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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
"Nein" zu einer privaten
PV-Anlage in Schleswig!
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!
Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:
Neues von Neubauer:
Januar 2025
Nach und nach trudeln die ersten Grundsteuerbescheide bei uns ein ... für das Ferienhaus Missunde "darf" ich zukünftig 389,24% mehr Grundsteuer B bezahlen, für unsere Hofanlage Paulihof schlappe 256,30%!
Soviel zum Thema bezahlbarer Wohnraum und Aufkommensneutralität. Wann hört dieser Steuerwahnsinn eigentlich mal auf?
Es passt zum Steuerwahnsinn:
Die Gespräche mit unserem Steuerberater zum Thema "Aufgabegewinn" gehen weiter. Es ist noch immer keine Lösung in Sicht, das Finanzamt beharrt auf der Forderung nach einer zusätzlichen Besteuerung von 164.093,77€ Aufgabegewinn. Ein vermeintlicher "Gewinn", den ich bestreite und erst recht nicht in Form eines Geldbetrags eingenommen habe!
Am 29.1.25 endete für Frank ein Notfalltermin beim Zahnarzt mit einem Zahnverlust. Nun muss die Wunde heilen und dann kann alles wieder schick gemacht werden - und auch so etwas braucht man nicht.
Februar 2025
Die Holzmengen sind kaum zu bewältigen! Insgesamt haben wir schon 23 Raummeter Brennholz für unsere Öfen gesägt und gespalten - weitere 5 Raummeter Stammholz liegen noch im Garten. Sicher ist schon jetzt, dass der März nicht langweilig wird und ebenfalls als "Holz-Monat" in unsere Geschichte eingehen wird. Mit einem solchen Holz-Vorrat werden wir hoffentlich die nächsten 3 Jahre auskommen.
Obwohl wir eigentlich "Full-Time-Holzwürmer" geworden sind, bleibt Luft für andere Dinge:
Unser Steuerberater und Anwalt hat am 1.2.2025 unserem geliebten Finanzamt gegenüber eine Erklärung abgegeben. Wir kennen den Wortlaut nicht, werden uns aber auf einen "Vergleich" einstellen müssen - was auch immer das in Euro`s bedeutet ...
Ich verstehe unsere Steuergesetze nicht (mehr) und möchte nach so vielen Monaten Ungewissheit langsam mal eine konkrete Summe genannt bekommen.
Ich werde nach Abschluss des Verfahrens auch diese Lebenserfahrung auf meiner Homepage veröffentlichen. Es gibt Dinge in Deutschland, die gibt es eigentlich gar nicht - machen Sie sich bloß nicht selbstständig! Zumindest nicht ohne vorher einen guten Steuerberater gefragt zu haben!
Am 7.2.2025 ist uns wegen akutem Brennholz-Lagerplatz-Notstands die Idee zum Bau eines Unterstands hinter der Ceremoni gekommen. Das Bauholz ist bereits bestellt und die ersten Lagerboxen für unser Brennholz sind gebaut. Jetzt muss "nur" noch alles zusammengebastelt werden ...
März 2025
Die Unmengen Brennholz - es sind tatsächlich fast 40m³ geworden - müssen nun auch trocken & sicher gelagert werden! Deshalb haben wir im Süden unserer Ceremoni einen Unterstand gebaut, welcher später auch als Carport genutzt werden kann ... auch das Wetter hat mitgespielt: So einen sonnigen und trockenen März hatten wir noch nie.
Wir konnten die schönen März-Tage auch noch für andere Gartenarbeiten nutzten. Neben einer "Bagger-Woche" haben wir auch noch unsere Wiesen gewalzt - wie sollen wir sonst gegen die Spuren der hyperaktiven Maulwürfe und Wühlmäuse ankommen?
Natürlich haben wir uns dieser Tage um einen Nachmieter für die frei werdende Wohnung auf dem Paulihof gekümmert ... mit Erfolg: Der neue Mietvertrag ist bereits unterschrieben!
Zum 1.11.2025 wird die Wohnung neu bezogen und wir freuen uns auf eine neue Nachbarin aus dem Süden der Republik, welche wir als jahrelangen Feriengast bereits gut kennen.
Auch die bevorstehende Urlaubssaison will gut vorbereitet sein! Kleinere Reparaturarbeiten stehen genauso an, wie Ergänzung bzw. Erneuerung von Einrichtungsgegenständen.
Ich freue mich auf den April - dann geht es los!
April 2025
Los geht`s mit der Urlaubssaison 2025!
