Paulihof-Ferienwohnungen Sabrina Neubauer Schleswig, Paulihof
Paulihof-FerienwohnungenSabrina NeubauerSchleswig, Paulihof

Besucher seit dem 13.3.2013

"Nein" zum Tourismus in Schleswig?

Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?

Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist): 

Fortbetrieb Ferienwohnungen

Neues von Neubauer:

 

November 2025

1.11.2025 Sarah im Schacht :-)

Das große Regenrückhaltebecken hinter der Ceremoni staut das Wasser nicht mehr auf! Hier versucht sich unsere Tochter Sarah gerade an dem sogenannten Mönch im Überlaufschacht - leider vergebens. Wir werden wohl ohne eine Fachfirma das Problem nicht beseitigen können!

Der Herbst kann so schön sein ... ein Blick in die Wipfel unserer Allee-Linden am 5.11.2025 beweist dies!

Gezählt haben wir die Ortstermine mit den Denkmalschützern nicht, es war aber wohl das vierte Treffen zum Thema PV-Anlage auf dem Paulihof und es sollte das letzte werden! Am 11.11.2025 bekamen wir endlich die Zusage, dass wir auf dem Dach unseres Stallgebäudes eine 30kWp-Anlage errichten lassen dürfen! Diese Geschichte könnte nach 4 Jahren und 8 Monaten tatsächlich ein gutes Ende finden!

Es ist mal wieder soweit: Da wir unsere nächsten Großprojekte nicht aus der Portokasse finanzieren können, haben wir am 17.11.2025 einen ersten Gesprächstermin bei unserer Hausbank gehabt. Als gut 60-jähriger ist es nicht mehr so einfach Kreditzusagen zu bekommen - aber es wird!

Am 18.11.2025 mussten wir uns von einer guten Freundin, gleichzeitig Oma-Ersatz für unsere Kinder, für immer verabschieden. Sie durfte schnell und ohne Leid, allerdings für alle unerwartet, sterben. Wir werden sie nicht vergessen ...

Wir haben nach 4 Jahren und 8 Monaten die Genehmigung für unsere 30-kWh-PV-Anlage mit Datum vom 27.11.2025 erhalten! Es kann tatsächlich losgehen!

 

Dezember 2025

Auch der Dezember startete mit Terminen mit Handwerksbetrieben für die Wärmewende auf dem Paulihof - es wird immer deutlicher: Das Projekt "Wärmepumpen" wird umfangreicher, als wir es uns gedacht haben. Trotzdem bleiben wir dran und warten auf die Angebote zur Umsetzung ...

Zudem haben sich die Stadtwerke Neumünster gemeldet und wollen ein Breitbandanschluss auch auf dem Paulihof anbieten. Wir können es noch nicht so richtig glauben, haben aber bereits einen Vorvertrag abgeschlossen - die Vorarbeiten haben wir schon 2022 erledigt.

Nachdem wir am 19.12.2025 der Firma Brix Energy den Auftrag zur Installation unserer PV-Anlage erteilt haben, haben wir mit den ersten Vorarbeiten begonnen. In unserem Holzlagerschuppen sollen die Speicher aufgestellt werden - dafür müssen wir eine neue Stromleitung am Fuß der Fassade legen.

Über die Weihnachtstage hatten wir Besuch von unserem Enkelkind Henry, natürlich in Begleitung von Mama & Papa!

Vom 21.12.2025 bis zum 29.12.2025 galt ihm unsere 100%-ige Aufmerksamkeit ... es war unglaublich schön und kaum anstrengend :-)

 

Liebe Gäste und Leser meiner Homepage!

Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und möchte mich für die jahrelange Treue bedanken. 2026 wird nicht langweilig werden, am meisten freue ich mich aber auf Ihre Besuche. Bleiben oder werden Sie gesund und zuversichtlich!

 

Januar 2026

Am 3.1.2026 hatten wir mit 25cm Neuschnee zu kämpfen - das ist für uns schon sehr viel! Aber auch in den Folgetagen fiel immer mal wieder etwas Schnee, hinzu kam ein eisiger Ostwind. Dieser Januar ist der kälteste seit über 10 Jahren.

Eine Mitbewohnerin unserer Hofanlage wird zum 1.3.2026 nach über 10 Jahren aus persönlichen Gründen wegziehen.

Die Nachmietersuche hat genau 1 Stunde gedauert, nun freuen wir uns auf neue Nachbarn zum Sommer!

Am 9.1.2026 hatten wir mal wieder ein "Jahrzehnt-Hochwasser" mit einem Pegelstand von ca. 645cm. Leider war der Pegel im Schleswiger Stadthafen ausgefallen, orientiert haben wir uns an der Pegelstation Füsing.

Es war mal wieder äußerst knapp für unsere Häuser am Hafen!

Den ruhigen Jahresanfang haben wir - solange wir kein Schnee schieben mussten - mit Auf- und Umräumarbeiten in unserer "Waschküche" verbracht ... das musste auch mal sein.

