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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
"Nein" zu einer privaten
PV-Anlage in Schleswig!
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!
Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:
Neues von Neubauer:
Juni 2025
Unser Sohn Niklas hat am 6.6.2025 auf Zypern "seine" Anna geheiratet. Wir freuen uns sehr über unsere neue Schwiegertochter und auf die kirchliche Hochzeitsfeier im September - leider konnten wir an der standesamtlichen Trauung nicht teilnehmen!
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat sich am 20.6.2025, wenige Tage nachdem wir uns dort nach dem Sachstand erkundigt haben, bei uns gemeldet. Nach der Begutachtung unserer Ferienhäuser am Hafen ist nach fast einem Jahr Prüfung entschieden worden, dass der "Hochwasser-Notkredit" nicht vorzeitig fällig gestellt wird und wir ihn stattdessen - wie seinberzeit vereinbart - in 48 Monatsraten tilgen dürfen. Jetzt endlich haben wir in diesem Punkt Planungssicherheit und damit ein "Spielfeld" weniger zu bedienen ...
Juli 2025
Am 1.7.2005, vor genau 20 Jahren, haben wir den Paulihof vom Land Schleswig-Holstein übernommen! Es war nicht immer einfach, die Hofanlage hat uns viel Schweiß, noch mehr Geduld und natürlich auch Geld gekostet ... aber: Es hat sich gelohnt, wir leben noch immer sehr gerne hier!
... und einmal mehr heißt es "Arbeitsklamotten anziehen und die Pinsel schwingen".
Wir haben am 1.7.2025 eine unserer Wohnungen auf dem Paulihof zurückgenommen und müssen sie nun ersteinmal renovieren - in dem jetzigen Zustand können wir die Wohnung beim besten Willen nicht weitergeben! Leider müssen wir zudem auch noch ausstehenden Heiz- und Betriebskosten hinterherlaufen, weshalb wir mal wieder das gerichtliche Mahnverfahren bemüht haben.
Vermieten bringt nicht immer nur Spaß.
Nach unzähligen (Fehl-)Versuchen und monatelangem Warten haben tatsächlich laibhaftige Mitarbeiter der Schleswiger Kreisverwaltung mit uns gesprochen!
Am Nachmittag des 9.7.2025 konnten wir endlich mal unsere Sorgen rund um die Planungen eines (temporären) Baus zweier Tragluft-Sporthallen auf dem benachbarten BBZ-Gelände sowie Fragen der Regenentwässerung des Schulgeländes vortragen. Beides Themen, welche uns schon länger beschäftigen.
Am 14.7.2025 hat unser geliebtes Finanzamt die "Steuerkatze aus dem Sack" gelassen:
Wir müssen wegen eines vermeintlichen Aufgabe- oder auch Veräußerungsgewinns 22.865,79€ an Steuern für das Jahr 2023 nachzahlen - das tut weh und fällt uns natürlich auch sehr schwer!
Steuern zahlen zu müssen, obwohl man tatsächlich keine Extra-Einnahme oder gar einen Gewinn hatte, das muss man erstmal verstehen. Ich werde nach der Rechtskraft des Steuerbescheids hier die komplette Geschichte erzählen.
Sie können sich jetzt schon auf diese unglaubliche Geschichte freuen ...
Wir hatten am 21.7.2025 mit einem Vertreter der Flensburger Firma "Enerix" einen weiteren Beratungstermin zum Thema Heizen. Wir haben ihn in die Örtlichkeiten eingewiesen und alle möglichen Heizungsdaten zusammengestellt. Nun sind wir auf seine Expertise gespannt und warten auf ein Angebot bzw. Vorschlag für ein zukunftsfähiges Heizkonzept.
August 2025
Unser gerichtliches Mahnverfahren wegen ausstehender Mietnebenkosten geht am 5.8.2025 in die nächste Runde.
Nachdem in letzter Minute (unbegründeter) Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde, haben wir eine Klageschrift verfasst und dem Amtsgericht Schleswig übersandt. Nun kommt es zu einem schriftlichen Vorverfahren vor dem Zivilgericht - zuvor mussten wir aber 205,00€ Gerichtskosten vorstrecken.
Jetzt hoffen wir, dass uns mal der Grund für die bisherige Zahlungsverweigerung genannt wird.
Am 17.8.2025 haben wir die Renovierung unserer (noch) leerstehenden Wohnung im alten Stall abgeschlossen und können jetzt ganz entspannt auf die neue Mitbewohnerin warten.
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!
Ich möchte erst gar keinen Zweifel aufkommen lassen und von vornherein klarstellen, dass Sabrina und mir der Denkmalschutz sehr am Herzen liegt …
Als wir uns 2005 in das Abenteuer „Paulihof 1“ stürzten wussten wir, dass fortan der Denkmalschutz bei all unseren Bauaktivitäten eine große Rolle spielen würde.
