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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
Neues von Neubauer:
März 2023
Auf dem Weg zu einem Zahnarzttermin stürzte Frank am 8.3.2023 mit seinem Fahrrad. Neben einer kleinen Becken- und Rippenprellung ist nichts weiter passiert - aber nur, weil er einen Helm getragen hatte!
Unsere "Fitness-Wochen" haben am 11.3.2023 ihr Ende gefunden - endlich! Frank hat gute 8,0Kg oder 9,45% Gewicht verloren und nun kann das Schlemmerleben wieder starten :-)
Eine kurze Mail aus "unserem" Planungsbüro beendete am 16.3.2023 nach fast 2 Jahren Vorarbeit unseren Traum von einer eigenen Photovoltaikanlage!
Den Wortlaut der Nachricht können Sie in unserer Dokumentation zu diesem Thema nachlesen ...
Das war`s - leider! Wir wollen jetzt auch keine weitere Energie mehr in dieses Thema stecken.
Wir wollen nach vorne schauen und freuen uns auf die beginnende Urlaubssaison mit all den vielen netten Gästen und tollen Begegnungen!
Die mit absoluter Sicherheit schönste Nachricht des Jahres erhielten wir am Abend des 19.3.2023: Im September wird unser Niklas Vater und wir damit zum ersten Mal Großeltern! Hammer - oder?
Das nennen wir Glück und eine solche Nachricht lässt uns den vielen (Behörden-)Ärger der letzten Monate und Jahre vergessen!
Und plötzlich läuft`s: Wir haben mit einer Mitarbeiterin des Amtes Schlei-Ostsee eine gute Lösung für unser "Abgabenproblem" mit dem Ferienhaus Missunde gefunden. Ich möchte bei keinem irgendwelche Begehrlichkeiten wecken und deswegen auch nur soviel sagen: Es gibt sie - die pragmatischen und freundlichen Behördenmitarbeiter*innen! Vielen Dank nach Eckernförde und hoffentlich telefonieren wir bald mal wieder miteinander ;-) !!
Noch ist es nicht spruchreif - aber: Mit ein wenig Glück werden wir unsere Ceremoni ab Herbst wieder vermieten können! Am 24.3.2023 erhielten wir eine kurze Mitteilung, die uns zumindest hoffen lässt. Alles weitere später ...
April 2023
Frau Strahl hat das Geheimnis gelüftet: Der Kindergarten "Villa Sonnenstrahl" möchte sich in unserer Ceremoni um eine Regelgruppe vergrößern. Wir hoffen, dass alles glatt läuft und die notwendigen Genehmigungen schnell und unbürokratisch erteilt werden. Das zeitliche Ziel ist ambitioniert - im August soll es bereits losgehen. An uns soll es nicht liegen ...
Unser Sohn Niklas ist am 29.4.2023 30 Jahre alt geworden. Natürlich sind wir zum Gratulieren nach Zypern geflogen und hatten wieder einmal eine schöne, aber leider viel zu kalte Woche.
Mai 2023
Der Behördenwahn geht in die nächste Runde! Am 4.5.2023 fand Frank einen Bußgeldbescheid über 1.053,50€ in unserem Briefkasten! Der Vorwurf lautet noch immer, er hätte ungenehmigt eine Parkplatzanlage hergestellt. Das sehen wir völlig anders und haben natürlich sofort Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Warten wir das weitere Verfahren mal ab.
Wir haben am 14.5.2023 große Teile der Ceremoni leergezogen und Frau Strahl könnte jetzt mit ersten Umbauarbeiten für die spätere Kindergartennutzung beginnen - ganz langsam verblassen die Spuren der ehemaligen Pächter. Das ist auch gut so, fast 7 Monate Auf- und Ausräumarbeiten liegen jetzt hinter uns. Irgendwann reicht es, wir möchten uns auch mal wieder anderen Dingen widmen!
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!
Zusammenfassung der bisherigen Geschehnisse:
19.03.2021
Erste Bauvoranfrage PV-Anlage an das Bauamt
12.04.2021
Telefonische Mitteilung vom Bauamt, dass Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig!
