Paulihof-Ferienwohnungen Sabrina Neubauer Schleswig, Paulihof
Paulihof-FerienwohnungenSabrina NeubauerSchleswig, Paulihof

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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?

Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?

Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist): 

Fortbetrieb Ferienwohnungen

"Nein" zu einer privaten

PV-Anlage in Schleswig!

Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!

Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:

Genehmigungsversagung PV-Anlage

Neues von Neubauer:

 

Juli 2025

Am 1.7.2005, vor genau 20 Jahren, haben wir den Paulihof vom Land Schleswig-Holstein übernommen! Es war nicht immer einfach, die Hofanlage hat uns viel Schweiß, noch mehr Geduld und natürlich auch Geld gekostet ... aber: Es hat sich gelohnt, wir leben noch immer sehr gerne hier!

... und einmal mehr heißt es "Arbeitsklamotten anziehen und die Pinsel schwingen".

Wir haben am 1.7.2025 eine unserer Wohnungen auf dem Paulihof zurückgenommen und müssen sie nun ersteinmal renovieren - in dem jetzigen Zustand können wir die Wohnung beim besten Willen nicht weitergeben! Leider müssen wir zudem auch noch ausstehenden Heiz- und Betriebskosten hinterherlaufen, weshalb wir mal wieder das gerichtliche Mahnverfahren bemüht haben.

Vermieten bringt nicht immer nur Spaß.

Damit uns nicht langweilig wird, haben wir am 7.7.2025 auch noch unser nächstes Gartenprojekt begonnen: Die Terrasse im Westen unseres Wohnhauses ist in die Jahre gekommen und will erneuert werden. Los geht`s - aber nur bei Sonnenschein! Uns hetzt ja keiner :-)

Nach unzähligen (Fehl-)Versuchen und monatelangem Warten haben tatsächlich laibhaftige Mitarbeiter der Schleswiger Kreisverwaltung mit uns gesprochen!

Am Nachmittag des 9.7.2025 konnten wir endlich mal unsere Sorgen rund um die Planungen eines (temporären) Baus zweier Tragluft-Sporthallen auf dem benachbarten BBZ-Gelände sowie Fragen der Regenentwässerung des Schulgeländes vortragen. Beides Themen, welche uns schon länger beschäftigen.

Direkt über der Terrasse unseres Ferienhauses Missunde hatten sich Wespen eingenistet. Es half alles nichts, ein Wespenfachmann musste uns helfen und hat das Nest umgesiedelt ...

Am 14.7.2025 hat unser geliebtes Finanzamt die "Steuerkatze aus dem Sack" gelassen:

Wir müssen wegen eines vermeintlichen Aufgabe- oder auch Veräußerungsgewinns 22.865,79€ an Steuern für das Jahr 2023 nachzahlen - das tut weh und fällt uns natürlich auch sehr schwer!

Steuern zahlen zu müssen, obwohl man tatsächlich keine Extra-Einnahme oder gar einen Gewinn hatte, das muss man erstmal verstehen. Ich werde nach der Rechtskraft des Steuerbescheids hier die komplette Geschichte erzählen.

Sie können sich jetzt schon auf diese unglaubliche Geschichte freuen ...

Wir hatten am 21.7.2025 mit einem Vertreter der Flensburger Firma "Enerix" einen weiteren Beratungstermin zum Thema Heizen. Wir haben ihn in die Örtlichkeiten eingewiesen und alle möglichen Heizungsdaten zusammengestellt. Nun sind wir auf seine Expertise gespannt und warten auf ein Angebot bzw. Vorschlag für ein zukunftsfähiges Heizkonzept.

Wir haben unseren "alten" Freund Höffi in Schwerin in seine Pension begleitet. Er war Inspekteur der Landespolizei MV und wurde am 31.7.2025 aus dem Dienst verabschiedet ... nebenher haben wir uns für 2 Tage in Schwerin umgesehen. Es ist dort fast so schön wie in Schleswig :-)

 

August 2025

Dies ist unser Geschenk für 20 Jahre Paulihof an uns selbst: Eine begehbare Glasplatte als Brunnenabdeckung, welchen wir nachts nun auch noch beleuchten werden! Das sieht schon schön aus ...

Unser gerichtliches Mahnverfahren wegen ausstehender Mietnebenkosten geht am 5.8.2025 in die nächste Runde.

Nachdem in letzter Minute (unbegründeter) Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde, haben wir eine Klageschrift verfasst und dem Amtsgericht Schleswig übersandt. Nun kommt es zu einem schriftlichen Vorverfahren vor dem Zivilgericht - zuvor mussten wir aber 205,00€ Gerichtskosten vorstrecken.

Jetzt hoffen wir, dass uns mal der Grund für die bisherige Zahlungsverweigerung genannt wird. 

 

Am 17.8.2025 haben wir die Renovierung unserer (noch) leerstehenden Wohnung im alten Stall abgeschlossen und können jetzt ganz entspannt auf die neue Mitbewohnerin warten, welche zum 1.11.2025 einziehen wird.

Für ein paar Tage konnten wir schon mal neue Gartenbewohner bei uns begrüßen - ihre Angst vor unserer Landseerhündin Molly war dann aber doch zu groß, so dass die Beiden schnell wieder verschwanden.

 

September 2025

Die Folgen des Ostsee-Hochwassers 2023 lassen uns nicht los:

Der Bund der Versicherten strebt eine Sammelklage gegen die zahlungsunwilligen Versicherungen an und auch unser Fall soll dafür herangezogen werden. Der BdV benötigt für die Klage ca. 60.000€ an Spenden und mindestens 50 Betroffene, die sich der Sammelklage anschließen wollen.