Alle Unterkünfte sind schier & schick, die ersten Tage im April gehören allerdings noch meinem Ferienhaus Missunde:
Aber auch diese Haufen :-) werde ich noch rechtzeitig beseitigen - ich freue mich einfach nur auf Ihren Besuch!
Sie fragen sich vielleicht, was meine geliebten Behörden machen? Tatsächlich habe ich weder im März noch im April irgendeine Nachricht vom Bauamt, vom Finanzamt, von den Denkmalbehörden oder sonst wem erhalten! Auch mal ganz schön ...
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!
Steuerliche Berücksichtigung
Als Besitzer eines Kulturdenkmals konnte ich die Kosten zum Erhalt meines Denkmals steuerlich 10 Jahre lang mit jährlich 9% der bescheinigten Aufwendungen geltend machen.
Wenn ich beispielsweise 10.000€ für die Erneuerung von Fenstern ausgebe, dann kann ich 10 Jahre lang 900€ meines Einkommens pro Jahr steuerfrei behalten - bei einem Steuersatz von 25% bedeutet dies über den Daumen eine Steuerersparnis von 225€.
Richtig:
Damit ist nicht gemeint, dass ich im Jahr 225€ vom Staat bekomme! Nein, ich muss "nur" 225€ weniger Steuern zahlen!
Bescheinigung
Um steuerliche Berücksichtigung finden zu können, müssen die Aufwendungen zum Erhalt des Denkmals zunächst einmal bescheinigt werden.
Achtung, hier liegt der Hase im Pfeffer:
Eine solche Steuer-Bescheinigung darf nur das Landesamt für Denkmalpflege in Kiel ausstellen und der Antrag auf Bescheinigung muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Die handwerkliche Ausführung der Arbeiten ist u n a b h ä n g i g davon mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen!
Richtig:
Wenn wir ein Wohnzimmer neu streichen wollen, müssen wir uns bzw. die Arbeiten mit z w e i Behörden abstimmen und von beiden Behörden die Zustimmung einholen - unabhängig voneinander!
Durchführungsbestimmungen
Zu dem gültigen Denkmalschutzgesetz erlässt die Verwaltung sog. Durchführungsbestimmungen - eigentlich!
In einem solchen Werk wird das Verwaltungshandeln, welches durch das Denkmalschutzgesetz ausgelöst wird, "erklärt" und soll dadurch bei den Betroffenen ein Stück weit Transparenz, vielleicht auch Berechenbarkeit, erzeugen.
Richtig:
Schon das Wort "eigentlich" deutet darauf hin ... bis heute gibt es diese Durchführungsbestimmungen nicht!
Aber ich möchte auch nicht hetzen, das Gesetz gilt in der aktuellen Fassung auch erst seit 30.1.2015!
Garten & Gebäude, Umgebungsschutz
Wenn ich früher den Begriff "Denkmalschutz" gehört habe, hatte ich immer nur schöne (meist alte) Gebäudefassaden vor Augen - Sie doch sicherlich auch!?
Weit gefehlt ...
Richtig ist:
Denkmalschutz kann auch für
das Innere eines Gebäudes - auch wenn es sich um ein privat genutztes Wohnhaus handelt,
Gärten - auch wenn es sich um den eigenen privaten Garten handelt,
gelten.
Und dann gibt es auch noch den Umgebungsschutz! Wobei, der Begriff "Umgebung" ist natürlich nicht definiert!
Denkweise der Behördenvertreter
Ein schwieriges Thema! Die Damen und Herren denken natürlich völlig anders als ein Eigentümer ...
Sie lassen ein denkmalsgeschütztes Gebäude lieber verfallen als Maßnahmen zuzustimmen, die nach ihrer Bewertung nicht denkmalgerecht wären.
Wirtschaftliche Auswirkungen ihrer Anordnungen interessieren die Denkmalschützer überhaupt nicht.
Selber wird der Denkmalschutz nicht aktiv, auch nicht bei landeseigenen Liegenschaften.
Mein Fazit:
Der Denkmalschutz (zer-)stört die Liebe zu alten Gemäuern, sehr viele der dort tätigen Mitarbeiter treten all- und besserwissend auf und unterliegen keiner außergerichtlichen Kontrolle! So manches Mal habe ich mir schon die Frage nach der Kompetenz gestellt.
Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist eine Katastrophe aus den Zeiten der SPD-Grüne-SSW Landesregierung.
Ich würde nicht noch einmal ein denkmalgeschütztes Haus kaufen.