werden trocken bekommen.

Eine Zwischen-Feuchtigkeitsmessung am 7.12.2023 ergab noch immer zu hohe Werte. Wir haben jetzt eine Fachfirma mit dem Trocknen des Estrichs beauftragt - dann wird es hoffentlich.

 

Ob und welche Summe unsere Versicherung zahlt, wissen wir auch heute (9.12.2023) noch immer nicht. So langsam schwindet unser Verständnis für diese lange Bearbeitungszeit. Auf Nachfrage hieß es, dass "der Sachverständige seinen Job nicht schafft".

Zur Erinnerung: Die Begutachtung fand am 14.11.2023 statt, seit dem haben wir keine Informationen mehr bekommen!

Von der nicht gerade günstigen Provinzial-Versicherung haben wir uns eigentlich etwas mehr versprochen ...

Unsere (bisherigen) Ausgaben, und das nur für die Schadensbeseitigung, belaufen sich mittlerweile auf bummelig 5.000€!

 

Unsere Geduld ist am Ende: Am 15.12.2023 hat sich nun ein von uns beauftragter Bau-Sachverständiger die beiden Häuser am Hafen angesehen - jetzt warten wir auf sein Gutachten und seine Handlungsempfehlungen.

 

Unsere Versicherung hat sich - trotz wiederholter Nachfrage - auch bis heute (16.12.2023) nicht mit einem belastbaren Ergebnis gemeldet!

Mittlerweile weiß ich nicht, was schlimmer ist: Eine solche Naturkatastrophe mitzuerleben oder die wochenlange Sprachlosigkeit der eigenen Versicherung ertragen zu müssen.

 

Ich wünsche allen Gästen ein wundervolles Weihnachtsfest. Bleiben Sie gesund, ich freue mich auf ein Wiedersehen im Jahr 2024!

 

Januar 2024

Wir wünschen allen Lesern ein möglichst katastrophenfreies und abwechslungsreiches neues Jahr - bleiben oder werden Sie gesund, das ist das Wichtigste!

Aus diesem Grund starten am Neujahrstag auch wieder unsere traditionellen 10 Fitnesswochen, dieses Jahr aber mit deutlich "angezogener Handbremse". Wir brauchen nach einem Tag auf der Baustelle einfach auch mal ein wenig Nervennahrung ...

Unser Ziel ist, dass wir die Hochwasserschäden am Hafen bis Ende April beseitigt haben und werden von daher jede freie Minute mit der Sanierung der beiden "ertrunkenen" Ferienhäuser verbringen müssen. 

 

Unsere Provinzial-Versicherung hat sich bis heute (75 Tage nach der Katastrophe) noch immer nicht gemeldet und die öffentliche Hand unterstützt uns Flutopfer in keinster Weise - trotz aller Beteuerungen!

Dafür hat uns gestern eine weitere Privatspende eines lieben Feriengastes erreicht!

Wir sind über eine solche Geste (und natürlich auch Hilfe) dermaßen gerührt, dass die richtigen Worte fehlen!

Danke, liebe Familie Schä...!

 

Es gibt aber auch noch andere und sehr schöne Nachrichten, die uns dieser Tage erreichen: Unser Sohn Niklas hat sich verlobt und möchte seine Anna heiraten - nun warten wir auf den Hochzeitstermin ...

Sabrina beim verschließen der zuvor geöffneten Innenwände

Der von uns beauftragte Bau-Sachverständige hat grünes Licht gegeben, so dass wir guten Gewissens am 2.1.2024 mit dem Wiederaufbau der Ferienhäuser am Hafen beginnen konnten.

Den Fortschritt können Sie über diesen Link verfolgen - wir möchten im April 2024 fertig werden.

So richtig glauben können wir es noch immer nicht: Die Provinzial-Versicherung lehnt eine Schadensregulierung tatsächlich ab - diese Nachricht bekamen wir am 11.1.2024 völlig unerwartet telefonisch mitgeteilt!

Bis jetzt hat die Versicherung uns glauben lassen, dass sie den Schaden an unseren Häusern bezahlen wird! Selbst eine erste "Abschlagszahlung" in Höhe von 10.000€ wurde uns angeboten! Diese ungeheuerliche Geschichte sollten Sie sich durchlesen - anschließend werden Sie vielleicht verstehen, weshalb ich vor dieser Versicherung nur noch abraten kann!