Wir sind dabei - auch mit einer Geldspende!

Das war klar: Der Schleswiger Bürgermeister will die Bettensteuer einführen. Ab wann und in welcher Höhe diese neue Steuer kommen soll, ist mir (noch) nicht bekannt. Ich werde Sie regelmäßig über die Entwicklung informieren und bereits jetzt ankündigen, dass ich diese Steuer an meine Gäste weitergeben werde ...

Am 13.9.2025 ging es für uns mal wieder nach Zypern. Unser Enkel Henry wächst und gedeiht, außerdem konnten wir eine sehr schöne Hochzeit mit Niklas und seiner Anna feiern.

Tatsächlich haben wir bereits im September den Terrassenneubau im Westen unseres Hauses so gut wie abgeschlossen - jetzt fehlen nur noch Kleinigkeiten, es wird!

 

Die nächste "Heizungs-Fachfirma" hat das Handtuch geschmissen und vor der Aufgabe, das Heizen auf dem Paulihof neu und alternativ  zu denken, kapituliert.

Wir geben nicht auf und haben bereits für den Oktober einen nächsten Beratungstermin mit einer neuen Firma verabredet ... mal sehen, was von dort kommt.

 

Das gerichtliche Mahnverfahren wegen ausstehender Mietnebenkosten ist mit einer gütlichen Einigung außergerichtlich zu Ende gegangen - das erspart viel Zeit, Ärger und schont die Nerven! Einen bereits für Oktober anberaumten Gerichtstermin kann ich nun absagen ...

 

 

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Wissenswertes zum Denkmalschutz

Steuerliche Berücksichtigung

 

Als Besitzer eines Kulturdenkmals konnte ich die Kosten zum Erhalt meines Denkmals steuerlich 10 Jahre lang mit jährlich 9% der bescheinigten Aufwendungen geltend machen.

Wenn ich beispielsweise 10.000€ für die Erneuerung von Fenstern ausgebe, dann kann ich 10 Jahre lang 900€ meines Einkommens  pro Jahr steuerfrei behalten - bei einem Steuersatz von 25% bedeutet dies über den Daumen eine Steuerersparnis von 225€.

 

Richtig:

Damit ist nicht gemeint, dass ich im Jahr 225€ vom Staat bekomme! Nein, ich muss "nur" 225€ weniger Steuern zahlen!

 

 

Bescheinigung

 

Um steuerliche Berücksichtigung finden zu können, müssen die Aufwendungen zum Erhalt des Denkmals zunächst einmal bescheinigt werden.

Achtung, hier liegt der Hase im Pfeffer:

Eine solche Steuer-Bescheinigung darf nur das Landesamt für Denkmalpflege in Kiel ausstellen und der Antrag auf Bescheinigung muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Die handwerkliche Ausführung der Arbeiten ist  u n a b h ä n g i g  davon mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen!

 

Richtig:

Wenn wir ein Wohnzimmer neu streichen wollen, müssen wir uns bzw. die Arbeiten mit  z w e i  Behörden abstimmen und von beiden Behörden die Zustimmung einholen - unabhängig voneinander!

 

 

Durchführungsbestimmungen

 

Zu dem gültigen Denkmalschutzgesetz erlässt die Verwaltung sog. Durchführungsbestimmungen - eigentlich!

In einem solchen Werk wird das Verwaltungshandeln, welches durch das Denkmalschutzgesetz ausgelöst wird, "erklärt" und soll dadurch bei den Betroffenen ein Stück weit Transparenz, vielleicht auch Berechenbarkeit, erzeugen.

 

Richtig:

Schon das Wort "eigentlich" deutet darauf hin ... bis heute gibt es diese Durchführungsbestimmungen nicht!

Aber ich möchte auch nicht hetzen, das Gesetz gilt in der aktuellen Fassung auch erst seit 30.1.2015!

 

 

Garten & Gebäude, Umgebungsschutz

 

Wenn ich früher den Begriff "Denkmalschutz" gehört habe, hatte ich immer nur schöne (meist alte) Gebäudefassaden vor Augen - Sie doch sicherlich auch!?

Weit gefehlt ...

 

Richtig ist:

Denkmalschutz kann auch für

das Innere eines Gebäudes - auch wenn es sich um ein privat genutztes Wohnhaus handelt,

Gärten - auch wenn es sich um den eigenen privaten Garten handelt,

gelten.

Und dann gibt es auch noch den Umgebungsschutz! Wobei, der Begriff "Umgebung" ist natürlich nicht definiert!

 

 

Denkweise der Behördenvertreter

 

Ein schwieriges Thema! Die Damen und Herren denken natürlich völlig anders als ein Eigentümer ...

Sie lassen ein denkmalsgeschütztes Gebäude lieber verfallen als Maßnahmen zuzustimmen, die nach ihrer Bewertung nicht denkmalgerecht wären.

Wirtschaftliche Auswirkungen ihrer Anordnungen interessieren die Denkmalschützer überhaupt nicht.

Selber wird der Denkmalschutz nicht aktiv, auch nicht bei landeseigenen Liegenschaften.

 

 

Mein Fazit:

 

Der Denkmalschutz (zer-)stört die Liebe zu alten Gemäuern, sehr viele der dort tätigen Mitarbeiter treten all- und besserwissend auf und unterliegen keiner außergerichtlichen Kontrolle! So manches Mal habe ich mir schon die Frage nach der Kompetenz gestellt.

Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist eine Katastrophe aus den Zeiten der SPD-Grüne-SSW Landesregierung.

 

Ich würde nicht noch einmal ein denkmalgeschütztes Haus kaufen.

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© Frank Neubauer 2022