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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
"Nein" zu einer privaten
PV-Anlage in Schleswig!
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!
Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:
Neues von Neubauer:
November 2024
Schlimmer geht immer: Der November schafft es als "Behörden-Monat des Jahrzehnts" in unser persönliches Geschichtsbuch.
Das Finanzamt dreht völlig frei, so dass wir tatsächlich eine Fachanwältin für das Steuerrecht und dazu einen Steuerberater engagieren mussten. Die Finanzbeamten möchten, dass wir mehrere 10 Tausend Euro Steuern auf einen vermeintlichen "Buchgewinn" abführen! Unser Fazit: Nie wieder Selbstständig - streng genommen müsste man mit dem Arbeiten sogar ganz aufhören ...
Bis Ende Februar 2025 müssen wir einige Bäume in unserem Garten fällen bzw. Pflegeschnitte durchführen lassen.
Ein paar von ihnen sind offensichtlich krank, andere bereits abgestorben und/oder stehen so dicht an unserem Wohnhaus, dass wir selbst im Hochsommer Licht anmachen müssen - von der Gefahr für das Gebäude einmal abgesehen!
Dafür müssen wir uns mit gleich 3 Behörden (Landesamt für Denkmalschutz, Untere Denkmal- & Naturschutzbehörde) abstimmen. Nach insgesamt drei Ortsterminen waren dann auch die Behördenvertreter überzeugt, dass etwas passieren muss. Nun müssen wir "nur" noch die entsprechenden Anträge stellen - richtig: Bei allen drei Behörden müssen wir unterschiedliche Anträge stellen! Behörden-Deutschland grüßt!
Dann möchten wir nach fast 20 Jahren bei uns mal eine neue Küche einbauen - eigentlich kein Staatsakt, oder? Weit gefehlt! Bevor wir für dieses Vorhaben eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung bekommen, muss zunächst ein Energieberater unser Haus begutachten! Gefordert - getan: Am 28.11.2024 erschien ein Energie-Fachberater bei uns ... kurze Zusammenfassung gefällig? Das war gar nichts, der Erkenntnisgewinn tendiert gegen Null! So einfach so viel Geld verdienen kann nur ein Berater! Aber wir haben jetzt ein Gutachten, wenn auch ohne Aussage, und können damit einen Antrag auf den Umbau unserer Küche stellen - mal sehen, ob der genehmigt wird.
Fragen Sie bitte nicht, was ein Energieberater mit dem Einbau einer neuen Küche zu tun hat.
Dezember 2024
Auch im Dezember geht es mit den Abstimmungsgesprächen und behördlichen Vor-Ort-Terminen weiter. Neben den Themen "Küchenerneuerung", "Baumpflege" und "Steuer" haben wir noch immer die PV-Anlage auf der ToDo-Liste. Die städtische Bauaufsicht hat uns mittlerweile die Hand gereicht und wir haben eine Fachfirma mit der Planung einer (zunächst) etwas kleineren PV-Anlage beauftragt. Im Januar soll ein erstes Ergebnis visualisiert vorliegen und dann schauen wir mal, was geht - oder auch nicht!
Einige von Ihnen, liebe Feriengäste, darf ich über Weihnachten und den Jahreswechsel begrüßen! Danke für die jahrelange Treue!
Allen anderen wünsche ich auf diesem Wege einen ruhigen Ausklang eines recht unruhigen Jahres und freue mich auf ein Wiedersehen (vielleicht auch Kennenlernen?) in 2025 - bleiben Sie gesund und positiv!
Januar 2025
Nach und nach trudeln die ersten Grundsteuerbescheide bei uns ein ... für das Ferienhaus Missunde "darf" ich zukünftig 389,24% mehr Grundsteuer B bezahlen, für unsere Hofanlage Paulihof schlappe 256,30%!
Soviel zum Thema bezahlbarer Wohnraum und Aufkommensneutralität. Wann hört dieser Steuerwahnsinn eigentlich mal auf?
Es passt zum staatlichen Steuerwahnsinn:
Die Gespräche mit unserem Steuerberater zum Thema "Aufgabegewinn" gehen weiter. Es ist noch immer keine Lösung in Sicht, das Finanzamt beharrt auf der Forderung nach einer zusätzlichen Besteuerung von 164.093,77€ Aufgabegewinn. Ein vermeintlicher "Gewinn", den ich bestreite und erst recht nicht in Form eines Geldbetrags eingenommen habe!
Am 29.1.25 endete für Frank ein Notfalltermin beim Zahnarzt mit einem Zahnverlust. Nun muss die Wunde heilen und dann kann alles wieder schick gemacht werden - und auch so etwas braucht man nicht.
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!