Das Finanzamt hat sich mal wieder gemeldet - dieses Mal ging es um die Grundsteuer für unsere "Ceremoni". Unser Einspruch war erfolgreich und wir haben bereits einen neuen Bescheid!

Wir haben nach jahrelanger Suche eine Versicherung gefunden, welche Ostsee-Sturmflutschäden absichert!

Die Itzehoer Versicherung hat uns zum 1.2.2026 mit unseren Häusern am Stadthafen tatsächlich aufgenommen. Die Prämie ist trotz hoher Selbstbeteiligung zwar kein Schnapper, trotzdem sind wir heilfroh. Ich werde das Thema Versicherungen an anderer Stelle noch vertiefen ... 

 

 

Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...

über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!

 

www.lottoview.de

Wissenswertes zum Denkmalschutz

Steuerliche Berücksichtigung

 

Als Besitzer eines Kulturdenkmals konnte ich die Kosten zum Erhalt meines Denkmals steuerlich 10 Jahre lang mit jährlich 9% der bescheinigten Aufwendungen geltend machen.

Wenn ich beispielsweise 10.000€ für die Erneuerung von Fenstern ausgebe, dann kann ich 10 Jahre lang 900€ meines Einkommens  pro Jahr steuerfrei behalten - bei einem Steuersatz von 25% bedeutet dies über den Daumen eine Steuerersparnis von 225€.

 

Richtig:

Damit ist nicht gemeint, dass ich im Jahr 225€ vom Staat bekomme! Nein, ich muss "nur" 225€ weniger Steuern zahlen!

 

 

Bescheinigung

 

Um steuerliche Berücksichtigung finden zu können, müssen die Aufwendungen zum Erhalt des Denkmals zunächst einmal bescheinigt werden.

Achtung, hier liegt der Hase im Pfeffer:

Eine solche Steuer-Bescheinigung darf nur das Landesamt für Denkmalpflege in Kiel ausstellen und der Antrag auf Bescheinigung muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Die handwerkliche Ausführung der Arbeiten ist  u n a b h ä n g i g  davon mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen!

 

Richtig:

Wenn wir ein Wohnzimmer neu streichen wollen, müssen wir uns bzw. die Arbeiten mit  z w e i  Behörden abstimmen und von beiden Behörden die Zustimmung einholen - unabhängig voneinander!

 

 

Durchführungsbestimmungen

 

Zu dem gültigen Denkmalschutzgesetz erlässt die Verwaltung sog. Durchführungsbestimmungen - eigentlich!

In einem solchen Werk wird das Verwaltungshandeln, welches durch das Denkmalschutzgesetz ausgelöst wird, "erklärt" und soll dadurch bei den Betroffenen ein Stück weit Transparenz, vielleicht auch Berechenbarkeit, erzeugen.

 

Richtig:

Schon das Wort "eigentlich" deutet darauf hin ... bis heute gibt es diese Durchführungsbestimmungen nicht!

Aber ich möchte auch nicht hetzen, das Gesetz gilt in der aktuellen Fassung auch erst seit 30.1.2015!

 

 

Garten & Gebäude, Umgebungsschutz

 

Wenn ich früher den Begriff "Denkmalschutz" gehört habe, hatte ich immer nur schöne (meist alte) Gebäudefassaden vor Augen - Sie doch sicherlich auch!?

Weit gefehlt ...

 

Richtig ist:

Denkmalschutz kann auch für

das Innere eines Gebäudes - auch wenn es sich um ein privat genutztes Wohnhaus handelt,

Gärten - auch wenn es sich um den eigenen privaten Garten handelt,

gelten.

Und dann gibt es auch noch den Umgebungsschutz! Wobei, der Begriff "Umgebung" ist natürlich nicht definiert!

 

 

Denkweise der Behördenvertreter

 

Ein schwieriges Thema! Die Damen und Herren denken natürlich völlig anders als ein Eigentümer ...

Sie lassen ein denkmalsgeschütztes Gebäude lieber verfallen als Maßnahmen zuzustimmen, die nach ihrer Bewertung nicht denkmalgerecht wären.

Wirtschaftliche Auswirkungen ihrer Anordnungen interessieren die Denkmalschützer überhaupt nicht.

Selber wird der Denkmalschutz nicht aktiv, auch nicht bei landeseigenen Liegenschaften.

 

 

Mein Fazit:

 

Der Denkmalschutz (zer-)stört die Liebe zu alten Gemäuern, sehr viele der dort tätigen Mitarbeiter treten all- und besserwissend auf und unterliegen keiner außergerichtlichen Kontrolle! So manches Mal habe ich mir schon die Frage nach der Kompetenz gestellt.

Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist eine Katastrophe aus den Zeiten der SPD-Grüne-SSW Landesregierung.

 

Ich würde nicht noch einmal ein denkmalgeschütztes Haus kaufen.

Druckversion | Sitemap
© Frank Neubauer 2022