Voranfrage sollte aus Kostengründen zurückgezogen werden ...
13.04.2021
Rücknahme der Bauvoranfrage - Gebührenrechnung über 43,00€
24.06.2021
Genehmigung von 13 zusätzlichen Parkplätzen auf nordöstlicher Grünfläche im Zuge des Umnutzungsverfahrens Ferienwohnung Paulihof
27.04.2022
Zweite Bauvoranfrage PV-Anlage an das Bauamt nach Genehmigung Parkplatz
11.07.2022
Ablehnungsbescheid mit Gebührenrechnung über 234,75€
03.08.2022
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid
03.09.2022
Ortstermin mit Bauamtsleiter Pesenacker und Ratsherr Dr. Johannes Thaysen (Grüne/Bündnis90)
12.10.2022
Zurückweisung Widerspruch mit Gebührenbescheid über 117,00€
30.10.2022
Eingabe einer Petition Landtag S-H & Bundestag
01.11.2022
Berichterstattung Schleswiger Nachrichten
Informationsschreiben an diverse Abgeordnete und Minister
11.11.2022
Bürgermeistergespräch
01.12.2022
Erneute Berichterstattung Schleswiger Nachrichten
27.12.2022
Negative Vorabnachricht durch Bürgermeister Dose - Hinweis auf zwingend notwendige Änderung des B-Plans
9.1.2023
Kontaktaufnahme Planungsbüro zur Änderung B-Plan
17.1.2023
Berichterstattung im Bauausschuss der Stadt Schleswig durch BM Dose
21.1.2023
Eingang Prüfergebnis Fachaufsichtsbeschwerde
23.2.2023
Auftragserteilung an das Planungsbüro zur Änderung des gültigen B-Plans
16.3.2023
Das Ende unserer Bemühungen
Bisherige Kosten: 394,75€
Bisherige Bearbeitungszeit: über 23 Monate (am 16.3.2023 waren es genau 727 Tage)
Liebe Leser unserer Homepage, dieses Projekt haben wir uns nicht ausgesucht und trotzdem (oder gerade deswegen?) hat es für uns höchste Priorität!
Und wieder einmal wird sehr deutlich welche Steine eine Verwaltung ihren Bürgern in den Weg räumen kann, wenn Pragmatismus und Ermessensausübung bei den Entscheidungen keine Rolle spielen ...
Doch der Reihe nach:
Unsere jetzige Heizungsanlage (Gas-Brennwert-Therme) wurde 2006 in Betrieb genommen und ist damit schon 16 Jahre alt. Die Heizung versorgt alle 9 Wohneinheiten mit zusammen 13 Bewohnern auf dem Paulihof 1 mit Wärme und Warmwasser.
In dem benachbarten Gebäude (Paulihof 6) versorgt eine 13 Jahre alte Gastherme zusätzlich einen Kindergaten und einen Gewerbebetrieb.
Für alle, die es interessiert:
Im Jahr 2021 hatten wir einen Gasverbrauch von 184.740 KWh in den Wohnungen Paulihof 1 und 58.082 KWh im Kindergarten und dem Gewerbebetrieb Paulihof 6 (Ceremoni), zusammen somit 242.822 KWh!
Im Jahr 2020 waren es 231.272 KWh ...
Mittlerweile hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass mit dem Einbau einer neuen Heizung regenerative Ernergie zum Einsatz kommen bzw. auf alternative Heizungsformen umgestellt werden muss. Eine Neuinstallation einer herkömmlichen Gastherme hat der Ober-Grüne Dr. Robert Habeck mittlerweile per Gesetz sogar komplett verboten.
Klar könnten wir uns jetzt - auf die letzten Meter - noch neue Gas-Thermen einbauen lassen. Aber das macht weder ökologisch noch ökonomisch irgendeinen Sinn - unsere jetzigen Thermen arbeiten ja noch.
