Paulihof-Ferienwohnungen Sabrina Neubauer Schleswig, Paulihof
Paulihof-FerienwohnungenSabrina NeubauerSchleswig, Paulihof

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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?

Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?

Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist): 

Fortbetrieb Ferienwohnungen

Neues von Neubauer:

 

April 2026

Wühlmaus, Maulwurf und Co haben mal wieder ganze Arbeit geleistet ... die Rasenfläche auf dem Paulihof war dermaßen unterwühlt, dass nur eine überdimensionale Rasenwalze helfen konnte - ein wirklich schönes "Opa-Spielzeug".

Der erste Monat Leerstand unserer Wohnung auf dem Paulihof (frei seit 1.3.2026) ist um. Inzwischen liegen konkrete Zahlen zu den durch die Katzen verursachten Kratz- und Bissschäden vor: Die Handwerker fordern laut Kostenvoranschlägen 15.583€, der Versicherungsgutachter sieht den Schaden erwartungsgemäß niedriger und setzt 11.000€ an – allerdings inklusive Abzug ‚Neu für Alt‘ und inklusive Mehrwertsteuer.

Die Haftpflichtversicherung unserer Ex-Mieterin lehnt die Schadenregulierung jedoch ab: Die Kratz- und Bissschäden durch die Katzen wären über einen sehr langen Zeitraum entstanden und deswegen nicht über die private Haftpflicht versichert!

Um nicht wieder jahrelang auf irgendwelche Juristen warten zu müssen, haben wir ihr ein zeitlich befristetes Angebot zur Güte gemacht ... mal sehen, was jetzt passiert.

Der nächste Tagesausflug: Am 17.4.2026 ging es für mich nach Hamburg - Besuch des Grünen Bunkers auf St. Pauli und des Planetariums

Tatsächlich hat unsere ehemalige Mieterin unseren Vorschlag zur Güte angenommen und uns eine kleine Entschädigung gezahlt. Dieses Geld werden wir zur Renovierung der Wohnung verwenden - unsere Arbeitszeit bezahlt mal wieder keiner.

Dafür haben wir neue Mieter gefunden, welche gut zu unserer Hofanlage passen werden! Sie kommen aus Stuttgart und ziehen am 1.9.2026 auf den Paulihof!

 

Unsere PV-Anlage läuft super! Alleine im April haben wir 3,57MWh Strom erzeugt und waren damit zu 100% autark ... echt spannend!

 

Mai 2026

Vom 5.5.2026 bis zum 12.5.2026 ging es für mich mal wieder nach Zypern - Enkelzeit und auch mal eine Auszeit vom "Paulihof-Alltag"!

So richtig glauben kann ich eigentlich selbst noch gar nicht: Wir haben am 22.5.2026 den Bau einer neuen Pelletheizung beauftragt! Jetzt müssen "nur" noch Förderanträge gestellt und Vorarbeiten erledigt werden und dann kann es im Herbst losgehen - hoffentlich!

 

Zum 31.5.2026 mussten wir der Stadt Schleswig unsere "Beherbergungsbetriebe" melden, damit wir dann auch die Bettensteuer entrichten können - diese Steuer ist schon jetzt ein gewaltiges Bürokratiemonster und frißt Zeit & Energie.

Schrittweise wächst mein Maschinenpark! Wir nennen nun eine fahrbare Rasenwalze unser eigen - anders kommen wir gegen die Wühlmäuse und Maulwürfe nicht mehr an.

 

Juni 2026

Es gibt neuen Ärger mit der öffentlichen Hand! Am 7.6.2026 habe ich nach jahrelangem Bitten den Landrat nun schriftlich aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig keine "Regenwasser-Sturzbäche" mehr von seinem Grundstück auf meins gelangen - zu diesem Thema werde ich in Kürze hier einen Bericht abliefern ... es nervt und ich weiß mir nicht mehr zu helfen!

