Paulihof-Ferienwohnungen Sabrina Neubauer Schleswig, Paulihof
Paulihof-FerienwohnungenSabrina NeubauerSchleswig, Paulihof

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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?

Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?

Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist): 

Fortbetrieb Ferienwohnungen

Neues von Neubauer:

 

April 2026

Wühlmaus, Maulwurf und Co haben mal wieder ganze Arbeit geleistet ... die Rasenfläche auf dem Paulihof war dermaßen unterwühlt, dass nur eine überdimensionale Rasenwalze helfen konnte - ein wirklich schönes "Opa-Spielzeug".

Der erste Monat Leerstand unserer Wohnung auf dem Paulihof (frei seit 1.3.2026) ist um. Inzwischen liegen konkrete Zahlen zu den durch die Katzen verursachten Kratz- und Bissschäden vor: Die Handwerker fordern laut Kostenvoranschlägen 15.583€, der Versicherungsgutachter sieht den Schaden erwartungsgemäß niedriger und setzt 11.000€ an – allerdings inklusive Abzug ‚Neu für Alt‘ und inklusive Mehrwertsteuer.

Die Haftpflichtversicherung unserer Ex-Mieterin lehnt die Schadenregulierung jedoch ab: Die Kratz- und Bissschäden durch die Katzen wären über einen sehr langen Zeitraum entstanden und deswegen nicht über die private Haftpflicht versichert!

Um nicht wieder jahrelang auf irgendwelche Juristen warten zu müssen, haben wir ihr ein zeitlich befristetes Angebot zur Güte gemacht ... mal sehen, was jetzt passiert.

Der nächste Tagesausflug: Am 17.4.2026 ging es für mich nach Hamburg - Besuch des Grünen Bunkers auf St. Pauli und des Planetariums

Tatsächlich hat unsere ehemalige Mieterin unseren Vorschlag zur Güte angenommen und uns eine kleine Entschädigung gezahlt. Dieses Geld werden wir zur Renovierung der Wohnung verwenden - unsere Arbeitszeit bezahlt mal wieder keiner.

Dafür haben wir neue Mieter gefunden, welche gut zu unserer Hofanlage passen werden! Sie kommen aus Stuttgart und ziehen am 1.9.2026 auf den Paulihof!

 

Unsere PV-Anlage läuft super! Alleine im April haben wir 3,57MWh Strom erzeugt und waren damit zu 100% autark ... echt spannend!

 

Mai 2026

Vom 5.5.2026 bis zum 12.5.2026 ging es für mich mal wieder nach Zypern - Enkelzeit und auch mal eine Auszeit vom "Paulihof-Alltag"!

So richtig glauben kann ich eigentlich selbst noch gar nicht: Wir haben am 22.5.2026 den Bau einer neuen Pelletheizung beauftragt! Jetzt müssen "nur" noch Förderanträge gestellt und Vorarbeiten erledigt werden und dann kann es im Herbst losgehen - hoffentlich!

 

Zum 31.5.2026 mussten wir der Stadt Schleswig unsere "Beherbergungsbetriebe" melden, damit wir dann auch die Bettensteuer entrichten können - diese Steuer ist schon jetzt ein gewaltiges Bürokratiemonster und frißt Zeit & Energie.

Schrittweise wächst mein Maschinenpark! Wir nennen nun eine fahrbare Rasenwalze unser eigen - anders kommen wir gegen die Wühlmäuse und Maulwürfe nicht mehr an.

 

Juni 2026

Es gibt neuen Ärger mit der öffentlichen Hand! Am 7.6.2026 habe ich nach jahrelangem Bitten den Landrat nun schriftlich aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig keine "Regenwasser-Sturzbäche" mehr von seinem Grundstück auf meins gelangen - zu diesem Thema werde ich in Kürze hier einen Bericht abliefern ... es nervt und ich weiß mir nicht mehr zu helfen!

 

 

 

Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...

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Die Behördenstrukturen beim Denkmalschutz

Ich möchte erst gar keinen Zweifel aufkommen lassen und von vornherein klarstellen, dass Sabrina und mir der Denkmalschutz sehr am Herzen liegt …

Als wir uns 2005 in das Abenteuer „Paulihof 1“ stürzten wussten wir, dass fortan der Denkmalschutz bei all unseren Bauaktivitäten eine große Rolle spielen würde.

Uns war auch klar, dass das gesamte Vorhaben durch die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, Abstimmungs- und Genehmigungsverpflichtungen teurer und zeitintensiver werden würde.

