Besucher seit dem 13.3.2013
"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
"Nein" zu einer privaten
PV-Anlage in Schleswig!
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!
Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:
Neues von Neubauer:
Juli 2023
Tatsächlich ist die erste Jahreshälfte 2023 schon wieder Geschichte! Vor gut einem Jahr, genau am 7.7.2022, haben wir unser Balkon-Kraftwerk (ohne städtische Genehmigung :-)) in unserem Garten aufgestellt. Seit dem haben wir 643kWh Strom erzeugt. Wieviel wir davon selber verbraucht haben können wir nicht sagen - theoretisch haben wir dadurch aber 372,94€ Stromkosten eingespart - ohne die Strompreisbremse zu berücksichtigen!
Erneut hat sich ein sehr alter, stattlicher Baum verabschiedet. Im Nordosten unseres Grundstücks liegt nun eine gebrochene amerikanische Roteiche. Der Baum wies mittlerweile einen Querriß im Stamm auf und der vergangene Sturm hat ihm den Rest gegeben. Jetzt heißt es wieder sägen, sägen, sägen ...
Am 20.7.2023 hat sich die Firma Baumservice Christiansen GmbH aus Fahrdorf unserer stattlichen "Eingangsbuche" angenommen. Die herunterhängenden Äste versperrten bereits die Zuwegung, schlugen bei Wind auf das Dach des Stallgebäudes und einige Totholzäste drohten sogar abzubrechen.
... noch ein Wort zu der Firma Christiansen: Absolut empfehlenswert, zuverlässig und ordentlich, zudem auch noch super symphatische Mannschaft - 5 Sterne plus!
August 2023
Auch wenn wir es nicht so richtig glauben können ... auch wir werden tatsächlich älter! Deswegen haben wir uns am 4.8.2023 mal ein Angebot zum Reinigen unserer insgesamt 270 Dachrinnenmeter auf dem Paulihof eingeholt: Stolze 4.498,20€ (bei zweimaliger Reinigung pro Jahr) beträgt der Angebotspreis - diese Summe können und wollen wir nicht an unsere Mitbewohner weiterreichen. Wir müssten dann ein großes Stück weit von unserem Anspruch auf bezahlbaren Wohnraum abrücken! Das wollen wir nicht ... also gilt weiterhin: Selbst ist der Mann und insbesondere auch die Frau :-)
Die "Kindergarten-Ferien" sind vorbei und die ersten neuen Ü3-Kinder konnten am 7.8.2023 in den vergrößerten Kita-Räumlichkeiten der Ceremoni begrüßt werden. Auch wenn die Umbauten noch nicht abgeschlossen sind: Ein "Notbetrieb" kann zumindest stattfinden!
Der Herbst steht vor der Tür und wir müssen uns um unsere Bäume kümmern. Eine stattliche Buche, wenige Meter von unserer Südfassade entfernt, leidet offensichtlich unter einem Bakterienbefall. Andere Bäume stehen derart dicht an unserem Wohnhaus, dass gar kein Tageslicht mehr ankommt und die Blätter regelmäßig die Dachrinnen verstopfen ...
Was passieren kann, wenn man sich nicht rechtzeitig um die Bäume kümmert, zeigt sich bei unserem Nachbarn am Paulihof 2
Aber wie immer gilt bei unseren Vorhaben: Einfach geht anders! Das Landesamt für Denkmalschutz, die untere Denkmalschutz- und die untere Naturschutzbehörde des Kreises müssen aktiv zustimmen! Dafür muss zunächst jeder Baum begutachtet werden, dann ist von uns ein Antrag auf Fällung zu stellen. Vor einer Genehmigung werden wir wohl auch noch einen Ortstermin mit den Behördenvertretern durchzuführen haben. Wir rechnen mit Gesamtkosten von 2.500,00€ pro Baum ... und derzeit machen uns gleich vier Buchen Sorgen!
September 2023
Henry Neubauer ist zur Welt gekommen und alle sind wohlauf! Am 8.9.2023 wurde unser erster Enkel auf Zypern geboren und ist schon jetzt unser ganzer Stolz - auch wenn wir ihn noch nicht einmal knuddeln konnten. Das holen wir aber sehr bald nach!
