Besucher seit dem 13.3.2013
"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
Neues von Neubauer:
April 2026
Der erste Monat Leerstand unserer Wohnung auf dem Paulihof (frei seit 1.3.2026) ist um. Inzwischen liegen konkrete Zahlen zu den durch die Katzen verursachten Kratz- und Bissschäden vor: Die Handwerker fordern laut Kostenvoranschlägen 15.583€, der Versicherungsgutachter sieht den Schaden erwartungsgemäß niedriger und setzt 11.000€ an – allerdings inklusive Abzug ‚Neu für Alt‘ und inklusive Mehrwertsteuer.
Die Haftpflichtversicherung unserer Ex-Mieterin lehnt die Schadenregulierung jedoch ab: Die Kratz- und Bissschäden durch die Katzen wären über einen sehr langen Zeitraum entstanden und deswegen nicht über die private Haftpflicht versichert!
Um nicht wieder jahrelang auf irgendwelche Juristen warten zu müssen, haben wir ihr ein zeitlich befristetes Angebot zur Güte gemacht ... mal sehen, was jetzt passiert.
Tatsächlich hat unsere ehemalige Mieterin unseren Vorschlag zur Güte angenommen und uns eine kleine Entschädigung gezahlt. Dieses Geld werden wir zur Renovierung der Wohnung verwenden - unsere Arbeitszeit bezahlt mal wieder keiner.
Dafür haben wir neue Mieter gefunden, welche gut zu unserer Hofanlage passen werden! Sie kommen aus Stuttgart und ziehen am 1.9.2026 auf den Paulihof!
Unsere PV-Anlage läuft super! Alleine im April haben wir 3,57MWh Strom erzeugt und waren damit zu 100% autark ... echt spannend!
Mai 2026
So richtig glauben kann ich eigentlich selbst noch gar nicht: Wir haben am 22.5.2026 den Bau einer neuen Pelletheizung beauftragt! Jetzt müssen "nur" noch Förderanträge gestellt und Vorarbeiten erledigt werden und dann kann es im Herbst losgehen - hoffentlich!
Zum 31.5.2026 mussten wir der Stadt Schleswig unsere "Beherbergungsbetriebe" melden, damit wir dann auch die Bettensteuer entrichten können - diese Steuer ist schon jetzt ein gewaltiges Bürokratiemonster und frißt Zeit & Energie.
Juni 2026
Es gibt neuen Ärger mit der öffentlichen Hand! Am 7.6.2026 habe ich nach jahrelangem Bitten den Landrat nun schriftlich aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig keine "Regenwasser-Sturzbäche" mehr von seinem Grundstück auf meins gelangen - zu diesem Thema werde ich in Kürze hier einen Bericht abliefern ... es nervt und ich weiß mir nicht mehr zu helfen!
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!
Als wäre die Versagung einer Genehmigung zur Herstellung einer PV-Anlage für sich genommen nicht schon schlimm und unerträglich genug - jetzt sehen wir uns auch noch einer Ordnungswidrigkeitenanzeige ausgesetzt!
Der Vorwurf aus dem städtischen Bauamt lautet auf "Errichtung einer ungenehmigten Parkplatzanlage".
Die Geldbuße für diese "Tat" wurde von der städtischen Bußgeldstelle auf 1.000,00€ festgesetzt.
Doch der Reihe nach:
Herr Bürgermeister Dose hat bereits kurz vor Weihnachten 2022 in einer EMail an uns angekündigt, dass "seine" Bauaufsicht eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen Frank erstatten wird ...
Am 13.2.2023 erreichte uns dann diese Anhörung zu einer gegen Frank gerichteten Ordnungswidrigkeitenanzeige vom 24.1.2023 der Stadt Schleswig, FB Bau, Sachgebiet Bauaufsicht.
Uns, besser Frank, wurde eine Antwortfrist bis zum 28.2.2023 eingeräumt - das sind man gerade 14 Tage!
Aber so kennt man unsere Verwaltung. Sie lassen sich ewig Zeit, von "ihren" Bürgern erwarten sie aber sofortiges reagieren ... als ob man nichts auf dem Zettel hätte.
Als pflichtbewusster Bürger antwortet man dann ja auch innerhalb der gesetzten Frist. Aber mal ganz ehrlich: Was ist das für ein Tatvorwurf? Wir sind zwar keine Juristen, aber ein wenig Fleisch am Knochen hätten wir schon erwartet! Daher fiel die erste Äußerung auch ziemlich kurz (und vielleicht ja auch ein wenig bissig) aus ...
Von einer Verfahrenseinstellung haben wir allerdings auch nur geträumt!
Tatsächlich erreichte uns am 6.5.2023 ein Bußgeldbescheid über 1.000,00€ zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 53,50€!
Nur mal so am Rande bemerkt: Die Verwaltung hat sich für die "Bearbeitung" meines Verfahrens bis hierher deutlich über 3 Monate Zeit gelassen - gerechnet ab Anzeigedatum.
Deutlich über 2 Monate musste Frank nun auf eine nächste Reaktion aus dem Rathaus warten ... sie kam dann (endlich) am 13.7.2023.
"Ihrem Einspruch kann nicht stattgegeben werden, Sie können aber noch bis zum 20.8.2023 die Gesamtforderungin Höhe von 1.053,50 Euro auf eines der Konten der Finanzbuchhaltung Schleswig überweisen"
Natürlich werden wir nicht überweisen und die nächsten Schritte mitgehen: Die Staatsanwaltschaft Flensburg wird wohl öffentliche Klage gegen Frank beim Amtsgericht Schleswig beantragen.
Das können wir schon jetzt sagen: Gleich wie der erstinstanzliche Richterspruch ausfällt, wir werden das Urteil akzeptieren.
Sollten Sie Interesse an dem Wortlaut der Einspruchsversagung haben, können Sie das Schreiben hier nachlesen:
Wir schreiben den 27.8.2023 und haben das Bußgeld (natürlich) nicht bezahlt!
Als nächstes wird uns dann wohl die Klageschrift der Staatsanwaltschaft Flensburg erreichen!?
Auch am 25.09.2023 gibt es noch keine Neuigkeiten von dem Verfahren ...
Auch am 21.03.2024 gibt es noch keine Neuigkeiten von dem Verfahren ...
Auch am 30.05.2024 gibt es noch keine Neuigkeiten von dem Verfahren ...
Am 3.1.2025 erreichte uns eine bis zum 15.1.2035 befristete "Duldungsverfügung" für die "rechtswidrig errichtete Stellplatzanlage" - so steht es in einem 7-seitigen Brief der städtischen Bauaufsichtsbehörde geschrieben.
Die Kosten für die Duldungsverfügung wurden auf 355,00€ festgesetzt.
Dadurch ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren zwar noch nicht abgeschlossen, wir haben aber Ruhe vor dem Bauamt und ein weiteres Argument in dem staatsanwaltschaftlichen Verfahren (wenn es denn überhaupt noch geführt wird!?).
Auch am 14.5.2026 gibt es keine Neuigkeiten von der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht.
Ich gehe davon aus, dass das Ordnungswidrigkeitenverfahren entweder eingestellt wurde oder aber mittlerweile verjährt ist!?
Für mich ist dieses Kapitel jedenfalls abgeschlossen.