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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
"Nein" zu einer privaten
PV-Anlage in Schleswig!
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!
Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:
Neues von Neubauer:
November 2024
Schlimmer geht immer: Der November schafft es als "Behörden-Monat des Jahrzehnts" in unser persönliches Geschichtsbuch.
Das Finanzamt dreht völlig frei, so dass wir tatsächlich eine Fachanwältin für das Steuerrecht und dazu einen Steuerberater engagieren mussten. Die Finanzbeamten möchten, dass wir mehrere 10 Tausend Euro Steuern auf einen vermeintlichen "Buchgewinn" abführen! Unser Fazit: Nie wieder Selbstständig - streng genommen müsste man mit dem Arbeiten sogar ganz aufhören ...
Bis Ende Februar 2025 müssen wir einige Bäume in unserem Garten fällen bzw. Pflegeschnitte durchführen lassen.
Ein paar von ihnen sind offensichtlich krank, andere bereits abgestorben und/oder stehen so dicht an unserem Wohnhaus, dass wir selbst im Hochsommer Licht anmachen müssen - von der Gefahr für das Gebäude einmal abgesehen!
Dafür müssen wir uns mit gleich 3 Behörden (Landesamt für Denkmalschutz, Untere Denkmal- & Naturschutzbehörde) abstimmen. Nach insgesamt drei Ortsterminen waren dann auch die Behördenvertreter überzeugt, dass etwas passieren muss. Nun müssen wir "nur" noch die entsprechenden Anträge stellen - richtig: Bei allen drei Behörden müssen wir unterschiedliche Anträge stellen! Behörden-Deutschland grüßt!
Dann möchten wir nach fast 20 Jahren bei uns mal eine neue Küche einbauen - eigentlich kein Staatsakt, oder? Weit gefehlt! Bevor wir für dieses Vorhaben eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung bekommen, muss zunächst ein Energieberater unser Haus begutachten! Gefordert - getan: Am 28.11.2024 erschien ein Energie-Fachberater bei uns ... kurze Zusammenfassung gefällig? Das war gar nichts, der Erkenntnisgewinn tendiert gegen Null! So einfach so viel Geld verdienen kann nur ein Berater! Aber wir haben jetzt ein Gutachten, wenn auch ohne Aussage, und können damit einen Antrag auf den Umbau unserer Küche stellen - mal sehen, ob der genehmigt wird.
Fragen Sie bitte nicht, was ein Energieberater mit dem Einbau einer neuen Küche zu tun hat.
Dezember 2024
Auch im Dezember geht es mit den Abstimmungsgesprächen und behördlichen Vor-Ort-Terminen weiter. Neben den Themen "Küchenerneuerung", "Baumpflege" und "Steuer" haben wir noch immer die PV-Anlage auf der ToDo-Liste. Die städtische Bauaufsicht hat uns mittlerweile die Hand gereicht und wir haben eine Fachfirma mit der Planung einer (zunächst) etwas kleineren PV-Anlage beauftragt. Im Januar soll ein erstes Ergebnis visualisiert vorliegen und dann schauen wir mal, was geht - oder auch nicht!
Einige von Ihnen, liebe Feriengäste, darf ich über Weihnachten und den Jahreswechsel begrüßen! Danke für die jahrelange Treue!
Allen anderen wünsche ich auf diesem Wege einen ruhigen Ausklang eines recht unruhigen Jahres und freue mich auf ein Wiedersehen (vielleicht auch Kennenlernen?) in 2025 - bleiben Sie gesund und positiv!
Januar 2025
Nach und nach trudeln die ersten Grundsteuerbescheide bei uns ein ... für das Ferienhaus Missunde "darf" ich zukünftig 389,24% mehr Grundsteuer B bezahlen, für unsere Hofanlage Paulihof schlappe 256,30%!
Soviel zum Thema bezahlbarer Wohnraum und Aufkommensneutralität. Wann hört dieser Steuerwahnsinn eigentlich mal auf?
