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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
"Nein" zu einer privaten
PV-Anlage in Schleswig!
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!
Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:
Neues von Neubauer:
Oktober 2024
Der Spruch "Rentner haben keine Zeit" stimmt tatsächlich - das kann man schon wenige Tage und Wochen nach Frank`s Pensionierung feststellen!
Der Oktober war von Gartenarbeit geprägt, endlich konnten alle Hecken (wir reden über bummelig 100 Meter Hecke auf dem Paulihof) und die ersten Bäume von uns zurückgeschnitten werden.
Daneben blieb aber auch noch Zeit für unsere geliebten Behördentermine: Am 22.10.2024 fand ein erster Ortstermin mit der unteren Denkmalschutzbehörde zu den Themen "Garten- und Parkgestaltung", "Küchensanierung in unserem Wohnhaus" und mal wieder "PV-Anlage auf der grünen Wiese" statt. Richtig weitergekommen sind wir allerdings wieder nicht ...
Mittlerweile wird das Finanzamt richtig witzig! Die Forderung, einen "Aufgabegewinn" nach der durch die Pächterinsolvenz erzwungenen Gewerbeabmeldung unserer Ceremoni zu erklären, wird immer konkreter und absurder!
Dieses Thema hat durchaus das Potential für eine eigene Geschichte auf dieser Homepage und bereitet uns mittlerweile schlaflose Nächte!
Ich finde, dass wir nach der Ferienwohnungs-Odyssee, der Corona-Pandemie, der Pächterinsolvenz in der Ceremoni, dem PV-Anlagen- & Parkplatz-Wahnsinn und dem Hochwasser im letzten Jahr genug Beschäftigung hatten ... es reicht!
November 2024
Schlimmer geht immer: Der November schafft es als "Behörden-Monat des Jahrzehnts" in unser persönliches Geschichtsbuch.
Das Finanzamt dreht völlig frei, so dass wir tatsächlich eine Fachanwältin für das Steuerrecht und dazu einen Steuerberater engagieren mussten. Die Finanzbeamten möchten, dass wir mehrere 10 Tausend Euro Steuern auf einen vermeintlichen "Buchgewinn" abführen! Unser Fazit: Nie wieder Selbstständig - streng genommen müsste man mit dem Arbeiten sogar ganz aufhören ...
Bis Ende Februar 2025 müssen wir einige Bäume in unserem Garten fällen bzw. Pflegeschnitte durchführen lassen.
Ein paar von ihnen sind offensichtlich krank, andere bereits abgestorben und/oder stehen so dicht an unserem Wohnhaus, dass wir selbst im Hochsommer Licht anmachen müssen - von der Gefahr für das Gebäude einmal abgesehen!
Dafür müssen wir uns mit gleich 3 Behörden (Landesamt für Denkmalschutz, Untere Denkmal- & Naturschutzbehörde) abstimmen. Nach insgesamt drei Ortsterminen waren dann auch die Behördenvertreter überzeugt, dass etwas passieren muss. Nun müssen wir "nur" noch die entsprechenden Anträge stellen - richtig: Bei allen drei Behörden müssen wir unterschiedliche Anträge stellen! Behörden-Deutschland grüßt!
Dann möchten wir nach fast 20 Jahren bei uns mal eine neue Küche einbauen - eigentlich kein Staatsakt, oder? Weit gefehlt! Bevor wir für dieses Vorhaben eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung bekommen, muss zunächst ein Energieberater unser Haus begutachten! Gefordert - getan: Am 28.11.2024 erschien ein Energie-Fachberater bei uns ... kurze Zusammenfassung gefällig? Das war gar nichts, der Erkenntnisgewinn tendiert gegen Null! So einfach so viel Geld verdienen kann nur ein Berater! Aber wir haben jetzt ein Gutachten, wenn auch ohne Aussage, und können damit einen Antrag auf den Umbau unserer Küche stellen - mal sehen, ob der genehmigt wird.
Fragen Sie bitte nicht, was ein Energieberater mit dem Einbau einer neuen Küche zu tun hat.
Dezember 2024
Auch im Dezember geht es mit den Abstimmungsgesprächen und behördlichen Vor-Ort-Terminen weiter. Neben den Themen "Küchenerneuerung", "Baumpflege" und "Steuer" haben wir noch immer die PV-Anlage auf der ToDo-Liste. Die städtische Bauaufsicht hat uns mittlerweile die Hand gereicht und wir haben eine Fachfirma mit der Planung einer (zunächst) etwas kleineren PV-Anlage beauftragt. Im Januar soll ein erstes Ergebnis visualisiert vorliegen und dann schauen wir mal, was geht - oder auch nicht!