Uns war auch klar, dass das gesamte Vorhaben durch die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, Abstimmungs- und Genehmigungsverpflichtungen teurer und zeitintensiver werden würde.
Was wir aber nicht wussten ist, dass die handelnden Personen gottgleich auftreten, jegliches Fingerspitzengefühl verloren haben und die Eigentümer von Denkmälern aber auch die Steuerzahler ganz offensichtlich mit „Golddukateneseln“ verwechseln.
Bevor ich diese gewagte These anhand von Beispielen unter "immer nur Ärger ..." belegen möchte, muss ich Sie mit den Strukturen der Denkmalschutzbehörden vertraut machen – man versteht sonst nur die Hälfte und erst recht nicht unsere Emotionen im Zusammenhang mit diesem Thema!
Die oberste Denkmalschutzbehörde
Ich war bislang immer der Meinung, dass das Handeln der MitarbeiterInnen des Landesamtes für Denkmalschutz der Aufsicht und den Weisungen eines Ministers/einer Ministerin als oberste Behörde unterläge - wie (fast) jedes andere Verwaltungshandeln auf Landesebene auch!? Dies scheint aber ein Trugschluss zu sein!?
Die obere Denkmalschutzbehörde
Das Landesamt für Denkmalpflege ist als „Ober- und Fachbehörde“ für „die Pflege und den Schutz der Kulturdenkmäler laut gesetzlichem Auftrag“ zuständig und weisungsunabhängig in ihrem Handeln und ihren Entscheidungen. Von daher bleibt jedem Betroffenen nur der Weg zum Verwaltungsgericht, wenn man eine Entscheidung der Behördenmitarbeiter hinterfragen möchte.
Sie glauben nicht, dass die Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege weisungsungebunden agieren können? Dann sind die nachfolgenden Artikel aus den Schleswiger Nachrichten genau das Richtige für Sie:
Nun aber weiter mit den Behördenstrukturen und -zuständigkeiten:
Die untere Denkmalschutzbehörde
Neben dem Landesamt für Denkmalpflege gibt es auf Ebene der Kreisverwaltung bzw. der kreisfreien Städte die „Unteren Denkmalschutzbehörden“. Sie sind für alle Eigentümer von Denkmälern die alleinigen Ansprechpartner, wenn es um bauliche Veränderungen an einem Denkmal geht.
Bei dem Kreis Schleswig-Flensburg besteht die Behörde aus einer einzigen Person, die nebenbei auch noch andere Verwaltungsaufgaben hat!
Alleine im Kreis Schleswig-Flensburg gab es bereits vor der Gesetzesnovelle 2015 über 900 eingetragene Kulturdenkmäler, von denen sich alleine 238 in der Stadt Schleswig befinden. Sie können sicher sein, dass die Zahl der Denkmale sich noch wesentlich erhöht hat. Hier gelangen Sie zur Liste der eingetragen Denkmäler in Schleswig-Holstein
Folgen Sie ruhig mal dem obenstehenden Link – vielleicht gehört Ihnen ja auch ein Kulturdenkmal und Sie wissen es gar nicht … ein durchaus denkbares Szenario, denn die Behörden reden nicht mit den betroffenen Eigentümern! Auch diese Aussage treffe ich nicht „einfach so“.
Nun ein paar einführende Worte zu der Praxis der Behörden im Umgang mit den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften.
Nehmen wir einmal an, Sie wollen die gut 50 Jahre alten Fenster Ihres Hauses gegen neue, energetisch hochwertige Fenster austauschen. Möglicherweise weil die Fenster nicht mehr richtig schließen und Sie ständigem Luftzug ausgesetzt sind, oder weil Ihre Heizungsrechnung in schwindelerregende Höhen steigt oder weil Sie auch mit einem Auge auf den Klimaschutz schielen oder weil die alten Fenster irreparabel kaputt sind und wirklich nicht mehr gut aussehen. Genau diese Gründe - und zwar alle - haben mich zu so einem Entschluss bewogen!
Während Sie Kontakt zu einem Tischler Ihres Vertrauens aufnehmen, sich einen Kostenvoranschlag geben lassen, dann den Auftrag erteilen und in wenigen Wochen mit den neuen Fenstern leben dürfen, stelle ich einen schriftlichen Antrag an die Untere Denkmalschutzbehörde – in meinem Fall an die des Kreises Schleswig-Flensburg.
Und was mir dann passiert ist, lässt jegliche Liebe zu alten Gemäuern erkalten - aber: Ich habe vor so viel Beamtentum mitlerweile resigniert ...