Besucher seit dem 13.3.2013
"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
Neues von Neubauer:
Januar 2026
Eine Mitbewohnerin unserer Hofanlage wird zum 1.3.2026 nach über 10 Jahren aus persönlichen Gründen wegziehen - ein entsprechendes Kündigungsschreiben haben wir heute in unserem Briefkasten "gefunden" ...
Am 9.1.2026 hatten wir mal wieder ein "Jahrzehnt-Hochwasser" mit einem Pegelstand von ca. 645cm. Leider war der Pegel im Schleswiger Stadthafen ausgefallen, orientiert haben wir uns an der Pegelstation Füsing.
Es war mal wieder äußerst knapp für unsere Häuser am Hafen!
Den ruhigen Jahresanfang haben wir - solange wir kein Schnee schieben mussten - mit Auf- und Umräumarbeiten in unserer "Waschküche" verbracht ... das musste auch mal sein.
Das Finanzamt hat sich mal wieder gemeldet - dieses Mal ging es um die Grundsteuer für unsere "Ceremoni". Unser Einspruch war erfolgreich und wir haben bereits einen neuen Bescheid!
Wir haben nach jahrelanger Suche eine Versicherung gefunden, welche Ostsee-Sturmflutschäden absichert!
Die Itzehoer Versicherung hat uns zum 1.2.2026 mit unseren Häusern am Stadthafen tatsächlich aufgenommen. Die Prämie ist trotz hoher Selbstbeteiligung zwar kein Schnapper, trotzdem sind wir heilfroh. Ich werde das Thema Versicherungen noch vertiefen ...
Februar 2026
Schnee - Schnee - Schnee, dazu tagelanger Oststurm und häufig zweistellige Minusgrade. Das war ein bitterkalter Jahresstart mit ständigem Schneeschieben, an einen solch strengen Winter kann ich mich nicht erinnern.
Wie soll es auch anders sein? Inmitten der Kältewelle machte unsere Heizungsanlage schlapp! Letztendlich war "nur" ein kleines Reglungsgerät defekt und wir konnten den Fehler selbst beheben - aber Nerven hat es trotzdem gekostet ...
Wir haben ein weiteres Angebot für eine Wärmepumpenlösung auf dem Paulihof erhalten: 300.000€ zuzüglich Kosten für notwendige Erdarbeiten hat die nächste Fachfirma aufgerufen. Damit steht fest, dass wir uns von dieser Form einer Heizugserneuerung verabschieden - das ist für uns schlicht nicht zu finanzieren.
Am 12.2.2026 fand auf Einladung der IHK und der OstseefjordSchlei eine nicht-öffentliche Informationsveranstaltung zur neuen Bettensteuer in Schleswig statt. Die Verwaltung um unseren neuen Bürgermeister hat die Einführung dieser Steuer verteidigt und zeigte sich wenig gesprächs- bzw. kompromissbereit. Die Steuer kommt, wir können es nicht ändern!
Post vom Finanzamt: Unser Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid für die Hofanlage Paulihof war erfolgreich, Grund zur Freude kommt dennoch nicht auf. Trotz des neuen Bescheids sinkt die Grundsteuer B nur minimal auf jetzt 2.529,32€ und bleibt damit nahezu auf dem Niveau der angefochtenen Summe. Wir und unsere Mieter haben bislang 1.050,08€ gezahlt und haben damit eine Erhöhung um 240% zu verkraften ... soviel zum Thema "bezahlbarer Wohnraum".
Wir wühlen uns durch unsere Versicherungsordner und hatten am 24.2.2026 zwei Vertreter der Itzehoer Versicherung zu Besuch. Sie haben sich unser Ferienhaus am Hafen angesehen und eine finale Deckungszusage abgegeben. Jetzt sind wir auch gegen Schäden durch ein Ostseehochwasser abgesichert - das kostet zwar sehr viel Geld, beruhigt aber ungemein.
März 2026
Vermieten bringt nicht immer nur Spaß!
Die Wohnung auf dem Paulihof, welche wir zurückgenommen haben, ist durch die jahrelange Haltung zweier Katzen dermaßen beschädigt und verdreckt, dass wir uns mit der Bitte um Schadenersatz an die Versicherung der Mieterin gewandt haben. Zur Feststellung und Dokumentation der Wohnungsschäden erschien am 12.3.2026 ein Gutachter der Versicherung. Warten wir mal das Ergebnis ab - sicher ist nur, dass wir wieder jede Menge zusätzlicher Arbeit vor uns haben ...
In diesem Jahr starte ich mit einem neuen Homepage-Projekt: Ich möchte Ihnen Tips für Tagesausflüge geben, welche ich persönlich "getestet" habe ...
Der erste Selbstversuch fand am 20.3.2026 in Husum statt - meine Erfahrungen und Hinweise finden Sie in Kürze in der Rubrik "Ausflüge".
Nach dem finalen Aus für die Wärmepumpe lenkte unser Schornsteinfeger den Blick auf eine Pelletheizung. Neue Perspektiven eröffnete uns am 30. März 2026 ein Heizungsbauer aus Jevenstedt und schon am nächsten Tag folgte sein Angebot über 92.000 € zzgl. Erdarbeiten, Heizraum- und Pelletlagererstellung. Diese Summe ist, dank der staatlichen Förderung und viel Eigenleistung, für uns finanzierbar! Jetzt kommen wir unserem Ziel, die Heizung auf dem Paulihof bis zum kommenden Winter zu erneuern, vielleicht endlich mal einen großen Schritt näher!?