Finger weg von der Provinzialversicherung!

 

Februar 2024

Wir sind tatsächlich schon wieder im Februar angekommen! Die Tage und Wochen vergehen mal wieder wie im Flug - aber wir machen Fortschritte bei der Sanierung unserer Ferienhäuser am Hafen! Es wird ... auch mit Hilfe unserer Tochter Sarah!

Am 18.2.2024 haben wir das finale Ablehnungsschreiben der Provinzialversicherung im Postkasten gefunden.

Trotz einer erneuten Prüfung unter Abwägung aller Unstände lehnt unsere Versicherung eine Schadensersatzzahlung ab.

 

 

Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...

über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!

 

www.lottoview.de

Fortbetrieb unserer Ferienwohnungen

Zunächst einmal ein herzliches "Hallo" in Richtung der städtischen Bauverwaltung, deren Mitarbeiter*innen mittlerweile offensichtlich auch zu unseren (lesenden) Stammgästen zählen!?

 

Da wir immer mal wieder gefragt werden:

"Nein", diese Verwaltungsposse hat auch am 23.8.2023 noch kein (gutes) Ende gefunden!

 

Wir haben die Genehmigungen zur Nutzung unseres Ferienhauses Missunde, unserer Ferienwohnung Paulihof, unseres Ferienhauses Paulihof und unseres Ferienhauses Am Hafen II erhalten und dafür bisher "nur" 8.572,00€ ausgeben müssen.

 

Unseren Antrag auf Nutzungsänderung für das Ferienhaus Am Hafen I haben wir - nach einem von uns als Nötigung empfundenen Schreiben einer Mitarbeiterin der Bauaufsicht - zunächst zurückgezogen.

Jetzt warten wir auf die öffentliche Befassung mit dem Bebauungsplan "Altstadt" und sind auf die Erklärungen & Rechtfertigungen der Ober-Stadtplanerin um den SPD-Bürgermeister Dose gespannt ...

 

 

 

"Um was geht es denn überhaupt" werden Sie sich vielleicht fragen!?

 

Jeder, der seine Wohnung (oder auch sein Haus) als Ferienwohnung nutzen möchte, muss vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einen entsprechenden Bauantrag oder auch "Nutzungs-Änderungsantrag" stellen.

 

Richtig:

 

Man darf nicht einfach seine (baurechtlich genehmigte) Wohnung Urlaubsgästen oder Handwerkern für ein paar Übernachtungen vermieten. Dafür bedarf es einer besonderen baunutzungsrechtlichen Genehmigung

Das gilt nicht nur in einigen Städten oder Stadtteilen, das gilt für ganz Deutschland!

 

Hätten Sie das gewusst? Ich jedenfalls habe es nicht einmal geahnt!

 

Ich habe

  • die Existenz und den Betrieb meiner Ferienwohnungen dem Gewerbeamt der Stadt Schleswig angezeigt,

  • dem Finanzamt gegenüber den Betrieb der Ferienwohnungen angemeldet und führe regelmäßig Einkommen- und Umsatzsteuer ab,

  • in den Jahren 2005, 2016 und 2018 der Stadt Schleswig gegenüber schriftlich erklärt, dass ich Ferienwohnungen betreibe und ich habe

  • natürlich für alle Unterkünfte eine Baugenehmigung

und meinte alles gut und richtig gemacht zu haben - das dachte ich aber auch nur bis die Verwaltung um den SPD-Bürgermeister Stephan Dose ins Spiel kam ... 

1. Der Beginn allen Übels ...

... war vielleicht dieser Artikel am 18.3.2021 in unserer örtlichen Presse!?
210318 - Genehmigung Fewo SN Artikel.pdf
PDF-Dokument [1.2 MB]

 

Wie auch immer: Als wir lasen, dass es einer zusätzlichen, gesonderten baunutzungsrechtlichen Genehmigung für die Beherbergung von Touristen bedarf, haben wir uns sofort telefonisch an die Stadtverwaltung Schleswig gewandt.

Im Bauamt angekommen äußerte unsere erste Gesprächspartnerin, sie wisse auch nichts von einer besonderen Genehmigungspflicht für Ferienwohnungen und verwies uns weiter an das Sachgebiet Stadtentwicklung und -planung. 

