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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
"Nein" zu einer privaten
PV-Anlage in Schleswig!
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!
Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:
Neues von Neubauer:
August 2025
Unser gerichtliches Mahnverfahren wegen ausstehender Mietnebenkosten geht am 5.8.2025 in die nächste Runde.
Nachdem in letzter Minute (unbegründeter) Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde, haben wir eine Klageschrift verfasst und dem Amtsgericht Schleswig übersandt. Nun kommt es zu einem schriftlichen Vorverfahren vor dem Zivilgericht - zuvor mussten wir aber 205,00€ Gerichtskosten vorstrecken.
Jetzt hoffen wir, dass uns mal der Grund für die bisherige Zahlungsverweigerung genannt wird.
Am 17.8.2025 haben wir die Renovierung unserer (noch) leerstehenden Wohnung im alten Stall abgeschlossen und können jetzt ganz entspannt auf die neue Mitbewohnerin warten, welche zum 1.11.2025 einziehen wird.
September 2025
Die Folgen des Ostsee-Hochwassers 2023 lassen uns nicht los:
Der Bund der Versicherten strebt eine Sammelklage gegen die zahlungsunwilligen Versicherungen an und auch unser Fall soll dafür herangezogen werden. Der BdV benötigt für die Klage ca. 60.000€ an Spenden und mindestens 50 Betroffene, die sich der Sammelklage anschließen wollen.
Wir sind dabei - auch mit einer Geldspende!
Das war klar: Der Schleswiger Bürgermeister will die Bettensteuer einführen. Ab wann und in welcher Höhe diese neue Steuer kommen soll, ist mir (noch) nicht bekannt. Ich werde Sie regelmäßig über die Entwicklung informieren und bereits jetzt ankündigen, dass ich diese Steuer an meine Gäste weitergeben werde ...
Tatsächlich haben wir bereits im September den Terrassenneubau im Westen unseres Hauses so gut wie abgeschlossen - jetzt fehlen nur noch Kleinigkeiten, es wird!
Die nächste "Heizungs-Fachfirma" hat das Handtuch geschmissen und vor der Aufgabe, das Heizen auf dem Paulihof neu und alternativ zu denken, kapituliert.
Wir geben nicht auf und haben bereits für den Oktober einen nächsten Beratungstermin mit einer neuen Firma verabredet ... mal sehen, was von dort kommt.
Das gerichtliche Mahnverfahren wegen ausstehender Mietnebenkosten ist mit einer gütlichen Einigung außergerichtlich zu Ende gegangen - das erspart viel Zeit, Ärger und schont die Nerven! Einen bereits für Oktober anberaumten Gerichtstermin kann ich nun absagen ...
Oktober 2025
Wir geben nicht auf! Am 6.10.2025 konnten wir den dritten Heizungs-Fachbetrieb auf dem Paulihof begrüßen und unsere Zukunftsideen durchsprechen ... "Kein Problem, das machen wir schon" hieß es nach einem 4-stündigen Ortstermin von dem Fachmann - warten wir es mal ab.
Auch das Thema "PV-Anlage" haben wir noch immer nicht vergessen. Am 15.10.2025 hat sich ein Schleswiger Elektrobetrieb unsere Örtlichkeit angesehen und will uns ein konkretes Angebot ausarbeiten - damit werden wir dann erneut an das Bauamt und die Denkmalschutzbehörden herantreten. Vielleicht finden wir ja nun einen Weg, um nachhaltigen Strom erzeugen zu können.
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!
Ich möchte erst gar keinen Zweifel aufkommen lassen und von vornherein klarstellen, dass Sabrina und mir der Denkmalschutz sehr am Herzen liegt …
Als wir uns 2005 in das Abenteuer „Paulihof 1“ stürzten wussten wir, dass fortan der Denkmalschutz bei all unseren Bauaktivitäten eine große Rolle spielen würde.
Uns war auch klar, dass das gesamte Vorhaben durch die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, Abstimmungs- und Genehmigungsverpflichtungen teurer und zeitintensiver werden würde.
Was wir aber nicht wussten ist, dass die handelnden Personen gottgleich auftreten, jegliches Fingerspitzengefühl verloren haben und die Eigentümer von Denkmälern aber auch die Steuerzahler ganz offensichtlich mit „Golddukateneseln“ verwechseln.