Schon Ende 2020 haben wir uns ernsthaft mit alternativen Heizformen beschäftigt, Grundlagen ermittelt und Fachfirmen kontaktiert. Gleich ob Wärmepumpe, Solarthermie oder Infrarotheizung, das Fundament für eine alternative Heizform stellt immer die eigene Stromgewinnung dar. Damit war klar, dass wir irgendwo auf unserem Grundstück eine Photovoltaikanlage installiert werden muss! Nur wo?
Die Baumvielfalt, die Belange des Denkmalschutzes und teilweise auch die Statik einiger Gebäudedächer haben uns schnell die Örtlichkeit für eine solche Anlage gezeigt: Im Nordosten unseres Grundstücks (Flur 488) ist ein solches Vorhaben realisierbar. Es ist zwar nicht der optimalste Standort, aber es würde dort gehen!
Am 19.3.2021 haben wir dann unseren ersten Anlauf unternommen, um eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Solaranlage (mit zunächst 30 Kwp) zu erlangen.
Zum Schutz vor Vandalismus und Diebstahl wollten wir die Solaranlage auf einem Holzständerwerk errichten und dieses "Bauwerk" gleichzeitig als Carportanlage nutzen.
Den gewonnenen Strom wollten wir selbst verbrauchen, zum Laden von E-Autos nutzen, alternative Heizformen möglich machen, speichern und natürlich auch ins öffentliche Netz einspeisen.
Wenige Wochen später erreichte uns ein Anruf aus dem Bauamt:
Ein solches Vorhaben ist an der Stelle rechtlich nicht zulässig, denn dort befindet sich baunutzungsrechtlich Grünland und auf Grünland darf keine Solaranlage errichtet werden! Und weiter: "Wir könnten aber ein benachbartes Waldstück abholzen und dort die geplante Anlage errichten!!"
Völlig sprachlos zogen wir auf Anraten der städtischen Mitarbeiterin die Bauvoranfrage zurück und bekamen wenig später eine 2-seitige Kostennote über 41 Euro zugeschickt.
Dann rückte das Thema Solar-Stromgewinnung in den Hintergrund, denn wir mussten uns in der Hauptsache über den Fortbestand der Ferienwohnungen sorgen - schon damit hatten wir alle Hände voll zu tun. Außerdem: Der Strom kommt ja auch aus der Steckdose!
Im Zuge unserer Ferienwohnungs-Umnutzungs-Odyssee mussten wir zusätzliche Parkplätze ausweisen (Feriengäste benötigen nämlich mehr Parkplätze als Einheimische - so zumindest die Aussage aus unserem Bauamt!?).
Und dann passierte eigentlich Unglaubliches:
Unser Architekt hat in dem Umnutzungsantrag für die Ferienwohnung und das Ferienhaus Paulihof dreizehn (13!) zusätzliche Parkplätze auf genau dem für die Solar-Carportanlage vorgesehenen Standort ausgewiesen und das Bauamt hat dem Antrag die Zustimmung gegeben! Parkplätze werden auf baunutzungsrechtlichem Grünland zugelassen, Solaranlagen hingegen nicht!?
Nun kann ja eigentlich nichts mehr schiefgehen und die Genehmigung zum Errichten einer Carportanlage mit Photovoltaikdach auf einem jetzt genehmigten Parkplatz ist ein Selbstgänger. Das dachten wir zumindest in unserer Naivität ...
Voller Euphorie haben wir am 28.4.2022 unsere Bauvoranfrage aus 2021 neu gestellt:
Unsere Hoffnung, eigentlich Erwartung, dass dieses Projekt jetzt schnell und unkompliziert über die Bühne gehen würde, erhielt schnell einen Dämpfer: Wochenlang erfuhren wir keine Reaktion aus dem Bauamt, ein Holzangebot von unserem Baustoffhändler mussten wir wegen Fristablauf verstreichen lassen.
