Besucher seit dem 13.3.2013
"Nein" zum Tourismus in Schleswig?
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig will ganz offensichtlich den Betrieb vieler schon jahrelang bestehender Ferienwohnungen im gesamten Gebiet der Stadt Schleswig untersagen! Das glauben Sie mir nicht?
Ich wollte es auch nicht wahrhaben - aber lesen Sie selbst was passiert (ist):
"Nein" zu einer privaten
PV-Anlage in Schleswig!
Der Bürgermeister der Stadt Schleswig versagt die Genehmigung zur Errichtung einer privaten 30kwp-Solaranlage und zeigt uns auch noch an!
Hier können Sie auch diese "Geschichte" verfolgen:
Neues von Neubauer:
Juli 2023
Tatsächlich ist die erste Jahreshälfte 2023 schon wieder Geschichte! Vor gut einem Jahr, genau am 7.7.2022, haben wir unser Balkon-Kraftwerk (ohne städtische Genehmigung :-)) in unserem Garten aufgestellt. Seit dem haben wir 643kWh Strom erzeugt. Wieviel wir davon selber verbraucht haben können wir nicht sagen - theoretisch haben wir dadurch aber 372,94€ Stromkosten eingespart - ohne die Strompreisbremse zu berücksichtigen!
Erneut hat sich ein sehr alter, stattlicher Baum verabschiedet. Im Nordosten unseres Grundstücks liegt nun eine gebrochene amerikanische Roteiche. Der Baum wies mittlerweile einen Querriß im Stamm auf und der vergangene Sturm hat ihm den Rest gegeben. Jetzt heißt es wieder sägen, sägen, sägen ...
Am 20.7.2023 hat sich die Firma Baumservice Christiansen GmbH aus Fahrdorf unserer stattlichen "Eingangsbuche" angenommen. Die herunterhängenden Äste versperrten bereits die Zuwegung, schlugen bei Wind auf das Dach des Stallgebäudes und einige Totholzäste drohten sogar abzubrechen.
... noch ein Wort zu der Firma Christiansen: Absolut empfehlenswert, zuverlässig und ordentlich, zudem auch noch super symphatische Mannschaft - 5 Sterne plus!
August 2023
Auch wenn wir es nicht so richtig glauben können ... auch wir werden tatsächlich älter! Deswegen haben wir uns am 4.8.2023 mal ein Angebot zum Reinigen unserer insgesamt 270 Dachrinnenmeter auf dem Paulihof eingeholt: Stolze 4.498,20€ (bei zweimaliger Reinigung pro Jahr) beträgt der Angebotspreis - diese Summe können und wollen wir nicht an unsere Mitbewohner weiterreichen. Wir müssten dann ein großes Stück weit von unserem Anspruch auf bezahlbaren Wohnraum abrücken! Das wollen wir nicht ... also gilt weiterhin: Selbst ist der Mann und insbesondere auch die Frau :-)
Die "Kindergarten-Ferien" sind vorbei und die ersten neuen Ü3-Kinder konnten am 7.8.2023 in den vergrößerten Kita-Räumlichkeiten der Ceremoni begrüßt werden. Auch wenn die Umbauten noch nicht abgeschlossen sind: Ein "Notbetrieb" kann zumindest stattfinden!
Der Herbst steht vor der Tür und wir müssen uns um unsere Bäume kümmern. Eine stattliche Buche, wenige Meter von unserer Südfassade entfernt, leidet offensichtlich unter einem Bakterienbefall. Andere Bäume stehen derart dicht an unserem Wohnhaus, dass gar kein Tageslicht mehr ankommt und die Blätter regelmäßig die Dachrinnen verstopfen ...
Was passieren kann, wenn man sich nicht rechtzeitig um die Bäume kümmert, zeigt sich bei unserem Nachbarn am Paulihof 2
Aber wie immer gilt bei unseren Vorhaben: Einfach geht anders! Das Landesamt für Denkmalschutz, die untere Denkmalschutz- und die untere Naturschutzbehörde des Kreises müssen aktiv zustimmen! Dafür muss zunächst jeder Baum begutachtet werden, dann ist von uns ein Antrag auf Fällung zu stellen. Vor einer Genehmigung werden wir wohl auch noch einen Ortstermin mit den Behördenvertretern durchzuführen haben. Wir rechnen mit Gesamtkosten von 2.500,00€ pro Baum ... und derzeit machen uns gleich vier Buchen Sorgen!
September 2023
Henry Neubauer ist zur Welt gekommen und alle sind wohlauf! Am 8.9.2023 wurde unser erster Enkel auf Zypern geboren und ist schon jetzt unser ganzer Stolz - auch wenn wir ihn noch nicht einmal knuddeln konnten. Das holen wir aber sehr bald nach!
Es ist schon außergewöhnlich, dass in der Neubauer-Linie alle 30 Jahre der Erstgeborene einen Sohn bekommt: 1903 (Heinz) - 1933 (Peter) - 1963 (Frank) - 1993 (Niklas) und 2023 (Henry).
Frank ist nicht nur frischer Opa, jetzt trägt er auch noch die "6" vorneweg! Am 23.9.2023 haben wir mit der ganzen Familie seinen 60. Geburtstag gefeiert ...
