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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
"Nein" zu einer privaten
PV-Anlage in Schleswig!
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!
Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:
Neues von Neubauer:
Februar 2024
Am 18.2.2024 haben wir das finale Ablehnungsschreiben der Provinzialversicherung im Postkasten gefunden.
Trotz einer erneuten Prüfung unter Abwägung aller Unstände lehnt unsere Versicherung eine Schadensersatzzahlung ab.
März 2024
Tatsächlich gibt es auch im März (bisher) keine wirklichen Neuigkeiten zu vermelden ... die Sanierungsarbeiten in meinen Ferienhäusern am Hafen gehen weiter zügig voran, nehmen aber auch tatsächlich jede freie Minute in Anspruch!
Unsere Katze Pünktchen hat seit 14 Tagen einen Faden oder Grashalm aus ihrem rechten Nasenloch hängen. Sie niest ständig und Berührungen im Bereich der Nase sind ihr offensichtlich unangenehm.
Da auch nach 2 Wochen keine Besserung festzustellen war, sind wir am 19.3.2024 mit ihr in die Tierarztpraxis gefahren ... das ist nicht witzig, gar nicht witzig - fand sie zumindest!
Der Tierarzt hat dann tatsächlich einen gut 10cm langen Grashalm aus der Nase ziehen können! Unglaublich, aber das soll wohl häufiger mal vorkommen!?
April 2024
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!
Als wäre die Versagung einer Genehmigung zur Herstellung einer PV-Anlage für sich genommen nicht schon schlimm und unerträglich genug - jetzt sehen wir uns auch noch einer Ordnungswidrigkeitenanzeige ausgesetzt!
Der Vorwurf aus dem städtischen Bauamt lautet auf "Errichtung einer ungenehmigten Parkplatzanlage".
Die Geldbuße für diese "Tat" wurde von der städtischen Bußgeldstelle auf 1.000,00€ festgesetzt.
Doch der Reihe nach:
Herr Bürgermeister Dose hat bereits kurz vor Weihnachten 2022 in einer EMail an uns angekündigt, dass "seine" Bauaufsicht eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen Frank erstatten wird ...
Am 13.2.2023 erreichte uns dann diese Anhörung zu einer gegen Frank gerichteten Ordnungswidrigkeitenanzeige vom 24.1.2023 der Stadt Schleswig, FB Bau, Sachgebiet Bauaufsicht.
Uns, besser Frank, wurde eine Antwortfrist bis zum 28.2.2023 eingeräumt - das sind man gerade 14 Tage!
Aber so kennt man unsere Verwaltung. Sie lassen sich ewig Zeit, von "ihren" Bürgern erwarten sie aber sofortiges Reagieren ... als ob man nichts auf dem Zettel hätte.
Als pflichtbewusster Bürger antwortet man dann ja auch innerhalb der gesetzten Frist. Aber mal ganz ehrlich: Was ist das für ein Tatvorwurf? Wir sind zwar keine Juristen, aber ein wenig Fleisch am Knochen hätten wir schon erwartet! Daher fiel die erste Äußerung auch ziemlich kurz (und vielleicht ja auch ein wenig bissig) aus ...
Von einer Verfahrenseinstellung haben wir allerdings auch nur geträumt!
Tatsächlich erreichte uns am 6.5.2023 ein Bußgeldbescheid über 1.000,00€ zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 53,50€!
Nur mal so am Rande bemerkt: Die Verwaltung hat sich für die "Bearbeitung" meines Verfahrens bis hierher deutlich über 3 Monate Zeit gelassen - gerechnet ab Anzeigedatum.
Deutlich über 2 Monate musste Frank nun auf eine nächste Reaktion aus dem Rathaus warten ... sie kam dann (endlich) am 13.7.2023.
"Ihrem Einspruch kann nicht stattgegeben werden, Sie können aber noch bis zum 20.8.2023 die Gesamtforderungin Höhe von 1.053,50 Euro auf eines der Konten der Finanzbuchhaltung Schleswig überweisen"
Natürlich werden wir nicht überweisen und die nächsten Schritte mitgehen: Die Staatsanwaltschaft Flensburg wird wohl öffentliche Klage gegen Frank beim Amtsgericht Schleswig beantragen.
Das können wir schon jetzt sagen: Gleich wie der Richterspruch ausfällt, wir werden das Urteil akzeptieren.
Sollten Sie Interesse an dem Wortlaut der Einspruchsversagung haben, können Sie das Schreiben hier nachlesen:
Wir schreiben den 27.8.2023 und haben das Bußgeld (natürlich) nicht bezahlt!
Als nächstes wird uns dann wohl die Klageschrift der Staatsanwaltschaft Flensburg erreichen!?
Auch am 25.9.2023 gibt es noch keine Neuigkeiten von dem Verfahren ...
Auch am 21.3.2024 gibt es noch keine Neuigkeiten von dem Verfahren ...
Fortsetzung folgt!