 

 

 

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Wissenswertes zum Denkmalschutz

Steuerliche Berücksichtigung

 

Als Besitzer eines Kulturdenkmals konnte ich die Kosten zum Erhalt meines Denkmals steuerlich 10 Jahre lang mit jährlich 9% der bescheinigten Aufwendungen geltend machen.

Wenn ich beispielsweise 10.000€ für die Erneuerung von Fenstern ausgebe, dann kann ich 10 Jahre lang 900€ meines Einkommens  pro Jahr steuerfrei behalten - bei einem Steuersatz von 25% bedeutet dies über den Daumen eine Steuerersparnis von 225€.

 

Richtig:

Damit ist nicht gemeint, dass ich im Jahr 225€ vom Staat bekomme! Nein, ich muss "nur" 225€ weniger Steuern zahlen!

 

 

Bescheinigung

 

Um steuerliche Berücksichtigung finden zu können, müssen die Aufwendungen zum Erhalt des Denkmals zunächst einmal bescheinigt werden.

Achtung, hier liegt der Hase im Pfeffer:

Eine solche Steuer-Bescheinigung darf nur das Landesamt für Denkmalpflege in Kiel ausstellen und der Antrag auf Bescheinigung muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Die handwerkliche Ausführung der Arbeiten ist  u n a b h ä n g i g  davon mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen!

 

Richtig:

Wenn wir ein Wohnzimmer neu streichen wollen, müssen wir uns bzw. die Arbeiten mit  z w e i  Behörden abstimmen und von beiden Behörden die Zustimmung einholen - unabhängig voneinander!

 

 

Durchführungsbestimmungen

 

Zu dem gültigen Denkmalschutzgesetz erlässt die Verwaltung sog. Durchführungsbestimmungen - eigentlich!

In einem solchen Werk wird das Verwaltungshandeln, welches durch das Denkmalschutzgesetz ausgelöst wird, "erklärt" und soll dadurch bei den Betroffenen ein Stück weit Transparenz, vielleicht auch Berechenbarkeit, erzeugen.

 

Richtig:

Schon das Wort "eigentlich" deutet darauf hin ... bis heute gibt es diese Durchführungsbestimmungen nicht!

Aber ich möchte auch nicht hetzen, das Gesetz gilt in der aktuellen Fassung auch erst seit 30.1.2015!

 

 

Garten & Gebäude, Umgebungsschutz

 

Wenn ich früher den Begriff "Denkmalschutz" gehört habe, hatte ich immer nur schöne (meist alte) Gebäudefassaden vor Augen - Sie doch sicherlich auch!?

Weit gefehlt ...

 

Richtig ist:

Denkmalschutz kann auch für

das Innere eines Gebäudes - auch wenn es sich um ein privat genutztes Wohnhaus handelt,

Gärten - auch wenn es sich um den eigenen privaten Garten handelt,

gelten.

Und dann gibt es auch noch den Umgebungsschutz! Wobei, der Begriff "Umgebung" ist natürlich nicht definiert!

 

 

Denkweise der Behördenvertreter

 

Ein schwieriges Thema! Die Damen und Herren denken natürlich völlig anders als ein Eigentümer ...

Sie lassen ein denkmalsgeschütztes Gebäude lieber verfallen als Maßnahmen zuzustimmen, die nach ihrer Bewertung nicht denkmalgerecht wären.

Wirtschaftliche Auswirkungen ihrer Anordnungen interessieren die Denkmalschützer überhaupt nicht.

Selber wird der Denkmalschutz nicht aktiv, auch nicht bei landeseigenen Liegenschaften.

 

 

Mein Fazit:

 

Der Denkmalschutz (zer-)stört die Liebe zu alten Gemäuern, sehr viele der dort tätigen Mitarbeiter treten all- und besserwissend auf und unterliegen keiner außergerichtlichen Kontrolle! So manches Mal habe ich mir schon die Frage nach der Kompetenz gestellt.

Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist eine Katastrophe aus den Zeiten der SPD-Grüne-SSW Landesregierung.

 

Ich würde nicht noch einmal ein denkmalgeschütztes Haus kaufen.

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© Frank Neubauer 2022