Einige von Ihnen, liebe Feriengäste, darf ich über Weihnachten und den Jahreswechsel begrüßen! Danke für die jahrelange Treue!
Allen anderen wünsche ich auf diesem Wege einen ruhigen Ausklang eines recht unruhigen Jahres und freue mich auf ein Wiedersehen (vielleicht auch Kennenlernen?) in 2025 - bleiben Sie gesund und positiv!
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!
Steuerliche Berücksichtigung
Als Besitzer eines Kulturdenkmals konnte ich die Kosten zum Erhalt meines Denkmals steuerlich 10 Jahre lang mit jährlich 9% der bescheinigten Aufwendungen geltend machen.
Wenn ich beispielsweise 10.000€ für die Erneuerung von Fenstern ausgebe, dann kann ich 10 Jahre lang 900€ meines Einkommens pro Jahr steuerfrei behalten - bei einem Steuersatz von 25% bedeutet dies über den Daumen eine Steuerersparnis von 225€.
Richtig:
Damit ist nicht gemeint, dass ich im Jahr 225€ vom Staat bekomme! Nein, ich muss "nur" 225€ weniger Steuern zahlen!
Bescheinigung
Um steuerliche Berücksichtigung finden zu können, müssen die Aufwendungen zum Erhalt des Denkmals zunächst einmal bescheinigt werden.
Achtung, hier liegt der Hase im Pfeffer:
Eine solche Steuer-Bescheinigung darf nur das Landesamt für Denkmalpflege in Kiel ausstellen und der Antrag auf Bescheinigung muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Die handwerkliche Ausführung der Arbeiten ist u n a b h ä n g i g davon mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen!
Richtig:
Wenn wir ein Wohnzimmer neu streichen wollen, müssen wir uns bzw. die Arbeiten mit z w e i Behörden abstimmen und von beiden Behörden die Zustimmung einholen - unabhängig voneinander!
Durchführungsbestimmungen
Zu dem gültigen Denkmalschutzgesetz erlässt die Verwaltung sog. Durchführungsbestimmungen - eigentlich!
In einem solchen Werk wird das Verwaltungshandeln, welches durch das Denkmalschutzgesetz ausgelöst wird, "erklärt" und soll dadurch bei den Betroffenen ein Stück weit Transparenz, vielleicht auch Berechenbarkeit, erzeugen.
Richtig:
Schon das Wort "eigentlich" deutet darauf hin ... bis heute gibt es diese Durchführungsbestimmungen nicht!
Aber ich möchte auch nicht hetzen, das Gesetz gilt in der aktuellen Fassung auch erst seit 30.1.2015!
Garten & Gebäude, Umgebungsschutz
Wenn ich früher den Begriff "Denkmalschutz" gehört habe, hatte ich immer nur schöne (meist alte) Gebäudefassaden vor Augen - Sie doch sicherlich auch!?
Weit gefehlt ...
Richtig ist:
Denkmalschutz kann auch für
das Innere eines Gebäudes - auch wenn es sich um ein privat genutztes Wohnhaus handelt,
Gärten - auch wenn es sich um den eigenen privaten Garten handelt,
gelten.
Und dann gibt es auch noch den Umgebungsschutz! Wobei, der Begriff "Umgebung" ist natürlich nicht definiert!
Denkweise der Behördenvertreter
Ein schwieriges Thema! Die Damen und Herren denken natürlich völlig anders als ein Eigentümer ...
Sie lassen ein denkmalsgeschütztes Gebäude lieber verfallen als Maßnahmen zuzustimmen, die nach ihrer Bewertung nicht denkmalgerecht wären.
Wirtschaftliche Auswirkungen ihrer Anordnungen interessieren die Denkmalschützer überhaupt nicht.
Selber wird der Denkmalschutz nicht aktiv, auch nicht bei landeseigenen Liegenschaften.
Mein Fazit:
Der Denkmalschutz (zer-)stört die Liebe zu alten Gemäuern, sehr viele der dort tätigen Mitarbeiter treten all- und besserwissend auf und unterliegen keiner außergerichtlichen Kontrolle! So manches Mal habe ich mir schon die Frage nach der Kompetenz gestellt.
Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist eine Katastrophe aus den Zeiten der SPD-Grüne-SSW Landesregierung.
Ich würde nicht noch einmal ein denkmalgeschütztes Haus kaufen.