 

Was wir aber nicht wussten ist, dass die handelnden Personen gottgleich auftreten, jegliches Fingerspitzengefühl verloren haben und die Eigentümer von Denkmälern aber auch die Steuerzahler ganz offensichtlich mit „Golddukateneseln“ verwechseln.

Bevor ich diese gewagte These anhand von Beispielen unter "immer nur Ärger ..." belegen möchte, muss ich Sie mit den Strukturen der Denkmalschutzbehörden vertraut machen – man versteht sonst nur die Hälfte und erst recht nicht unsere Emotionen im Zusammenhang mit diesem Thema!

Die oberste Denkmalschutzbehörde

Ich war bislang immer der Meinung, dass das Handeln der MitarbeiterInnen des Landesamtes für Denkmalschutz der Aufsicht und den Weisungen eines Ministers/einer Ministerin als oberste Behörde unterläge - wie (fast) jedes andere Verwaltungshandeln auf Landesebene auch!? Dies scheint aber ein Trugschluss zu sein!?

Die obere Denkmalschutzbehörde

Das Landesamt für Denkmalpflege ist als „Ober- und Fachbehörde“ für „die Pflege und den Schutz der Kulturdenkmäler laut gesetzlichem Auftrag“ zuständig und weisungsunabhängig in ihrem Handeln und ihren Entscheidungen. Von daher bleibt jedem Betroffenen nur der Weg zum Verwaltungsgericht, wenn man eine Entscheidung der Behördenmitarbeiter hinterfragen möchte.

Sie glauben nicht, dass die Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege weisungsungebunden agieren können? Dann sind die nachfolgenden Artikel aus den Schleswiger Nachrichten genau das Richtige für Sie:

Nun aber weiter mit den Behördenstrukturen und -zuständigkeiten:

Die untere Denkmalschutzbehörde

Neben dem Landesamt für Denkmalpflege gibt es auf Ebene der Kreisverwaltung bzw. der kreisfreien Städte die „Unteren Denkmalschutzbehörden“. Sie sind für alle Eigentümer von Denkmälern die alleinigen Ansprechpartner, wenn es um bauliche Veränderungen an einem Denkmal geht.

Bei dem Kreis Schleswig-Flensburg besteht die Behörde aus einer einzigen Person, die nebenbei auch noch andere Verwaltungsaufgaben hat!

Alleine im Kreis Schleswig-Flensburg gab es bereits vor der Gesetzesnovelle 2015 über 900 eingetragene Kulturdenkmäler, von denen sich alleine 238 in der Stadt Schleswig befinden. Sie können sicher sein, dass die Zahl der Denkmale sich noch wesentlich erhöht hat. Hier gelangen Sie zur Liste der eingetragen Denkmäler in Schleswig-Holstein

Folgen Sie ruhig mal dem obenstehenden Link – vielleicht gehört Ihnen ja auch ein Kulturdenkmal und Sie wissen es gar nicht … ein durchaus denkbares Szenario, denn die Behörden reden nicht mit den betroffenen Eigentümern! Auch diese Aussage treffe ich nicht „einfach so“.

Quelle: SHZ vom 26.8.2014

Nun ein paar einführende Worte zu der Praxis der Behörden im Umgang mit den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften.

Nehmen wir einmal an, Sie wollen die gut 50 Jahre alten Fenster Ihres Hauses gegen neue, energetisch hochwertige Fenster austauschen. Möglicherweise weil die Fenster nicht mehr richtig schließen und Sie ständigem Luftzug ausgesetzt sind, oder weil Ihre Heizungsrechnung in schwindelerregende Höhen steigt oder weil Sie auch mit einem Auge auf den Klimaschutz schielen oder weil die alten Fenster irreparabel kaputt sind und wirklich nicht mehr gut aussehen. Genau diese Gründe - und zwar alle - haben mich zu so einem Entschluss bewogen!

 

Während Sie Kontakt zu einem Tischler Ihres Vertrauens aufnehmen, sich einen Kostenvoranschlag geben lassen, dann den Auftrag erteilen und in wenigen Wochen mit den neuen Fenstern leben dürfen, stelle ich einen schriftlichen Antrag an die Untere Denkmalschutzbehörde – in meinem Fall an die des Kreises Schleswig-Flensburg.

 

Und was mir dann passiert ist, lässt jegliche Liebe zu alten Gemäuern erkalten - aber: Ich habe vor so viel Beamtentum mitlerweile resigniert ...

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© Frank Neubauer 2022