Ich möchte erst gar keinen Zweifel aufkommen lassen und von vornherein klarstellen, dass Sabrina und mir der Denkmalschutz sehr am Herzen liegt …
Als wir uns 2005 in das Abenteuer „Paulihof 1“ stürzten wussten wir, dass fortan der Denkmalschutz bei all unseren Bauaktivitäten eine große Rolle spielen würde.
Uns war auch klar, dass das gesamte Vorhaben durch die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, Abstimmungs- und Genehmigungsverpflichtungen teurer und zeitintensiver werden würde.
Was wir aber nicht wussten ist, dass die handelnden Personen gottgleich auftreten, jegliches Fingerspitzengefühl verloren haben und die Eigentümer von Denkmälern aber auch die Steuerzahler ganz offensichtlich mit „Golddukateneseln“ verwechseln.
Bevor ich diese gewagte These anhand von Beispielen unter "immer nur Ärger ..." belegen möchte, muss ich Sie mit den Strukturen der Denkmalschutzbehörden vertraut machen – man versteht sonst nur die Hälfte und erst recht nicht unsere Emotionen im Zusammenhang mit diesem Thema!
Die oberste Denkmalschutzbehörde
Ich war bislang immer der Meinung, dass das Handeln der MitarbeiterInnen des Landesamtes für Denkmalschutz der Aufsicht und den Weisungen eines Ministers/einer Ministerin als oberste Behörde unterläge - wie (fast) jedes andere Verwaltungshandeln auf Landesebene auch!? Dies scheint aber ein Trugschluss zu sein!?
Die obere Denkmalschutzbehörde
Das Landesamt für Denkmalpflege ist als „Ober- und Fachbehörde“ für „die Pflege und den Schutz der Kulturdenkmäler laut gesetzlichem Auftrag“ zuständig und weisungsunabhängig in ihrem Handeln und ihren Entscheidungen. Von daher bleibt jedem Betroffenen nur der Weg zum Verwaltungsgericht, wenn man eine Entscheidung der Behördenmitarbeiter hinterfragen möchte.
Sie glauben nicht, dass die Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege weisungsungebunden agieren können? Dann sind die nachfolgenden Artikel aus den Schleswiger Nachrichten genau das Richtige für Sie:
Nun aber weiter mit den Behördenstrukturen und -zuständigkeiten:
Die untere Denkmalschutzbehörde
Neben dem Landesamt für Denkmalpflege gibt es auf Ebene der Kreisverwaltung bzw. der kreisfreien Städte die „Unteren Denkmalschutzbehörden“. Sie sind für alle Eigentümer von Denkmälern die alleinigen Ansprechpartner, wenn es um bauliche Veränderungen an einem Denkmal geht.
Bei dem Kreis Schleswig-Flensburg besteht die Behörde aus einer einzigen Person, die nebenbei auch noch andere Verwaltungsaufgaben hat!
Alleine im Kreis Schleswig-Flensburg gab es bereits vor der Gesetzesnovelle 2015 über 900 eingetragene Kulturdenkmäler, von denen sich alleine 238 in der Stadt Schleswig befinden. Sie können sicher sein, dass die Zahl der Denkmale sich noch wesentlich erhöht hat. Hier gelangen Sie zur Liste der eingetragen Denkmäler in Schleswig-Holstein
Folgen Sie ruhig mal dem obenstehenden Link – vielleicht gehört Ihnen ja auch ein Kulturdenkmal und Sie wissen es gar nicht … ein durchaus denkbares Szenario, denn die Behörden reden nicht mit den betroffenen Eigentümern! Auch diese Aussage treffe ich nicht „einfach so“.
Nun ein paar einführende Worte zu der Praxis der Behörden im Umgang mit den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften.
Nehmen wir einmal an, Sie wollen die gut 50 Jahre alten Fenster Ihres Hauses gegen neue, energetisch hochwertige Fenster austauschen. Möglicherweise weil die Fenster nicht mehr richtig schließen und Sie ständigem Luftzug ausgesetzt sind, oder weil Ihre Heizungsrechnung in schwindelerregende Höhen steigt oder weil Sie auch mit einem Auge auf den Klimaschutz schielen oder weil die alten Fenster irreparabel kaputt sind und wirklich nicht mehr gut aussehen. Genau diese Gründe - und zwar alle - haben mich zu so einem Entschluss bewogen!
Während Sie Kontakt zu einem Tischler Ihres Vertrauens aufnehmen, sich einen Kostenvoranschlag geben lassen, dann den Auftrag erteilen und in wenigen Wochen mit den neuen Fenstern leben dürfen, stelle ich einen schriftlichen Antrag an die Untere Denkmalschutzbehörde – in meinem Fall an die des Kreises Schleswig-Flensburg.
Und was mir dann passiert ist, lässt jegliche Liebe zu alten Gemäuern erkalten - aber: Ich habe vor so viel Beamtentum mitlerweile resigniert ...