 

Schon jetzt war der Punkt erreicht, an dem wir uns für die Schriftform entschieden und explizit auch noch der Bauaufsicht die Existenz unserer vier Schleswiger Ferienwohnungen "sicherheitshalber" mitgeteilt haben:

18.3.2021: Mitteilung ans Bauamt
210318 - Mail an Bauamt Anzeige Betrieb [...]
PDF-Dokument [102.1 KB]

 

Am nächsten Tag war auch schon die Antwort auf unserem Rechner: "Ich leite Ihre E-Mail nun an die Bauaufsicht ... weiter. Dort wird Ihr Antrag formal (mit gestrigem Eingangsdatum) erfasst und bearbeitet."

Dabei hatte ich doch gar keinen Antrag gestellt, sondern nur eine Mitteilung verfasst!

19.3.2021: Antwort aus dem Bauamt
210319 - Antwortmail Bauamt Anzeige Betr[...]
PDF-Dokument [138.2 KB]

 

Wie es sich dann für ein gutes Amt gehört, bekam ich mit Datum vom 22.3.2021 insgesamt 4 Briefe von der städtischen Bauaufsicht, durch die mir 4 Aktenzeichen mit dem Hinweis "Nutzungsänderung von vorhandenen Wohnungen zu Ferienwohnungen" bekannt gegeben wurden ...

Nach einigen Gesprächen und (unwichtigen) Mails folgte am 27.3.2021 dann der erste echte "Wirkungstreffer" aus dem Bauamt:

27.3.2021: Rechtliche Einschätzung Bauamt
210327 - Rechtslage Mitteilung Bauamt an[...]
PDF-Dokument [70.6 KB]

 

Das Osterfest 2021 war versaut - so deutlich möchte ich das an dieser Stelle auch mal aussprechen! Natürlich hat uns das Thema stündlich beschäftigt - es geht ja schließlich nicht um die Genehmigung zum Betrieb eines Karnickelstalls ... hier geht es ein Stück weit um unsere Finanz- und Lebensplanung.

Nach langem Hin- und Her haben wir uns dann für den rechtlich (offensichtlich) gebotenen Schritt entschieden und tatsächlich die Umnutzungsanträge gestellt:

5.4.2021: Antragsstellung
210405 - Anträge auf Nutzungsänderung an[...]
PDF-Dokument [84.4 KB]

2. Die Gesprächsphase:

Noch wirkt die gestrige (20.4.2021) Bauausschusssitzung bei uns nach.

So langsam verfestigt sich unsere Überzeugung, dass die städtische Bauaufsicht mit Rückendeckung unseres Bürgermeisters Stephan Dose den weiteren Betrieb zumindest unserer Ferienhäuser im Hafengang 32-34 tatsächlich untersagen will!

Das würde aber auch bedeuten, dass die meisten der anderen Ferienwohnungen im Schleswiger Stadtgebiet - wo auch immer gelegen - keine Zukunft mehr hätten!

 

Wie kann man als Verwaltungschef solch einem wahnsinnigen Ansinnen nur die Steigbügel halten? Wie geht die Stadt Schleswig mit dem Tourismussegment "Ferienwohnen" um? Wir haben doch neben einem ausufernden Beamtentum und Kranken- wie Lebenshilfe im weiteren Sinne kaum noch Wirtschaftskraft! Wir müssten uns doch über jeden einzelnen Feriengast freuen!? Und es gibt nun mal eine zahlenmäßig stetig steigende Fraktion von Ferienwohnungs-Touristen ...

 

Die Vertreter des städtischen Bauamtes spielten in der öffentlichen Sitzung die Brisanz des Themas bewusst herunter, stellen das Antragsverfahren als schlank und unkompliziert dar und behaupteten tatsächlich, dass die anfallenden Kosten keine 300€ betragen würden.

Uns lagen zu diesem Zeitpunkt schon die ersten schriftlichen Abforderungen aus dem Bauamt vor (von wegen "schlank und unkompliziert") und wir hatten bereits einen Architekten mit der Erarbeitung der angeforderten Unterlagen beauftragen müssen (wir selbst hätten die Unterlagen nicht erarbeiten können und dürfen).

