Familie Neubauer Schleswig, Paulihof
Familie NeubauerSchleswig, Paulihof

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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?

Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?

Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist): 

Fortbetrieb Ferienwohnungen

Neues von Neubauer:

März 2023

Auf dem Weg zu einem Zahnarzttermin stürzte Frank am 8.3.2023 mit seinem Fahrrad. Neben einer kleinen Becken- und Rippenprellung ist nichts weiter passiert - aber nur, weil er einen Helm getragen hatte! 

Unsere "Fitness-Wochen" haben am 11.3.2023 ihr Ende gefunden - endlich! Frank hat gute 8,0Kg oder 9,45% Gewicht verloren und nun kann das Schlemmerleben wieder starten :-)

Eine kurze Mail aus "unserem" Planungsbüro beendete am 16.3.2023 nach fast 2 Jahren Vorarbeit unseren Traum von einer eigenen Photovoltaikanlage!

Den Wortlaut der Nachricht können Sie in unserer Dokumentation zu diesem Thema nachlesen ...

Das war`s - leider! Wir wollen jetzt auch keine weitere Energie mehr in dieses Thema stecken.

Der "Abschluss"-Artikel erschien am 22.3.2023 in den SN

Wir wollen nach vorne schauen und freuen uns auf die beginnende Urlaubssaison mit all den vielen netten Gästen und tollen Begegnungen!

Der Winter ist (fast) vorbei und wir haben das Ferienhaus Missunde wieder zum Leben erweckt! Zwei Tage Arbeit im bzw. am Haus und natürlich auch im Garten mussten wir investieren, um am 18.3.2023 für die erste Gäste-Ankunft in diesem Jahr gerüstet zu sein.

Die mit absoluter Sicherheit schönste Nachricht des Jahres erhielten wir am Abend des 19.3.2023: Im September wird unser Niklas Vater und wir damit zum ersten Mal Großeltern! Hammer - oder?

Das nennen wir Glück und eine solche Nachricht lässt uns den vielen (Behörden-)Ärger der letzten Monate und Jahre vergessen!

Und plötzlich läuft`s: Wir haben mit einer Mitarbeiterin des Amtes Schlei-Ostsee eine gute Lösung für unser "Abgabenproblem" mit dem Ferienhaus Missunde gefunden. Ich möchte bei keinem irgendwelche Begehrlichkeiten wecken und deswegen auch nur soviel sagen: Es gibt sie - die pragmatischen und freundlichen Behördenmitarbeiter*innen! Vielen Dank nach Eckernförde und hoffentlich telefonieren wir bald mal wieder miteinander ;-) !!

Noch ist es nicht spruchreif - aber: Mit ein wenig Glück werden wir unsere Ceremoni ab Herbst wieder vermieten können! Am 24.3.2023 erhielten wir eine kurze Mitteilung, die uns zumindest hoffen lässt. Alles weitere später ...

 

Am 25.3.2023 haben wir das letzte Stückchen Holz von der vor einem Monat gefällten Buche weggearbeitet - insgesamt sind fast 30m³ Brennholz angefallen, welches nun mindestens  2 Jahre trocknen muss. 

 

April 2023

Frau Strahl hat das Geheimnis gelüftet: Der Kindergarten "Villa Sonnenstrahl" möchte sich in unserer Ceremoni um eine Regelgruppe vergrößern. Wir hoffen, dass alles glatt läuft und die notwendigen Genehmigungen schnell und unbürokratisch erteilt werden. Das zeitliche Ziel ist ambitioniert - im August soll es bereits losgehen. An uns soll es nicht liegen ...

Quelle: Schleswiger Nachrichten vom 11.4.2023

Unser Sohn Niklas ist am 29.4.2023 30 Jahre alt geworden. Natürlich sind wir zum Gratulieren nach Zypern geflogen und hatten wieder einmal eine schöne, aber leider viel zu kalte Woche.

Auch sein neues Zuhause haben wir "begutachtet" - dort, von Bergen und Seen umzingelt, kann man sich schon wohlfühlen ...

 

Mai 2023

Der Behördenwahn geht in die nächste Runde! Am 4.5.2023 fand Frank einen Bußgeldbescheid über 1.053,50€ in unserem Briefkasten! Der Vorwurf lautet noch immer, er hätte ungenehmigt eine Parkplatzanlage hergestellt. Das sehen wir völlig anders und haben natürlich sofort Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Warten wir das weitere Verfahren mal ab.