Natürlich blieben wir in der Zeit des Wartens nicht untätig und wandten uns zeitgleich mit unserem Plan - aber auch mit einem Plan B - an die Denkmalschutzbehörde. Die Antwort kam prompt, war kurz gefasst und eindeutig:
Damit hatten wir es schriftlich. Der Denkmal-(Umgebungs-)Schutz macht es "schwierig" im Sichtbereich unseres Hauses eine Photovoltaikanlage zu installieren. Da das Dach des Stallgebäudes (unser "Standort-Plan B") auch erst 15 Jahre alt ist, ist die aufgeworfene Option keine realistische Option für uns.
Gar keine Probleme machten uns mal wieder die Mitarbeiter der Schleswiger Stadtwerke! Wir sollen den Standort und die Leistung der Anlage mitteilen, alles andere würde dann schon laufen ...
Doch zurück zum Bauamt, die Tage und Wochen gingen ins Land, wir konnten wieder einmal nur abwarten ...
Dann, am 28.6.2022 um 15.42 Uhr, genau 2 Monate nach unserer erneuten Antragsstellung, klingelte Frank`s Handy!
"Ich habe hier noch immer die Voranfrage auf dem Schreibtisch liegen, das Vorhaben sei noch immer nicht genehmigungsfähig und ob ich die Voranfrage nicht zurücknehmen möchte", lautete die ernstgemeinte Nachfrage aus unserem Bauamt!
Wir mussten um Fassung ringen, die Worte für eine spontane Antwort fehlten uns.
Nein, wir nehmen die Anfrage nicht zurück und warten gespannt auf die Begründung in dem angekündigten Ablehnungsbescheid.
Dieser erreichte uns dann am 15.7.2022, nochmals 17 Tage später, gleich mit einem Gebührenbescheid über 234,75€!
Ich musste das Schriftstück mehrmals lesen und versuche die Gründe für die Versagung zu verstehen:
Die von uns vorgesehene Standortfläche ist laut gültigem B-Plan eine "private Grünfläche", und damit dürfen dort grundsätzlich keine Bauwerke errichtet werden - auch wenn die Fläche mittlerweile als Parkplatz genehmigt wurde!?
Ich kann es schlichtweg nicht glauben - und: Lesen Sie sich mal die "Begründungen" durch!
Was machen die Menschen, deren Hausdächer mit Reet eingedeckt sind oder deren Dächer "falsch" ausgerichtet sind? Was machen die, die denkmalschutzrechtliche Vorschriften zu beachten haben? Was machen die, deren Dächer eine PV-Anlage nicht tragen können? Sind die alle von der "Energiewende" ausgenommen? Nur weil sie die Anlage nicht in ihren Garten aufstellen dürfen?
Diese Fragen treiben uns um, nur Antworten haben wir nicht!
Doch zurück zu unserem "Einzelfall":
Natürlich geben wir uns mit einer solchen Verwaltungsleistung nicht zufrieden und haben am 3.8.2022 Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt ...
Einen Monat später - am 3.9.2022 - erschien der Bauamtsleiter Andreas Pesenacker höchstpersönlich auf dem Paulihof, sprach mit uns und machte sich vor Ort ein Bild.
Wieder einmal keimte ein Stück Hoffnung in uns auf.
Doch dann kam wie aus dem Nichts am 14.10.2022 die endgültige Ablehnung:
Und nun? Irgendetwas müssen wir doch noch machen können!
Der Klageweg ist langwierig, teuer und außerdem wenig erfolgversprechend. Habe ich doch vor Inkrafttreten des "Habeck-Gesetzes" die Voranfrage gestellt und außerdem keinen Befreiungsantrag vom B-Plan sondern "nur" eine Bauvoranfrage gestellt!
Natürlich war jetzt der Zeitpunkt gekommen, um die Öffentlichkeit einzuschalten.
Am 24.10.2022 erschien ein Redakteur der Schleswiger Nachrichten bei uns und hat sich die ganze Geschichte erzählen lassen - sein Artikel erschien am 1.11.2022.
Die Reaktionen fielen erwartungsgemäß aus, keiner hat Verständnis für die Entscheidungen unseres Bürgermeisters gezeigt.