 

Um mal deutlich zu werden: Wir rechnen mit Gesamtkosten von mehreren 1000€, die uns natürlich an anderer Stelle schmerzlich fehlen werden.

 

Und der Bürgermeister? 

Herr Dose riet uns allen Ernstes zu einer Klage gegen Entscheidungen seiner Verwaltung, sicherte uns aber auch seine Gesprächsbereitschaft zu. Er würde sich die Tage melden wollen ...

 

Am Rande der gestrigen Sitzung konnte Frank noch gute Gespräche mit einigen politischen Entscheidungsträgern führen, die uns dann auch um fortlaufende Information gebeten haben.

Zur Wahrheit gehört auch, dass kein einziger Vertreter der SPD oder des SSW Interesse gezeigt hat - denen ist dieses Thema offensichtlich völlig egal und begriffen haben die bisher gar nichts! Im Gegenteil: 

Uns erreichte eine Mail des schleswiger SPD-Fraktionsvorsitzenden, in der er mitteilt, dass er "keinen Raum für ein politisch aktives Einschreiten sieht", die Straße `Hafengang´ nicht in der Altstadt sondern auf dem Holm verortet und "eine weitere Einbindung der SPD-Fraktion in Bezug auf das laufende Antragsverfahren nicht notwendig ist" ...

So viel Desinteresse an dem Tourismussegment Ferienwohnungen und das dann auch noch gepaart mit einer gewissen Orientierungslosigkeit macht uns sprachlos.

Am 5.5.2021 hat unser Architekt Ralph Buchholz den letzten von insgesamt vier Anträgen auf Nutzungsgenehmigung der städtischen Bauaufsichtsbehörde zukommen lassen und wir hatten am gleichen Tag mit dem Bürgermeister der Stadt Schleswig ein Gespräch zum Thema "Zulässigkeit von Ferienwohnungen in der Schleswiger Altstadt".

Herr Dose hat sich geduldig unsere Argumente und Sorgen angehört - natürlich ohne eine verbindliche Aussage zu treffen.

Ein Ergebnis hat das Gespräch aber erbracht: Unsere Gefühlslage hat sich deutlich verbessert und wir sind guter Dinge, dass wir für alle Urlaubsunterkünfte eine Nutzungsgenehmigung als Ferienwohnung bekommen werden.

3. Die Bauaufsicht arbeitet mit Lichtgeschwindigkeit ...

Gerade mal 7 Tage nach unserem Bürgermeistergespräch erreichte uns am 12.5.2021 diese Mail aus dem Rathaus:

Ankündigung Antragsablehnung
Hafengang 32-34 Ankündigung Ablehnung.pd[...]
PDF-Dokument [171.6 KB]

 

Das Schreiben hat es in sich, doch zunächst mal etwas Grundsätzliches dazu:

Am 5.5.2021 hieß es noch seitens der Chef-Stadtplanerin, es gäbe keine planungsrechtliche Prüfung zu unserem Antrag Hafengang 32-34 und der Bürgermeister betonte, dass unsere im Gespräch mit ihm vorgetragenen Argumente in die Abwägung "selbstverständlich" einfließen werden.

 

Doch dann hat die Bauaufsicht schier unmenschliches vollbracht:

Die Mitarbeiterinnen haben in gerade mal 4 Arbeitstagen eine individuelle planungsrechtliche Stellungnahme erarbeitet, diese zumindest hausintern abgestimmt und die Ankündigung der Nutzungsuntersagung für eins unserer Ferienhäuser im Hafengang verschriftet! 

Zudem wurde noch ein "interner Vermerk" angelegt, dessen Inhalt wir trotz Nachfrage bei dem Bürgermeister nicht zur Kenntnis bekommen!

 

Auch das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! So geht man doch nicht mit den Bürger*innen der eigenen Stadt um!?

Ganz ehrlich: Das Prüfergebnis hinsichtlich unseres Antrags war vorgefertigt, die Stadtverwaltung hat ihre Bürger ins offene Messer laufen lassen!

Ganz anders geht z.B. unsere Nachbarstadt Husum mit dem Thema und ihren Bürger*innen um

Stadt Husum > Rathaus&Politik > Verwaltung, Veröffentlichungen > Amtliche Bekanntmachungen - Stand: 21.4.2021

In Husum wurden alle Betreiber von Ferienwohnungen aufgefordert, sich bei der Stadtverwaltung zu melden. Dann wurden die Meldungen auf eine planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit geprüft und im positiven Falle der Eigentümer zur Antragsstellung aufgefordert.