April 2026
Der erste Monat Leerstand unserer Wohnung auf dem Paulihof (frei seit 1.3.2026) ist um. Inzwischen liegen konkrete Zahlen zu den durch die Katzen verursachten Kratz- und Bissschäden vor: Die Handwerker fordern laut Kostenvoranschlägen 15.583€, der Versicherungsgutachter sieht den Schaden erwartungsgemäß niedriger und setzt 11.000€ an – allerdings inklusive Abzug ‚Neu für Alt‘ und inklusive Mehrwertsteuer.
Die Haftpflichtversicherung unserer Ex-Mieterin lehnt die Schadenregulierung jedoch ab: Die Kratz- und Bissschäden durch die Katzen wären über einen sehr langen Zeitraum entstanden und deswegen nicht über die private Haftpflicht versichert!
Um nicht wieder jahrelang auf irgendwelche Juristen warten zu müssen, haben wir ihr ein zeitlich befristetes Angebot zur Güte gemacht ... mal sehen, was jetzt passiert.
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!
Ich möchte erst gar keinen Zweifel aufkommen lassen und von vornherein klarstellen, dass Sabrina und mir der Denkmalschutz sehr am Herzen liegt …
Als wir uns 2005 in das Abenteuer „Paulihof 1“ stürzten wussten wir, dass fortan der Denkmalschutz bei all unseren Bauaktivitäten eine große Rolle spielen würde.
Uns war auch klar, dass das gesamte Vorhaben durch die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, Abstimmungs- und Genehmigungsverpflichtungen teurer und zeitintensiver werden würde.
Was wir aber nicht wussten ist, dass die handelnden Personen gottgleich auftreten, jegliches Fingerspitzengefühl verloren haben und die Eigentümer von Denkmälern aber auch die Steuerzahler ganz offensichtlich mit „Golddukateneseln“ verwechseln.
Bevor ich diese gewagte These anhand von Beispielen unter "immer nur Ärger ..." belegen möchte, muss ich Sie mit den Strukturen der Denkmalschutzbehörden vertraut machen – man versteht sonst nur die Hälfte und erst recht nicht unsere Emotionen im Zusammenhang mit diesem Thema!
Die oberste Denkmalschutzbehörde
Ich war bislang immer der Meinung, dass das Handeln der MitarbeiterInnen des Landesamtes für Denkmalschutz der Aufsicht und den Weisungen eines Ministers/einer Ministerin als oberste Behörde unterläge - wie (fast) jedes andere Verwaltungshandeln auf Landesebene auch!? Dies scheint aber ein Trugschluss zu sein!?
Die obere Denkmalschutzbehörde
Das Landesamt für Denkmalpflege ist als „Ober- und Fachbehörde“ für „die Pflege und den Schutz der Kulturdenkmäler laut gesetzlichem Auftrag“ zuständig und weisungsunabhängig in ihrem Handeln und ihren Entscheidungen. Von daher bleibt jedem Betroffenen nur der Weg zum Verwaltungsgericht, wenn man eine Entscheidung der Behördenmitarbeiter hinterfragen möchte.
Sie glauben nicht, dass die Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege weisungsungebunden agieren können? Dann sind die nachfolgenden Artikel aus den Schleswiger Nachrichten genau das Richtige für Sie:
Nun aber weiter mit den Behördenstrukturen und -zuständigkeiten:
Die untere Denkmalschutzbehörde
Neben dem Landesamt für Denkmalpflege gibt es auf Ebene der Kreisverwaltung bzw. der kreisfreien Städte die „Unteren Denkmalschutzbehörden“. Sie sind für alle Eigentümer von Denkmälern die alleinigen Ansprechpartner, wenn es um bauliche Veränderungen an einem Denkmal geht.
Bei dem Kreis Schleswig-Flensburg besteht die Behörde aus einer einzigen Person, die nebenbei auch noch andere Verwaltungsaufgaben hat!
Alleine im Kreis Schleswig-Flensburg gab es bereits vor der Gesetzesnovelle 2015 über 900 eingetragene Kulturdenkmäler, von denen sich alleine 238 in der Stadt Schleswig befinden. Sie können sicher sein, dass die Zahl der Denkmale sich noch wesentlich erhöht hat. Hier gelangen Sie zur Liste der eingetragen Denkmäler in Schleswig-Holstein
Folgen Sie ruhig mal dem obenstehenden Link – vielleicht gehört Ihnen ja auch ein Kulturdenkmal und Sie wissen es gar nicht … ein durchaus denkbares Szenario, denn die Behörden reden nicht mit den betroffenen Eigentümern! Auch diese Aussage treffe ich nicht „einfach so“.
Nun ein paar einführende Worte zu der Praxis der Behörden im Umgang mit den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften.
Nehmen wir einmal an, Sie wollen die gut 50 Jahre alten Fenster Ihres Hauses gegen neue, energetisch hochwertige Fenster austauschen. Möglicherweise weil die Fenster nicht mehr richtig schließen und Sie ständigem Luftzug ausgesetzt sind, oder weil Ihre Heizungsrechnung in schwindelerregende Höhen steigt oder weil Sie auch mit einem Auge auf den Klimaschutz schielen oder weil die alten Fenster irreparabel kaputt sind und wirklich nicht mehr gut aussehen. Genau diese Gründe - und zwar alle - haben mich zu so einem Entschluss bewogen!
Während Sie Kontakt zu einem Tischler Ihres Vertrauens aufnehmen, sich einen Kostenvoranschlag geben lassen, dann den Auftrag erteilen und in wenigen Wochen mit den neuen Fenstern leben dürfen, stelle ich einen schriftlichen Antrag an die Untere Denkmalschutzbehörde – in meinem Fall an die des Kreises Schleswig-Flensburg.
Und was mir dann passiert ist, lässt jegliche Liebe zu alten Gemäuern erkalten - aber: Ich habe vor so viel Beamtentum mitlerweile resigniert ...