Es passt zum staatlichen Steuerwahnsinn:
Die Gespräche mit unserem Steuerberater zum Thema "Aufgabegewinn" gehen weiter. Es ist noch immer keine Lösung in Sicht, das Finanzamt beharrt auf der Forderung nach einer zusätzlichen Besteuerung von 164.093,77€ Aufgabegewinn. Ein vermeintlicher "Gewinn", den ich bestreite und erst recht nicht in Form eines Geldbetrags eingenommen habe!
Am 29.1.25 endete für Frank ein Notfalltermin beim Zahnarzt mit einem Zahnverlust. Nun muss die Wunde heilen und dann kann alles wieder schick gemacht werden - und auch so etwas braucht man nicht.
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!
Als wäre die Versagung einer Genehmigung zur Herstellung einer PV-Anlage für sich genommen nicht schon schlimm und unerträglich genug - jetzt sehen wir uns auch noch einer Ordnungswidrigkeitenanzeige ausgesetzt!
Der Vorwurf aus dem städtischen Bauamt lautet auf "Errichtung einer ungenehmigten Parkplatzanlage".
Die Geldbuße für diese "Tat" wurde von der städtischen Bußgeldstelle auf 1.000,00€ festgesetzt.
Doch der Reihe nach:
Herr Bürgermeister Dose hat bereits kurz vor Weihnachten 2022 in einer EMail an uns angekündigt, dass "seine" Bauaufsicht eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen Frank erstatten wird ...
Am 13.2.2023 erreichte uns dann diese Anhörung zu einer gegen Frank gerichteten Ordnungswidrigkeitenanzeige vom 24.1.2023 der Stadt Schleswig, FB Bau, Sachgebiet Bauaufsicht.
Uns, besser Frank, wurde eine Antwortfrist bis zum 28.2.2023 eingeräumt - das sind man gerade 14 Tage!
Aber so kennt man unsere Verwaltung. Sie lassen sich ewig Zeit, von "ihren" Bürgern erwarten sie aber sofortiges reagieren ... als ob man nichts auf dem Zettel hätte.
Als pflichtbewusster Bürger antwortet man dann ja auch innerhalb der gesetzten Frist. Aber mal ganz ehrlich: Was ist das für ein Tatvorwurf? Wir sind zwar keine Juristen, aber ein wenig Fleisch am Knochen hätten wir schon erwartet! Daher fiel die erste Äußerung auch ziemlich kurz (und vielleicht ja auch ein wenig bissig) aus ...
Von einer Verfahrenseinstellung haben wir allerdings auch nur geträumt!
Tatsächlich erreichte uns am 6.5.2023 ein Bußgeldbescheid über 1.000,00€ zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 53,50€!
Nur mal so am Rande bemerkt: Die Verwaltung hat sich für die "Bearbeitung" meines Verfahrens bis hierher deutlich über 3 Monate Zeit gelassen - gerechnet ab Anzeigedatum.
Deutlich über 2 Monate musste Frank nun auf eine nächste Reaktion aus dem Rathaus warten ... sie kam dann (endlich) am 13.7.2023.
"Ihrem Einspruch kann nicht stattgegeben werden, Sie können aber noch bis zum 20.8.2023 die Gesamtforderungin Höhe von 1.053,50 Euro auf eines der Konten der Finanzbuchhaltung Schleswig überweisen"
Natürlich werden wir nicht überweisen und die nächsten Schritte mitgehen: Die Staatsanwaltschaft Flensburg wird wohl öffentliche Klage gegen Frank beim Amtsgericht Schleswig beantragen.
Das können wir schon jetzt sagen: Gleich wie der erstinstanzliche Richterspruch ausfällt, wir werden das Urteil akzeptieren.
Sollten Sie Interesse an dem Wortlaut der Einspruchsversagung haben, können Sie das Schreiben hier nachlesen:
Wir schreiben den 27.8.2023 und haben das Bußgeld (natürlich) nicht bezahlt!
Als nächstes wird uns dann wohl die Klageschrift der Staatsanwaltschaft Flensburg erreichen!?
Auch am 25.9.2023 gibt es noch keine Neuigkeiten von dem Verfahren ...
Auch am 21.3.2024 gibt es noch keine Neuigkeiten von dem Verfahren ...
Auch am 30.5.2024 gibt es noch keine Neuigkeiten von dem Verfahren ...
Fortsetzung folgt!