Nach einer negativen "Vorprüfung" wurde der Fortbetrieb bis zum Verkauf der Immobilie oder dem Tod des Betreibers geduldet, ein Antrag auf Nutzungsänderung musste nicht gestellt werden!

Das nenne ich mal eine pragmatische Lösung - doch unser Bürgermeister Dose konnte sich lediglich ein müdes (und auf mich überheblich wirkendes) Lächeln nach dem Hinweis auf die Husumer Verwaltungspraxis abringen!

Doch jetzt zu der "planungsrechtlichen Stellungnahme", auf die die Entscheidung der Bauaufsicht gestützt werden soll:

... das ist alles!
Planungsrechtliche Stellungnahme.pdf
PDF-Dokument [222.4 KB]

Wenn wir diese "planungsrechtliche Stellungnahme" mal Wort für Wort lesen, alle sogenannten Füllsätze streichen und uns nur auf die wenigen inhaltlich relevanten Kernsätze konzentrieren, kommen wir auf ein 200-Worte umfassendes Werk! Das soll reichen, um uns die Nutzung unseres Eigentums einzuschränken? Niemals ... 

Wir haben lange überlegt, wie wir auf das Schreiben der Bauaufsicht reagieren sollen ... zunächst haben wir eine Fristverlängerung bis zum 2.8.2021 für unsere Reaktion erbeten, welche uns auch gewährt wurde - vielen Dank liebe Stadt!

Auch dazu könnte ich stundenlang referieren:

Wenn jemand wegen Diebstahls einen Ersatzpaß beantragen will, dann bekommt er frühestens in 3 Wochen einen Termin bei der Stadtverwaltung! Wir hingegen sollen binnen 3 Wochen mit unserem Architekten und ggf. einem Rechtsanwalt eine Stellungnahme von unvorhersehbarer Wirkung erarbeiten? Und das in der Haupturlaubszeit und in Coronazeiten - ich könnte kot...

 

Gleichzeitig habe ich einige vermeintlich Mit-Betroffene angeschrieben und laufend über den Sachstand informiert. Mittlerweile erreichen uns immer mehr Rückmeldungen von fassungslosen Ferienwohnungsvermietern und unser Rechtsanwalt begrüßte uns mit den Worten "auf den Anruf habe ich schon gewartet und ich wundere mich, weshalb der noch nicht früher gekommen ist". 

4. Die ersten beiden Genehmigungen sind da ...

Einen "Teilerfolg" können wir mittlerweile verbuchen! Wir haben die Nutzungsgenehmigung für unsere Ferienwohnung Paulihof und unser Ferienhaus Paulihof erhalten, was aufgrund des geltenden B-Plans 17 (Mischgebiet) aber auch nicht verwundert.

Insgesamt sind nur für diese beiden Genehmigungen bereits 540,00€ an Gebühren fällig geworden, auf die Rechnung unseres Architekten warten wir noch.

Wie gut hätten wir dieses Geld beispielsweise in weitere Pflege- oder Sicherungsarbeiten an unseren Bäumen oder der denkmalgeschützten Gartenanlage Paulihof investieren können. Von der verschenkten Zeit und dem ganzen Ärger mal abgesehen ...

Dennoch: Der Kampf mit dem Bürgermeister und unserem Bauamt geht weiter.

Bis zum 2.8.2021 sollten wir uns der Bauaufsicht gegenüber erklären, was wir hinsichtlich der Ferienhausnutzung der Häuser am Hafen zu tun gedenken!?

Ich habe natürlich fristgerecht geantwortet, muss aber zunächst noch die ein oder andere Frage geklärt haben.

Mein Antwortschreiben können Sie nachfolgend lesen:

Schreiben ans Bauamt
Az_142-21_Hafengang_32-34_20210802_Ankün[...]
PDF-Dokument [95.1 KB]

 

Und wieder erreicht uns (rechtzeitig zum Wochenende) ein Antwort-Brief von der Bauaufsicht mit einer Handlungsfrist von 1 Woche! Die Mitarbeiterin der Bauaufsicht fordert wiederholt eine Entscheidung von uns, auf unsere Fragen oder Anregungen gab es natürlich keine Reaktion.

