Familie Neubauer Schleswig, Paulihof
Familie NeubauerSchleswig, Paulihof

Besucher seit dem 13.3.2013

"Nein" zum Tourismus in Schleswig?

Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?

Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist): 

Fortbetrieb Ferienwohnungen

"Nein" zu einer privaten

PV-Anlage in Schleswig!

Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!

Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:

Genehmigungsversagung PV-Anlage

Neues von Neubauer:

 

Februar 2024

Wir sind tatsächlich schon wieder im Februar angekommen! Die Tage und Wochen vergehen mal wieder wie im Flug - aber wir machen Fortschritte bei der Sanierung unserer Ferienhäuser am Hafen! Es wird ... auch mit Hilfe unserer Tochter Sarah!

Am 18.2.2024 haben wir das finale Ablehnungsschreiben der Provinzialversicherung im Postkasten gefunden.

Trotz einer erneuten Prüfung unter Abwägung aller Unstände lehnt unsere Versicherung eine Schadensersatzzahlung ab.

 

März 2024

Tatsächlich gibt es auch im März (bisher) keine wirklichen Neuigkeiten zu vermelden ... die Sanierungsarbeiten in meinen Ferienhäusern am Hafen gehen weiter zügig voran, nehmen aber auch tatsächlich jede freie Minute in Anspruch!

 

Unsere Katze Pünktchen hat seit 14 Tagen einen Faden oder Grashalm aus ihrem rechten Nasenloch hängen. Sie niest ständig und Berührungen im Bereich der Nase sind ihr offensichtlich unangenehm.

Der "Faden" hängt als dünner Strich aus der Nase ...

Da auch nach 2 Wochen keine Besserung festzustellen war, sind wir am 19.3.2024 mit ihr in die Tierarztpraxis gefahren ... das ist nicht witzig, gar nicht witzig - fand sie zumindest!

Der Tierarzt hat dann tatsächlich einen gut 10cm langen Grashalm aus der Nase ziehen können! Unglaublich, aber das soll wohl häufiger mal vorkommen!?

Das ist der Grashalm, der in ihrer Nase feststeckte ...

 

April 2024

Neuer Monat, neues Glück!

Die Vorbereitungen für die ersten Gäste in 2024 nehmen Fahrt auf ... wir starten am Ferienhaus Missunde und nutzen zunächst jede trockene Minute für den "Garten-Frühjahrsputz". Angefangen haben wir mit der Hecke am See ...

 

 

Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...

über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!

 

www.lottoview.de

Die Behördenstrukturen beim Denkmalschutz

Ich möchte erst gar keinen Zweifel aufkommen lassen und von vornherein klarstellen, dass Sabrina und mir der Denkmalschutz sehr am Herzen liegt …

Als wir uns 2005 in das Abenteuer „Paulihof 1“ stürzten wussten wir, dass fortan der Denkmalschutz bei all unseren Bauaktivitäten eine große Rolle spielen würde.

Uns war auch klar, dass das gesamte Vorhaben durch die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, Abstimmungs- und Genehmigungsverpflichtungen teurer und zeitintensiver werden würde.

 

Was wir aber nicht wussten ist, dass die handelnden Personen gottgleich auftreten, jegliches Fingerspitzengefühl verloren haben und die Eigentümer von Denkmälern aber auch die Steuerzahler ganz offensichtlich mit „Golddukateneseln“ verwechseln.

Bevor ich diese gewagte These anhand von Beispielen unter "immer nur Ärger ..." belegen möchte, muss ich Sie mit den Strukturen der Denkmalschutzbehörden vertraut machen – man versteht sonst nur die Hälfte und erst recht nicht unsere Emotionen im Zusammenhang mit diesem Thema!

Die oberste Denkmalschutzbehörde

Ich war bislang immer der Meinung, dass das Handeln der MitarbeiterInnen des Landesamtes für Denkmalschutz der Aufsicht und den Weisungen eines Ministers/einer Ministerin als oberste Behörde unterläge - wie (fast) jedes andere Verwaltungshandeln auf Landesebene auch!? Dies scheint aber ein Trugschluss zu sein!?

Die obere Denkmalschutzbehörde

Das Landesamt für Denkmalpflege ist als „Ober- und Fachbehörde“ für „die Pflege und den Schutz der Kulturdenkmäler laut gesetzlichem Auftrag“ zuständig und weisungsunabhängig in ihrem Handeln und ihren Entscheidungen. Von daher bleibt jedem Betroffenen nur der Weg zum Verwaltungsgericht, wenn man eine Entscheidung der Behördenmitarbeiter hinterfragen möchte.

Sie glauben nicht, dass die Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege weisungsungebunden agieren können? Dann sind die nachfolgenden Artikel aus den Schleswiger Nachrichten genau das Richtige für Sie:

Nun aber weiter mit den Behördenstrukturen und -zuständigkeiten:

Die untere Denkmalschutzbehörde

Neben dem Landesamt für Denkmalpflege gibt es auf Ebene der Kreisverwaltung bzw. der kreisfreien Städte die „Unteren Denkmalschutzbehörden“. Sie sind für alle Eigentümer von Denkmälern die alleinigen Ansprechpartner, wenn es um bauliche Veränderungen an einem Denkmal geht.

Bei dem Kreis Schleswig-Flensburg besteht die Behörde aus einer einzigen Person, die nebenbei auch noch andere Verwaltungsaufgaben hat!

Alleine im Kreis Schleswig-Flensburg gab es bereits vor der Gesetzesnovelle 2015 über 900 eingetragene Kulturdenkmäler, von denen sich alleine 238 in der Stadt Schleswig befinden. Sie können sicher sein, dass die Zahl der Denkmale sich noch wesentlich erhöht hat. Hier gelangen Sie zur Liste der eingetragen Denkmäler in Schleswig-Holstein

Folgen Sie ruhig mal dem obenstehenden Link – vielleicht gehört Ihnen ja auch ein Kulturdenkmal und Sie wissen es gar nicht … ein durchaus denkbares Szenario, denn die Behörden reden nicht mit den betroffenen Eigentümern! Auch diese Aussage treffe ich nicht „einfach so“.

Quelle: SHZ vom 26.8.2014

Nun ein paar einführende Worte zu der Praxis der Behörden im Umgang mit den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften.

Nehmen wir einmal an, Sie wollen die gut 50 Jahre alten Fenster Ihres Hauses gegen neue, energetisch hochwertige Fenster austauschen. Möglicherweise weil die Fenster nicht mehr richtig schließen und Sie ständigem Luftzug ausgesetzt sind, oder weil Ihre Heizungsrechnung in schwindelerregende Höhen steigt oder weil Sie auch mit einem Auge auf den Klimaschutz schielen oder weil die alten Fenster irreparabel kaputt sind und wirklich nicht mehr gut aussehen. Genau diese Gründe - und zwar alle - haben mich zu so einem Entschluss bewogen!

 

Während Sie Kontakt zu einem Tischler Ihres Vertrauens aufnehmen, sich einen Kostenvoranschlag geben lassen, dann den Auftrag erteilen und in wenigen Wochen mit den neuen Fenstern leben dürfen, stelle ich einen schriftlichen Antrag an die Untere Denkmalschutzbehörde – in meinem Fall an die des Kreises Schleswig-Flensburg.

 

Und was mir dann passiert ist, lässt jegliche Liebe zu alten Gemäuern erkalten - aber: Ich habe vor so viel Beamtentum mitlerweile resigniert ...

Druckversion | Sitemap
© Frank Neubauer 2022