Hinter den Kulissen brodelte es, nachdem der Presseartikel erschienen war und wir unsere Abgeordneten und Teile der Landesregierung angeschrieben hatten!
Der Bürgermeister bot uns kurzfristig ein persönliches Gespräch an, das Wahlkreisbüro von Robert Habeck meldete sich telefonisch bei uns, aus dem Innenministerium bekamen wir gleich 3 Nachrichten zugeschickt. Mein Telefon stand nicht still und wo immer wir auftauchten war die Ablehnung Gesprächsthema.
Am 11.11.2022 fand das persönliche Gespräch mit unserem Bürgermeister statt. Im Ergebnis haben wir uns verständigt, dass wir einen neuen Antragsentwurf fertigen und ihm diesen zu einer Art "Vorprüfung" zukommen lassen. Außerdem wollte er einen Nachweis unserer Parkplatzgenehmigung haben - von einer solchen Genehmigung wusste er nichts!? Am 13.11.2022 habe ich ihm die verabredete Mail geschickt:
Das "Insolvenz-Drama" unserer Ceremoni-Pächter überlagerte in der Folge das Thema Photovoltaik. Die ein oder andere Rückmeldung trudelte zwar bei uns ein, ein echtes Highlight war aber nicht dabei. Hier mal eine kleine Auswahl ...
Das Innenministerium teilte uns am 24.11.2022 per Mail mit, dass unser Schreiben an die Ministerin von dort als Fachaufsichtsbeschwerde gegen das städtische Bauamt gewertet wird. Als oberste Baubehörde des Landes habe man eine Stellungnahme der Stadt abgefordert und wird sich in 6 Wochen unaufgefordert wieder bei uns melden.
Das war für uns ein Knaller und hellte unsere Stimmung spürbar auf.
Natürlich haben wir den Redakteur der Schleswiger Nachrichten laufend über die Ereignisse informiert. Am 1.12.2022 erschien dann der zweite Artikel ...
Am 27.12.2022 bekamen wir dann - quasi als Vorabnachricht - eine Mail von unserem Bürgermeister Stephan Dose zugeschickt, aus der sich ein reger Schriftverkehr ergab. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Stadt Schleswig bei ihrer Ablehnung unseres Vorhabens bleibt!
Wir warten jetzt erst noch das Prüfergebnis aus dem Innenministerium ab, bevor wir den zeit- und kostenintensiven Weg einer B-Plan-Änderung gehen. Aber, was bleibt uns am Ende des Tages übrig?
Am 21.1.2023 hatten wir das "Innenministerielle" Prüfergebnis der Fachaufsichtsbeschwerde dann endlich im Postkasten.
Sinngemäß wurde uns von dort mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung alles richtig gemacht und vor allem bürgerorientiert gehandelt hat! Es ist wie es ist, unser Solarvorhaben ist nicht genehmigungsfähig - die aktuelle Gesetzeslage gibt das nicht her.
Befremdlich finde ich nur, dass wir in dem Prüfverfahren nicht ein einziges Mal angehört wurden. Aber wir wollen uns nicht mehr aufregen und das Prüfergebnis natürlich respektieren. Mit anderen Worten: Uns bleibt tatsächlich nur noch der Antrag auf Änderung des bestehenden B-Plans!
Nach Rücksprache mit unserem Bürgermeister Dose haben wir als nächsten Schritt mit dem Planungsbüro Frank Springer aus Busdorf einen Beratungstermin verabredet.
Herr Springer hatte unsere jahrelangen Bemühungen interessiert verfolgt und erschien sehr gut vorbereitet auf unserem Paulihof. "Das bekommen wir hin" waren sinngemäß seine Worte und wollte sich in unserem Namen an das Bauamt wenden, um eine pragmatische Lösung zu finden ... für seine Bemühungen und seine Planungsarbeit deutete er Kosten in einem mittleren 4-stelligen Bereich an. Das war ein Freundschaftspreis und es uns wert, den Auftrag gaben wir ihm sehr gerne.
Und wieder mussten wir Geduld aufbringen - aber das kennen wir ja schon!