Jetzt haben wir uns für den 30.8.2021 einen Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt geben lassen.

 

Die ersten Rechnungen sind bezahlt: 5.954,50€ hat uns der Spaß bis heute (30.8.2021) gekostet! Weitere Rechnungen werden noch folgen ...

 

Am 3.9.2021 haben wir dann schweren Herzens die von der Bauaufsicht abgenötigte Entscheidung getroffen und unseren ursprünglichen Nutzungsantrag auf das Ferienhaus Hafengang 32 beschränkt. Das bedeutet aber auch, dass wir zeitgleich für das Ferienhaus Hafengang 34 den Antrag auf Nutzungsänderung zurückgezogen haben ...

Damit erwarten wir nun zunächst die Genehmigung, das Ferienhaus Hafengang 32 nun auch mit dem bauaufsichtlichen Segen als solches weiterbetreiben zu dürfen.

 

Tatsächlich hat uns nun auch die Nutzungsgenehmigung "Ferienwohnen" für den Hafengang 32 (Am Hafen II) erreicht. Damit sind aber auch weitere Gebühren und die Rechnung für die Erarbeitung der Antragsunterlagen fällig geworden.

Die Kosten belaufen sich nunmehr auf 8.572,00€ ...

 

Frank hat sich mittlerweile mal wieder hilfesuchend an die Kommunalpolitik gewandt und einen politischen Antrag vorformuliert. Die Reaktion der CDU & FDP war vielversprechend, warten wir mal wieder ab!

Vorschlag für einen politischen Antrag
Antrag Ratsversammlung.docx
Microsoft Word-Dokument [17.2 KB]

 

Irgendwie können wir es selbst noch nicht so ganz glauben:

Am 28.6.2022 erzählte uns ein bekanntes Ehepaar, dass sie unweit unseres Hauses am Hafen jüngst eine Immobilie, ebenfalls mit zwei Wohnungen, gekauft haben. Diese Immobilie liegt sogar in einem Bereich der Altstadt, in der zukünftig (nach Beschluss des in Aufstellung befindlichen B-Plans) für gar keine Wohnung / Haus eine Nutzung als Ferienwohnung möglich sein soll.

Dieses Pärchen hat nach dem Kauf einfach einen Antrag auf Umnutzung ihrer beiden Wohnungen zu Ferienwohnen gestellt und diesen Antrag genehmigt bekommen!

 

Wie sollen wir eine solche Information deuten und wie damit umgehen?

Wodurch entsteht eine Motivation, gleiche Sachverhalte unterschiedlich zu bescheiden?

 

 

 

Das Verfahren ist "schwebend" und leider noch lange nicht zu Ende!

 

Wir haben noch einige Argumente im Ärmel, können jedoch zur Zeit nicht alles an dieser Stelle öffentlich preisgeben - die Stadtverwaltung liest nämlich mit und wir sind überzeugt, dass die Damen der Bauaufsicht und Stadtplanung mit Hilfe des Bürgermeisters alles unternehmen werden, um das Tourismus-Segment Ferienwohnen aus dem Schleswiger Stadtgebiet zu entfernen. 

"Sie entziehen der Stadt Wohnraum" hat eine von ihnen wörtlich geäußert und spiegelte uns dadurch ihre innere Einstellung zu den "profitgierigen Vermietern" (Zitat des SPD-Bauausschussvorsitzenden) von Ferien-Wohnraum in der Stadt Schleswig.

Wenn ich meine Ferienwohnungen wider besseren Wissens als Zweitwohnung bezeichnen und (offiziell) keine Miete erheben würde, dann dürften Gäste aus aller Welt in meiner "Zweit"-Wohnung ohne besondere Nutzungsgenehmigung übernachten.

Diesen "Winkelzug" nutzen nun einige für sich aus: In der Stadt Schleswig beispielsweise werden alle Besitzer von Zweitwohnungen Jahr um Jahr aufgefordert, eine Erträgnisaufstellung abzugeben.

Nach den Erträgen - ich nenne es mal Mieteinnahmen - wird dann die Höhe der Zweitwohnungssteuer berechnet ...

 

Diesen systemischen Fehler muss doch mal wer bemerken???

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© Frank Neubauer 2022