Paulihof-Ferienwohnungen Sabrina Neubauer Schleswig, Paulihof
Paulihof-FerienwohnungenSabrina NeubauerSchleswig, Paulihof

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"Nein" zum Tourismus in Schleswig?

Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?

Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist): 

Fortbetrieb Ferienwohnungen

"Nein" zu einer privaten

PV-Anlage in Schleswig!

Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!

Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:

Genehmigungsversagung PV-Anlage

Neues von Neubauer:

 

März 2025

Die Unmengen Brennholz - es sind tatsächlich fast 40m³ geworden - müssen nun auch trocken & sicher gelagert werden! Deshalb haben wir im Süden unserer Ceremoni einen Unterstand gebaut, welcher später auch als Carport genutzt werden kann ... auch das Wetter hat mitgespielt: So einen sonnigen und trockenen März hatten wir noch nie.

 

Wir konnten die schönen März-Tage auch noch für andere Gartenarbeiten nutzten. Neben einer "Bagger-Woche" haben wir auch noch unsere Wiesen gewalzt - wie sollen wir sonst gegen die Spuren der hyperaktiven Maulwürfe und Wühlmäuse ankommen?

Natürlich haben wir uns dieser Tage um einen Nachmieter für die frei werdende Wohnung auf dem Paulihof gekümmert ... mit Erfolg: Der neue Mietvertrag ist bereits unterschrieben! 

Zum 1.11.2025 wird die Wohnung neu bezogen und wir freuen uns auf eine neue Nachbarin aus dem Süden der Republik, welche wir als jahrelangen Feriengast bereits gut kennen.

 

Auch die bevorstehende Urlaubssaison will gut vorbereitet sein! Kleinere Reparaturarbeiten stehen genauso an, wie Ergänzung bzw. Erneuerung von Einrichtungsgegenständen.

Ich freue mich auf den April - dann geht es los!

 

April 2025

Los geht`s mit der Urlaubssaison 2025!

Alle Unterkünfte sind schier & schick, die ersten Tage im April gehören allerdings noch meinem Ferienhaus Missunde:

Erkennen Sie mein Problem :-)

Aber auch diese Haufen :-) werde ich noch rechtzeitig beseitigen - ich freue mich einfach nur auf Ihren Besuch!

 

Sie fragen sich vielleicht, was meine geliebten Behörden machen? Tatsächlich habe ich weder im März noch im April irgendeine Nachricht vom Bauamt, vom Finanzamt, von den Denkmalbehörden oder sonst wem erhalten! Auch mal ganz schön ...

 

Wir haben uns mal wieder mit dem Thema "Heizung" beschäftigt. Am 4.4.2025 haben wir eine kleine Heizungsmesse besucht und am 7.4.2025 war ein Heizungsbauer zu einem weiteren Beratungsgespräch auf dem Paulihof. Eine erste Kostenschätzung liegt jetzt vor und spricht von schlappen 216.000,00€, um ein Luft-Wärmepumpenkonzept für den Paulihof umzusetzen. Das müssen wir nun erstmal verdauen.

Am 29.4.2025 ging es für uns selbst in den Urlaub - natürlich haben wir wieder unseren Enkel auf Zypern besucht. 

Es blieb aber auch etwas Zeit, um die Insel weiter zu erkunden - es gibt dort schon sehr schöne Ecken und Strände!

 

Mai 2025

In diesem Jahr erwarten wir sehr viele neue Feriengäste und sind sehr gespannt auf die "neuen Gesichter" - die ersten Begegnungen waren jedenfalls schon vielversprechend!

 

Tatsächlich hat sich die Investitionsbank S-H, über die wir im letzten Jahr den Hochwasser-Notkredit bekommen haben, bei uns gemeldet. Sie glauben offensichtlich nicht, dass wir Opfer der Sturmflut waren und den Kredit zweckbestimmt eingesetzt haben.

Am 16.5.2025 erschien eine Mitarbeiterin der Bank im Hafengang, um die Ferienhäuser zu begutachten. Wir sind fassungslos über dieses Vorgehen, da wir für den Kredit Zinsen zahlen, ihn bereits tilgen und uns kein Cent erlassen wird. Wie mit uns Opfern der Naturkatastrophe umgegangen wird, ist einfach nur beschämend.

 

17.5.2025: Es gibt Neuigkeiten vom Finanzamt!

Unser Aufgabegewinn nach der Insolvenz der Ceremoni-Pächter mit dadurch bedingter Gewerbeaufgabe soll jetzt "nur" noch in Höhe von 144.094,00€ festgestellt werden - und damit 20.000,00€ weniger als noch im Januar. Was dies in Steuer-Euro`s bedeutet, bleibt abzuwarten. Ich rechne jedenfalls mit einer hohen fünfstelligen Steuer-Nachforderung ...

Nach Wochen, wenn nicht sogar Monaten, der Trockenheit ist unser Regenrückhaltebecken so leer wie noch nie! So schön die Sonne auch ist - etwas Regen kann es jetzt mal wieder geben.

Die Dachterrasse unseres Vorbaus ist nach fast 20 Jahren baufällig. Die Holzdielen sind morsch, der Estrich hat Risse bekommen und die Abdichtungen sind teilweise aufgebrochen.