Es ist schon außergewöhnlich, dass in der Neubauer-Linie alle 30 Jahre der Erstgeborene einen Sohn bekommt: 1903 (Heinz) - 1933 (Peter) - 1963 (Frank) - 1993 (Niklas) und 2023 (Henry).
Frank ist nicht nur frischer Opa, jetzt trägt er auch noch die "6" vorneweg! Am 23.9.2023 haben wir mit der ganzen Familie seinen 60. Geburtstag gefeiert ...
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!
Steuerliche Berücksichtigung
Als Besitzer eines Kulturdenkmals konnte ich die Kosten zum Erhalt meines Denkmals steuerlich 10 Jahre lang mit jährlich 9% der bescheinigten Aufwendungen geltend machen.
Wenn ich beispielsweise 10.000€ für die Erneuerung von Fenstern ausgebe, dann kann ich 10 Jahre lang 900€ meines Einkommens pro Jahr steuerfrei behalten - bei einem Steuersatz von 25% bedeutet dies über den Daumen eine Steuerersparnis von 225€.
Richtig:
Damit ist nicht gemeint, dass ich im Jahr 225€ vom Staat bekomme! Nein, ich muss "nur" 225€ weniger Steuern zahlen!
Bescheinigung
Um steuerliche Berücksichtigung finden zu können, müssen die Aufwendungen zum Erhalt des Denkmals zunächst einmal bescheinigt werden.
Achtung, hier liegt der Hase im Pfeffer:
Eine solche Steuer-Bescheinigung darf nur das Landesamt für Denkmalpflege in Kiel ausstellen und der Antrag auf Bescheinigung muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Die handwerkliche Ausführung der Arbeiten ist u n a b h ä n g i g davon mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen!
Richtig:
Wenn wir ein Wohnzimmer neu streichen wollen, müssen wir uns bzw. die Arbeiten mit z w e i Behörden abstimmen und von beiden Behörden die Zustimmung einholen - unabhängig voneinander!
Durchführungsbestimmungen
Zu dem gültigen Denkmalschutzgesetz erlässt die Verwaltung sog. Durchführungsbestimmungen - eigentlich!
In einem solchen Werk wird das Verwaltungshandeln, welches durch das Denkmalschutzgesetz ausgelöst wird, "erklärt" und soll dadurch bei den Betroffenen ein Stück weit Transparenz, vielleicht auch Berechenbarkeit, erzeugen.
Richtig:
Schon das Wort "eigentlich" deutet darauf hin ... bis heute gibt es diese Durchführungsbestimmungen nicht!
Aber ich möchte auch nicht hetzen, das Gesetz gilt in der aktuellen Fassung auch erst seit 30.1.2015!
Garten & Gebäude, Umgebungsschutz
Wenn ich früher den Begriff "Denkmalschutz" gehört habe, hatte ich immer nur schöne (meist alte) Gebäudefassaden vor Augen - Sie doch sicherlich auch!?
Weit gefehlt ...
Richtig ist:
Denkmalschutz kann auch für
das Innere eines Gebäudes - auch wenn es sich um ein privat genutztes Wohnhaus handelt,
Gärten - auch wenn es sich um den eigenen privaten Garten handelt,
gelten.
Und dann gibt es auch noch den Umgebungsschutz! Wobei, der Begriff "Umgebung" ist natürlich nicht definiert!
Denkweise der Behördenvertreter
Ein schwieriges Thema! Die Damen und Herren denken natürlich völlig anders als ein Eigentümer ...
Sie lassen ein denkmalsgeschütztes Gebäude lieber verfallen als Maßnahmen zuzustimmen, die nach ihrer Bewertung nicht denkmalgerecht wären.
Wirtschaftliche Auswirkungen ihrer Anordnungen interessieren die Denkmalschützer überhaupt nicht.
Selber wird der Denkmalschutz nicht aktiv, auch nicht bei landeseigenen Liegenschaften.
Mein Fazit:
Der Denkmalschutz (zer-)stört die Liebe zu alten Gemäuern, sehr viele der dort tätigen Mitarbeiter treten all- und besserwissend auf und unterliegen keiner außergerichtlichen Kontrolle! So manches Mal habe ich mir schon die Frage nach der Kompetenz gestellt.
Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist eine Katastrophe aus den Zeiten der SPD-Grüne-SSW Landesregierung.
Ich würde nicht noch einmal ein denkmalgeschütztes Haus kaufen.