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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
"Nein" zu einer privaten
PV-Anlage in Schleswig!
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!
Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:
Neues von Neubauer:
August 2025
Unser gerichtliches Mahnverfahren wegen ausstehender Mietnebenkosten geht am 5.8.2025 in die nächste Runde.
Nachdem in letzter Minute (unbegründeter) Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde, haben wir eine Klageschrift verfasst und dem Amtsgericht Schleswig übersandt. Nun kommt es zu einem schriftlichen Vorverfahren vor dem Zivilgericht - zuvor mussten wir aber 205,00€ Gerichtskosten vorstrecken.
Jetzt hoffen wir, dass uns mal der Grund für die bisherige Zahlungsverweigerung genannt wird.
Am 17.8.2025 haben wir die Renovierung unserer (noch) leerstehenden Wohnung im alten Stall abgeschlossen und können jetzt ganz entspannt auf die neue Mitbewohnerin warten, welche zum 1.11.2025 einziehen wird.
September 2025
Die Folgen des Ostsee-Hochwassers 2023 lassen uns nicht los:
Der Bund der Versicherten strebt eine Sammelklage gegen die zahlungsunwilligen Versicherungen an und auch unser Fall soll dafür herangezogen werden. Der BdV benötigt für die Klage ca. 60.000€ an Spenden und mindestens 50 Betroffene, die sich der Sammelklage anschließen wollen.
Wir sind dabei - auch mit einer Geldspende!
Das war klar: Der Schleswiger Bürgermeister will die Bettensteuer einführen. Ab wann und in welcher Höhe diese neue Steuer kommen soll, ist mir (noch) nicht bekannt. Ich werde Sie regelmäßig über die Entwicklung informieren und bereits jetzt ankündigen, dass ich diese Steuer an meine Gäste weitergeben werde ...
Tatsächlich haben wir bereits im September den Terrassenneubau im Westen unseres Hauses so gut wie abgeschlossen - jetzt fehlen nur noch Kleinigkeiten, es wird!
Die nächste "Heizungs-Fachfirma" hat das Handtuch geschmissen und vor der Aufgabe, das Heizen auf dem Paulihof neu und alternativ zu denken, kapituliert.
Wir geben nicht auf und haben bereits für den Oktober einen nächsten Beratungstermin mit einer neuen Firma verabredet ... mal sehen, was von dort kommt.
Das gerichtliche Mahnverfahren wegen ausstehender Mietnebenkosten ist mit einer gütlichen Einigung außergerichtlich zu Ende gegangen - das erspart viel Zeit, Ärger und schont die Nerven! Einen bereits für Oktober anberaumten Gerichtstermin kann ich nun absagen ...
Oktober 2025
Wir geben nicht auf! Am 6.10.2025 konnten wir den dritten Heizungs-Fachbetrieb auf dem Paulihof begrüßen und unsere Zukunftsideen durchsprechen ... "Kein Problem, das machen wir schon" hieß es nach einem 4-stündigen Ortstermin von dem Fachmann - warten wir es mal ab.
Auch das Thema "PV-Anlage" haben wir noch immer nicht vergessen. Am 15.10.2025 hat sich ein Schleswiger Elektrobetrieb unsere Örtlichkeit angesehen und will uns ein konkretes Angebot ausarbeiten - damit werden wir dann erneut an das Bauamt und die Denkmalschutzbehörden herantreten. Vielleicht finden wir ja nun einen Weg, um nachhaltigen Strom erzeugen zu können.
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!
Steuerliche Berücksichtigung
Als Besitzer eines Kulturdenkmals konnte ich die Kosten zum Erhalt meines Denkmals steuerlich 10 Jahre lang mit jährlich 9% der bescheinigten Aufwendungen geltend machen.
Wenn ich beispielsweise 10.000€ für die Erneuerung von Fenstern ausgebe, dann kann ich 10 Jahre lang 900€ meines Einkommens pro Jahr steuerfrei behalten - bei einem Steuersatz von 25% bedeutet dies über den Daumen eine Steuerersparnis von 225€.
Richtig:
Damit ist nicht gemeint, dass ich im Jahr 225€ vom Staat bekomme! Nein, ich muss "nur" 225€ weniger Steuern zahlen!
Bescheinigung
Um steuerliche Berücksichtigung finden zu können, müssen die Aufwendungen zum Erhalt des Denkmals zunächst einmal bescheinigt werden.
Achtung, hier liegt der Hase im Pfeffer:
Eine solche Steuer-Bescheinigung darf nur das Landesamt für Denkmalpflege in Kiel ausstellen und der Antrag auf Bescheinigung muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Die handwerkliche Ausführung der Arbeiten ist u n a b h ä n g i g davon mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen!
Richtig:
Wenn wir ein Wohnzimmer neu streichen wollen, müssen wir uns bzw. die Arbeiten mit z w e i Behörden abstimmen und von beiden Behörden die Zustimmung einholen - unabhängig voneinander!
Durchführungsbestimmungen
Zu dem gültigen Denkmalschutzgesetz erlässt die Verwaltung sog. Durchführungsbestimmungen - eigentlich!
In einem solchen Werk wird das Verwaltungshandeln, welches durch das Denkmalschutzgesetz ausgelöst wird, "erklärt" und soll dadurch bei den Betroffenen ein Stück weit Transparenz, vielleicht auch Berechenbarkeit, erzeugen.
Richtig:
Schon das Wort "eigentlich" deutet darauf hin ... bis heute gibt es diese Durchführungsbestimmungen nicht!
Aber ich möchte auch nicht hetzen, das Gesetz gilt in der aktuellen Fassung auch erst seit 30.1.2015!
Garten & Gebäude, Umgebungsschutz
Wenn ich früher den Begriff "Denkmalschutz" gehört habe, hatte ich immer nur schöne (meist alte) Gebäudefassaden vor Augen - Sie doch sicherlich auch!?
Weit gefehlt ...
Richtig ist:
Denkmalschutz kann auch für
das Innere eines Gebäudes - auch wenn es sich um ein privat genutztes Wohnhaus handelt,
Gärten - auch wenn es sich um den eigenen privaten Garten handelt,
gelten.
Und dann gibt es auch noch den Umgebungsschutz! Wobei, der Begriff "Umgebung" ist natürlich nicht definiert!
Denkweise der Behördenvertreter
Ein schwieriges Thema! Die Damen und Herren denken natürlich völlig anders als ein Eigentümer ...
Sie lassen ein denkmalsgeschütztes Gebäude lieber verfallen als Maßnahmen zuzustimmen, die nach ihrer Bewertung nicht denkmalgerecht wären.
Wirtschaftliche Auswirkungen ihrer Anordnungen interessieren die Denkmalschützer überhaupt nicht.
Selber wird der Denkmalschutz nicht aktiv, auch nicht bei landeseigenen Liegenschaften.
Mein Fazit:
Der Denkmalschutz (zer-)stört die Liebe zu alten Gemäuern, sehr viele der dort tätigen Mitarbeiter treten all- und besserwissend auf und unterliegen keiner außergerichtlichen Kontrolle! So manches Mal habe ich mir schon die Frage nach der Kompetenz gestellt.
Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist eine Katastrophe aus den Zeiten der SPD-Grüne-SSW Landesregierung.
Ich würde nicht noch einmal ein denkmalgeschütztes Haus kaufen.