Jetzt geht es an die Sanierung und wir hoffen, dass wir im Juni dieses Projekt erfolgreich beenden - auf jeden Fall ist es eine undankbare  Fummelarbeit.

 

 

Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...

über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!

 

www.lottoview.de

Die Behördenstrukturen beim Denkmalschutz

Ich möchte erst gar keinen Zweifel aufkommen lassen und von vornherein klarstellen, dass Sabrina und mir der Denkmalschutz sehr am Herzen liegt …

Als wir uns 2005 in das Abenteuer „Paulihof 1“ stürzten wussten wir, dass fortan der Denkmalschutz bei all unseren Bauaktivitäten eine große Rolle spielen würde.

Uns war auch klar, dass das gesamte Vorhaben durch die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, Abstimmungs- und Genehmigungsverpflichtungen teurer und zeitintensiver werden würde.

 

Was wir aber nicht wussten ist, dass die handelnden Personen gottgleich auftreten, jegliches Fingerspitzengefühl verloren haben und die Eigentümer von Denkmälern aber auch die Steuerzahler ganz offensichtlich mit „Golddukateneseln“ verwechseln.

Bevor ich diese gewagte These anhand von Beispielen unter "immer nur Ärger ..." belegen möchte, muss ich Sie mit den Strukturen der Denkmalschutzbehörden vertraut machen – man versteht sonst nur die Hälfte und erst recht nicht unsere Emotionen im Zusammenhang mit diesem Thema!

Die oberste Denkmalschutzbehörde

Ich war bislang immer der Meinung, dass das Handeln der MitarbeiterInnen des Landesamtes für Denkmalschutz der Aufsicht und den Weisungen eines Ministers/einer Ministerin als oberste Behörde unterläge - wie (fast) jedes andere Verwaltungshandeln auf Landesebene auch!? Dies scheint aber ein Trugschluss zu sein!?

Die obere Denkmalschutzbehörde

Das Landesamt für Denkmalpflege ist als „Ober- und Fachbehörde“ für „die Pflege und den Schutz der Kulturdenkmäler laut gesetzlichem Auftrag“ zuständig und weisungsunabhängig in ihrem Handeln und ihren Entscheidungen. Von daher bleibt jedem Betroffenen nur der Weg zum Verwaltungsgericht, wenn man eine Entscheidung der Behördenmitarbeiter hinterfragen möchte.

Sie glauben nicht, dass die Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege weisungsungebunden agieren können? Dann sind die nachfolgenden Artikel aus den Schleswiger Nachrichten genau das Richtige für Sie:

Nun aber weiter mit den Behördenstrukturen und -zuständigkeiten:

Die untere Denkmalschutzbehörde

Neben dem Landesamt für Denkmalpflege gibt es auf Ebene der Kreisverwaltung bzw. der kreisfreien Städte die „Unteren Denkmalschutzbehörden“. Sie sind für alle Eigentümer von Denkmälern die alleinigen Ansprechpartner, wenn es um bauliche Veränderungen an einem Denkmal geht.

Bei dem Kreis Schleswig-Flensburg besteht die Behörde aus einer einzigen Person, die nebenbei auch noch andere Verwaltungsaufgaben hat!

Alleine im Kreis Schleswig-Flensburg gab es bereits vor der Gesetzesnovelle 2015 über 900 eingetragene Kulturdenkmäler, von denen sich alleine 238 in der Stadt Schleswig befinden. Sie können sicher sein, dass die Zahl der Denkmale sich noch wesentlich erhöht hat. Hier gelangen Sie zur Liste der eingetragen Denkmäler in Schleswig-Holstein

Folgen Sie ruhig mal dem obenstehenden Link – vielleicht gehört Ihnen ja auch ein Kulturdenkmal und Sie wissen es gar nicht … ein durchaus denkbares Szenario, denn die Behörden reden nicht mit den betroffenen Eigentümern! Auch diese Aussage treffe ich nicht „einfach so“.

Quelle: SHZ vom 26.8.2014

Nun ein paar einführende Worte zu der Praxis der Behörden im Umgang mit den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften.

Nehmen wir einmal an, Sie wollen die gut 50 Jahre alten Fenster Ihres Hauses gegen neue, energetisch hochwertige Fenster austauschen. Möglicherweise weil die Fenster nicht mehr richtig schließen und Sie ständigem Luftzug ausgesetzt sind, oder weil Ihre Heizungsrechnung in schwindelerregende Höhen steigt oder weil Sie auch mit einem Auge auf den Klimaschutz schielen oder weil die alten Fenster irreparabel kaputt sind und wirklich nicht mehr gut aussehen. Genau diese Gründe - und zwar alle - haben mich zu so einem Entschluss bewogen!

 

Während Sie Kontakt zu einem Tischler Ihres Vertrauens aufnehmen, sich einen Kostenvoranschlag geben lassen, dann den Auftrag erteilen und in wenigen Wochen mit den neuen Fenstern leben dürfen, stelle ich einen schriftlichen Antrag an die Untere Denkmalschutzbehörde – in meinem Fall an die des Kreises Schleswig-Flensburg.

 

Und was mir dann passiert ist, lässt jegliche Liebe zu alten Gemäuern erkalten - aber: Ich habe vor so viel Beamtentum mitlerweile resigniert ...

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© Frank Neubauer 2022