Wir haben am 14.5.2023 große Teile der Ceremoni leergezogen und Frau Strahl könnte jetzt mit ersten Umbauarbeiten für die spätere Kindergartennutzung beginnen - ganz langsam verblassen die Spuren der ehemaligen Pächter. Das ist auch gut so, fast 7 Monate Auf- und Ausräumarbeiten liegen jetzt hinter uns. Irgendwann reicht es, wir möchten uns auch mal wieder anderen Dingen widmen!

 

Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...

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Wissenswertes zum Denkmalschutz

Steuerliche Berücksichtigung

 

Als Besitzer eines Kulturdenkmals konnte ich die Kosten zum Erhalt meines Denkmals steuerlich 10 Jahre lang mit jährlich 9% der bescheinigten Aufwendungen geltend machen.

Wenn ich beispielsweise 10.000€ für die Erneuerung von Fenstern ausgebe, dann kann ich 10 Jahre lang 900€ meines Einkommens  pro Jahr steuerfrei behalten - bei einem Steuersatz von 25% bedeutet dies über den Daumen eine Steuerersparnis von 225€.

 

Richtig:

Damit ist nicht gemeint, dass ich im Jahr 225€ vom Staat bekomme! Nein, ich muss "nur" 225€ weniger Steuern zahlen!

 

 

Bescheinigung

 

Um steuerliche Berücksichtigung finden zu können, müssen die Aufwendungen zum Erhalt des Denkmals zunächst einmal bescheinigt werden.

Achtung, hier liegt der Hase im Pfeffer:

Eine solche Steuer-Bescheinigung darf nur das Landesamt für Denkmalpflege in Kiel ausstellen und der Antrag auf Bescheinigung muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Die handwerkliche Ausführung der Arbeiten ist  u n a b h ä n g i g  davon mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen!

 

Richtig:

Wenn wir ein Wohnzimmer neu streichen wollen, müssen wir uns bzw. die Arbeiten mit  z w e i  Behörden abstimmen und von beiden Behörden die Zustimmung einholen - unabhängig voneinander!

 

 

Durchführungsbestimmungen

 

Zu dem gültigen Denkmalschutzgesetz erlässt die Verwaltung sog. Durchführungsbestimmungen - eigentlich!

In einem solchen Werk wird das Verwaltungshandeln, welches durch das Denkmalschutzgesetz ausgelöst wird, "erklärt" und soll dadurch bei den Betroffenen ein Stück weit Transparenz, vielleicht auch Berechenbarkeit, erzeugen.

 

Richtig:

Schon das Wort "eigentlich" deutet darauf hin ... bis heute gibt es diese Durchführungsbestimmungen nicht!

Aber ich möchte auch nicht hetzen, das Gesetz gilt in der aktuellen Fassung auch erst seit 30.1.2015!

 

 

Garten & Gebäude, Umgebungsschutz

 

Wenn ich früher den Begriff "Denkmalschutz" gehört habe, hatte ich immer nur schöne (meist alte) Gebäudefassaden vor Augen - Sie doch sicherlich auch!?

Weit gefehlt ...

 

Richtig ist:

Denkmalschutz kann auch für

das Innere eines Gebäudes - auch wenn es sich um ein privat genutztes Wohnhaus handelt,

Gärten - auch wenn es sich um den eigenen privaten Garten handelt,

gelten.

Und dann gibt es auch noch den Umgebungsschutz! Wobei, der Begriff "Umgebung" ist natürlich nicht definiert!

 

 

Denkweise der Behördenvertreter

 

Ein schwieriges Thema! Die Damen und Herren denken natürlich völlig anders als ein Eigentümer ...

Sie lassen ein denkmalsgeschütztes Gebäude lieber verfallen als Maßnahmen zuzustimmen, die nach ihrer Bewertung nicht denkmalgerecht wären.

Wirtschaftliche Auswirkungen ihrer Anordnungen interessieren die Denkmalschützer überhaupt nicht.

Selber wird der Denkmalschutz nicht aktiv, auch nicht bei landeseigenen Liegenschaften.

 

 

Mein Fazit:

 

Der Denkmalschutz (zer-)stört die Liebe zu alten Gemäuern, sehr viele der dort tätigen Mitarbeiter treten all- und besserwissend auf und unterliegen keiner außergerichtlichen Kontrolle! So manches Mal habe ich mir schon die Frage nach der Kompetenz gestellt.

Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist eine Katastrophe aus den Zeiten der SPD-Grüne-SSW Landesregierung.

 

Ich würde nicht noch einmal ein denkmalgeschütztes Haus kaufen.

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© Frank Neubauer 2022