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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
"Nein" zu einer privaten
PV-Anlage in Schleswig!
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!
Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:
Neues von Neubauer:
Juni 2024
Auf dem Paulihof ist in den vergangenen Wochen doch so einiges "liegengeblieben". Wir haben uns deswegen in diesem Monat sehr auf die Pflege unserer Hofanlage konzentriert und hatten direkt auch mal die Unterstützung vom Wettergott: Der Juni war über weite Strecken trocken und sonnig!
Juli 2024
Die Saison läuft auf Hochtouren - und dann das: Frank hat sich am 29.7.2024 Corona-positv getestet und für ein paar Tage isoliert. Es gibt Schlimmeres, aber auch Schöneres!
Ansonsten ist nicht viel passiert, wenn man einmal von den vielen netten Gesprächen und Begegnungen mit meinen Feriengästen absieht. Dieses Jahr sind ungewöhnlich viele "neue Gesichter" dabei, was auch für mich super interessant ist!
Und wieder ziehen am Himmel dunkle Wolken auf! Das Finanzamt hatte mir schon im Mai mitgeteilt, dass ich nach der Insolvenz meiner Pächter und der damit einhergehenden Betriebsaufgabe in der Ceremoni einen "Aufgabegewinn" zu erklären hätte!? Jetzt wird es konkret: Mehrere 10-tausend Euro Buchgewinn soll ich gemacht haben, welcher nun zu versteuern wäre ... ich verstehe die (Steuer-)Welt nicht mehr und bin in Gesprächen bzw. regem Schriftwechsel mit meiner Sachbearbeiterin. Mal sehen, wie diese Geschichte weitergeht - auf jeden Fall beschäftigt sie mich mehr, als mir lieb ist.
August 2024
Wir wollen uns nicht zu früh freuen - aber: Ein Sachbearbeiterwechsel im städtischen Bauamt lässt tatsächlich neue Hoffnung auf eine Genehmigung für eine gebäudeunabhängige PV-Anlage auf dem Paulihof aufkeimen!
Noch stehen weitere Gespräche an, Planunterlagen müssen überarbeitet werden und Antragsverfahren sind zu durchlaufen.
"Wir schaffen das" würde ich jetzt einfach mal ganz optimistisch sagen! Mal sehen ... am 29.8.2024 steht der nächste Ortstermin an.
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
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Steuerliche Berücksichtigung
Als Besitzer eines Kulturdenkmals konnte ich die Kosten zum Erhalt meines Denkmals steuerlich 10 Jahre lang mit jährlich 9% der bescheinigten Aufwendungen geltend machen.
Wenn ich beispielsweise 10.000€ für die Erneuerung von Fenstern ausgebe, dann kann ich 10 Jahre lang 900€ meines Einkommens pro Jahr steuerfrei behalten - bei einem Steuersatz von 25% bedeutet dies über den Daumen eine Steuerersparnis von 225€.
Richtig:
Damit ist nicht gemeint, dass ich im Jahr 225€ vom Staat bekomme! Nein, ich muss "nur" 225€ weniger Steuern zahlen!
Bescheinigung
Um steuerliche Berücksichtigung finden zu können, müssen die Aufwendungen zum Erhalt des Denkmals zunächst einmal bescheinigt werden.
Achtung, hier liegt der Hase im Pfeffer:
Eine solche Steuer-Bescheinigung darf nur das Landesamt für Denkmalpflege in Kiel ausstellen und der Antrag auf Bescheinigung muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Die handwerkliche Ausführung der Arbeiten ist u n a b h ä n g i g davon mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen!
Richtig:
Wenn wir ein Wohnzimmer neu streichen wollen, müssen wir uns bzw. die Arbeiten mit z w e i Behörden abstimmen und von beiden Behörden die Zustimmung einholen - unabhängig voneinander!
Durchführungsbestimmungen
Zu dem gültigen Denkmalschutzgesetz erlässt die Verwaltung sog. Durchführungsbestimmungen - eigentlich!
In einem solchen Werk wird das Verwaltungshandeln, welches durch das Denkmalschutzgesetz ausgelöst wird, "erklärt" und soll dadurch bei den Betroffenen ein Stück weit Transparenz, vielleicht auch Berechenbarkeit, erzeugen.
Richtig:
Schon das Wort "eigentlich" deutet darauf hin ... bis heute gibt es diese Durchführungsbestimmungen nicht!
Aber ich möchte auch nicht hetzen, das Gesetz gilt in der aktuellen Fassung auch erst seit 30.1.2015!
Garten & Gebäude, Umgebungsschutz
Wenn ich früher den Begriff "Denkmalschutz" gehört habe, hatte ich immer nur schöne (meist alte) Gebäudefassaden vor Augen - Sie doch sicherlich auch!?
Weit gefehlt ...
Richtig ist:
Denkmalschutz kann auch für
das Innere eines Gebäudes - auch wenn es sich um ein privat genutztes Wohnhaus handelt,
Gärten - auch wenn es sich um den eigenen privaten Garten handelt,
gelten.
Und dann gibt es auch noch den Umgebungsschutz! Wobei, der Begriff "Umgebung" ist natürlich nicht definiert!
Denkweise der Behördenvertreter
Ein schwieriges Thema! Die Damen und Herren denken natürlich völlig anders als ein Eigentümer ...
Sie lassen ein denkmalsgeschütztes Gebäude lieber verfallen als Maßnahmen zuzustimmen, die nach ihrer Bewertung nicht denkmalgerecht wären.
Wirtschaftliche Auswirkungen ihrer Anordnungen interessieren die Denkmalschützer überhaupt nicht.
Selber wird der Denkmalschutz nicht aktiv, auch nicht bei landeseigenen Liegenschaften.
Mein Fazit:
Der Denkmalschutz (zer-)stört die Liebe zu alten Gemäuern, sehr viele der dort tätigen Mitarbeiter treten all- und besserwissend auf und unterliegen keiner außergerichtlichen Kontrolle! So manches Mal habe ich mir schon die Frage nach der Kompetenz gestellt.
Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist eine Katastrophe aus den Zeiten der SPD-Grüne-SSW Landesregierung.
Ich würde nicht noch einmal ein denkmalgeschütztes Haus kaufen.