Sie möchten einen Kommentar oder eine Bewertung zu meinen Ferienunterkünften oder auch zu meinen Themen hinterlassen? Ich freue mich über jede (auch kritische) Nachricht ...
über diesen Link gelangen Sie direkt zu meinem Gästebuch!
Ich möchte erst gar keinen Zweifel aufkommen lassen und von vornherein klarstellen, dass Sabrina und mir der Denkmalschutz sehr am Herzen liegt …
Als wir uns 2005 in das Abenteuer „Paulihof 1“ stürzten wussten wir, dass fortan der Denkmalschutz bei all unseren Bauaktivitäten eine große Rolle spielen würde.
Uns war auch klar, dass das gesamte Vorhaben durch die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, Abstimmungs- und Genehmigungsverpflichtungen teurer und zeitintensiver werden würde.
Was wir aber nicht wussten ist, dass die handelnden Personen gottgleich auftreten, jegliches Fingerspitzengefühl verloren haben und die Eigentümer von Denkmälern aber auch die Steuerzahler ganz offensichtlich mit „Golddukateneseln“ verwechseln.
Bevor ich diese gewagte These anhand von Beispielen unter "immer nur Ärger ..." belegen möchte, muss ich Sie mit den Strukturen der Denkmalschutzbehörden vertraut machen – man versteht sonst nur die Hälfte und erst recht nicht unsere Emotionen im Zusammenhang mit diesem Thema!
Die oberste Denkmalschutzbehörde
Ich war bislang immer der Meinung, dass das Handeln der MitarbeiterInnen des Landesamtes für Denkmalschutz der Aufsicht und den Weisungen eines Ministers/einer Ministerin als oberste Behörde unterläge - wie (fast) jedes andere Verwaltungshandeln auf Landesebene auch!? Dies scheint aber ein Trugschluss zu sein!?
Die obere Denkmalschutzbehörde
Das Landesamt für Denkmalpflege ist als „Ober- und Fachbehörde“ für „die Pflege und den Schutz der Kulturdenkmäler laut gesetzlichem Auftrag“ zuständig und weisungsunabhängig in ihrem Handeln und ihren Entscheidungen. Von daher bleibt jedem Betroffenen nur der Weg zum Verwaltungsgericht, wenn man eine Entscheidung der Behördenmitarbeiter hinterfragen möchte.
Sie glauben nicht, dass die Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege weisungsungebunden agieren können? Dann sind die nachfolgenden Artikel aus den Schleswiger Nachrichten genau das Richtige für Sie:
Nun aber weiter mit den Behördenstrukturen und -zuständigkeiten:
Die untere Denkmalschutzbehörde
Neben dem Landesamt für Denkmalpflege gibt es auf Ebene der Kreisverwaltung bzw. der kreisfreien Städte die „Unteren Denkmalschutzbehörden“. Sie sind für alle Eigentümer von Denkmälern die alleinigen Ansprechpartner, wenn es um bauliche Veränderungen an einem Denkmal geht.
Bei dem Kreis Schleswig-Flensburg besteht die Behörde aus einer einzigen Person, die nebenbei auch noch andere Verwaltungsaufgaben hat!
Alleine im Kreis Schleswig-Flensburg gab es bereits vor der Gesetzesnovelle 2015 über 900 eingetragene Kulturdenkmäler, von denen sich alleine 238 in der Stadt Schleswig befinden. Sie können sicher sein, dass die Zahl der Denkmale sich noch wesentlich erhöht hat. Hier gelangen Sie zur Liste der eingetragen Denkmäler in Schleswig-Holstein
Folgen Sie ruhig mal dem obenstehenden Link – vielleicht gehört Ihnen ja auch ein Kulturdenkmal und Sie wissen es gar nicht … ein durchaus denkbares Szenario, denn die Behörden reden nicht mit den betroffenen Eigentümern! Auch diese Aussage treffe ich nicht „einfach so“.
Nun ein paar einführende Worte zu der Praxis der Behörden im Umgang mit den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften.
Nehmen wir einmal an, Sie wollen die gut 50 Jahre alten Fenster Ihres Hauses gegen neue, energetisch hochwertige Fenster austauschen. Möglicherweise weil die Fenster nicht mehr richtig schließen und Sie ständigem Luftzug ausgesetzt sind, oder weil Ihre Heizungsrechnung in schwindelerregende Höhen steigt oder weil Sie auch mit einem Auge auf den Klimaschutz schielen oder weil die alten Fenster irreparabel kaputt sind und wirklich nicht mehr gut aussehen. Genau diese Gründe - und zwar alle - haben mich zu so einem Entschluss bewogen!
Während Sie Kontakt zu einem Tischler Ihres Vertrauens aufnehmen, sich einen Kostenvoranschlag geben lassen, dann den Auftrag erteilen und in wenigen Wochen mit den neuen Fenstern leben dürfen, stelle ich einen schriftlichen Antrag an die Untere Denkmalschutzbehörde – in meinem Fall an die des Kreises Schleswig-Flensburg.
Und was mir dann passiert ist, lässt jegliche Liebe zu alten Gemäuern erkalten - aber: Ich habe vor so viel Beamtentum mitlerweile resigniert ...