Bevor ich diese gewagte These anhand von Beispielen unter "immer nur Ärger ..." belegen möchte, muss ich Sie mit den Strukturen der Denkmalschutzbehörden vertraut machen – man versteht sonst nur die Hälfte und erst recht nicht unsere Emotionen im Zusammenhang mit diesem Thema!
Die oberste Denkmalschutzbehörde
Ich war bislang immer der Meinung, dass das Handeln der MitarbeiterInnen des Landesamtes für Denkmalschutz der Aufsicht und den Weisungen eines Ministers/einer Ministerin als oberste Behörde unterläge - wie (fast) jedes andere Verwaltungshandeln auf Landesebene auch!? Dies scheint aber ein Trugschluss zu sein!?
Die obere Denkmalschutzbehörde
Das Landesamt für Denkmalpflege ist als „Ober- und Fachbehörde“ für „die Pflege und den Schutz der Kulturdenkmäler laut gesetzlichem Auftrag“ zuständig und weisungsunabhängig in ihrem Handeln und ihren Entscheidungen. Von daher bleibt jedem Betroffenen nur der Weg zum Verwaltungsgericht, wenn man eine Entscheidung der Behördenmitarbeiter hinterfragen möchte.
Sie glauben nicht, dass die Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege weisungsungebunden agieren können? Dann sind die nachfolgenden Artikel aus den Schleswiger Nachrichten genau das Richtige für Sie:
Nun aber weiter mit den Behördenstrukturen und -zuständigkeiten:
Die untere Denkmalschutzbehörde
Neben dem Landesamt für Denkmalpflege gibt es auf Ebene der Kreisverwaltung bzw. der kreisfreien Städte die „Unteren Denkmalschutzbehörden“. Sie sind für alle Eigentümer von Denkmälern die alleinigen Ansprechpartner, wenn es um bauliche Veränderungen an einem Denkmal geht.
Bei dem Kreis Schleswig-Flensburg besteht die Behörde aus einer einzigen Person, die nebenbei auch noch andere Verwaltungsaufgaben hat!
Alleine im Kreis Schleswig-Flensburg gab es bereits vor der Gesetzesnovelle 2015 über 900 eingetragene Kulturdenkmäler, von denen sich alleine 238 in der Stadt Schleswig befinden. Sie können sicher sein, dass die Zahl der Denkmale sich noch wesentlich erhöht hat. Hier gelangen Sie zur Liste der eingetragen Denkmäler in Schleswig-Holstein
Folgen Sie ruhig mal dem obenstehenden Link – vielleicht gehört Ihnen ja auch ein Kulturdenkmal und Sie wissen es gar nicht … ein durchaus denkbares Szenario, denn die Behörden reden nicht mit den betroffenen Eigentümern! Auch diese Aussage treffe ich nicht „einfach so“.
Nun ein paar einführende Worte zu der Praxis der Behörden im Umgang mit den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften.
Nehmen wir einmal an, Sie wollen die gut 50 Jahre alten Fenster Ihres Hauses gegen neue, energetisch hochwertige Fenster austauschen. Möglicherweise weil die Fenster nicht mehr richtig schließen und Sie ständigem Luftzug ausgesetzt sind, oder weil Ihre Heizungsrechnung in schwindelerregende Höhen steigt oder weil Sie auch mit einem Auge auf den Klimaschutz schielen oder weil die alten Fenster irreparabel kaputt sind und wirklich nicht mehr gut aussehen. Genau diese Gründe - und zwar alle - haben mich zu so einem Entschluss bewogen!
Während Sie Kontakt zu einem Tischler Ihres Vertrauens aufnehmen, sich einen Kostenvoranschlag geben lassen, dann den Auftrag erteilen und in wenigen Wochen mit den neuen Fenstern leben dürfen, stelle ich einen schriftlichen Antrag an die Untere Denkmalschutzbehörde – in meinem Fall an die des Kreises Schleswig-Flensburg.
Und was mir dann passiert ist, lässt jegliche Liebe zu alten Gemäuern erkalten - aber: Ich habe vor so viel Beamtentum mitlerweile resigniert ...